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Krankengeldbezug
#1
Hallo...
Bin seit 4 Monaten im Krankenstand...bekomme 
Krankengeld, habe so ca 400 Euro weniger im Monat.
Der Krankenstand wird vorraussichtlich mindestens bis zum Jahresende dauern...
Kann Ich eine Klage zur Verringerung des Kindesunterhalts einreichen?
Ich lese immer nur was von der 6 Monatsregel,
Wonach Krankheit als Vorübergehendes Ereignis angesehen wird.
Zahle da 700 Euro Ku, Kinder volljährig und nicht privilegiert.
Mein Krankengeld ist ca.1700 Euro...
Eventuell stehen auch Wiedereingliederung ins Berufsleben an oder bei Verschlimmerung auch Erwerbsminderungsrente...
Lohnt sich eine Klage auf Abaenderung des Titels?
MfG
B.
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#2
Ist der Unterhalt überhaupt tituliert? Wenn nicht, brauchts keine Klage. Wenn doch, solltest du als nächstes um Zustimmung bitten, den Titel herabzusetzen. Wird das verweigert, musst du klagen. Und bei einem nichtprivilegierten Volljährigen der sowieso nur auf Rang 4 ist, sind deine Aussichten nicht mal schlecht.
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#3
Ja der Unterhalt ist tituliert.
B.
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#4
Dann Aufforderung unter Fristsetzung und dann Klage. Leider Anwaltspflicht.
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#5
Also immer dran denken ein Notfallpaket für etwaige, langwierige Krankenhausaufenthalte zu schnüren:

- Laptop mit Ladegerät
- LTE-Router oder via Hotspot Handy für INet-Zugang
- Drucker und Papier, Ersatztinte/Toner nicht vergessen
- Telefonnummer eines Anwaltes
- Kopie Bisherigen Unterhaltstitel als Basis des Abänderungsantrages
- Kugelschreiber

Dann kann man(n) auch bei ernsten gesundheitlichen Angelegenheiten noch der notwendige Schriftverkehr geführt werden. Koma ausgenommen.
Angel
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