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Hallo zusammen,
kurze Frage:
Kann auf Grundlage eines Umgangsbeschlusses auch dann ein Ordnungsmittel beantragt werden, wenn Umgänge ohne nachvollziehbare Begründung verschoben werden? Oder muss es zu einem Ausfall des Umgangs kommen?
Schöne Grüsse,
Anton
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01-10-2021, 13:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-10-2021, 13:52 von Ruckzuckmaschine.)
Beantragen kannst Du immer.
Das geht sogar kostenlos und ohne Anwalt, wenn Du zur Rechtsantragsstelle Deines Gericht gehst und der Tippse den Vorfall beschreibst.
Aber ob die Begründung Deiner Ex-Angebeteten nachvollziehbar ist oder nicht...das entscheidet dann der Richter.
Erfahrungsgemäß sind sie da sehr tolerant. Entweder zieht sich das Bußgeldverfahren in die Länge oder die Mutter liefert nochmal eine Begründung nach, warum und weshalb die Verschiebung so notwendig war.
Meine Empfehlung, wenn Du einen solchen Antrag einreichst....
Beantrage immer ein sehr niedriges Bußgeld.
Z.B. 50,-€ (auch wenn vielleicht ein Bußgeld bis zu 25.000,-€ festgelegt wurde).
Der Sinn ist, dass 50,-€ eher durchgehen würden als ein Hohes. Wenn überhaupt was durchgeht. Und es kommt auf die Verurteilung an (nicht die Höhe des Betrages)!
Außerdem kann man Dir nicht so gut ein mögliches Racheverhalten vorwerfen.
Was war denn eigentlich die nicht nachvollziehbare Begründung der Mutter?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Der Inhalt des Umgangsbeschlusses muss verletzt worden sein. Es gibt z.B. welche, da stehen Regeln drin über Verschiebungen, Nachholtermine etc.
Wenn nix zum Thema Verschiebung drinsteht, gilt das was drinsteht und das sind vermutlich festgelegte Zeiten. Durch eine eigenmächtige Verschiebung werden die verletzt, damit wird ein Ordnungsgeldantrag möglich.
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Hab ich auch mal versucht. Ein Ordnungsgeld wurde natürlich nicht festgelegt, doch hat der Richter die Kosten des Verfahrens den Beteiligten auferlegt. Da ich ohne Anwalt auftrat, waren es für mich die halben Gerichtskosten von glaub ich 30 Euro. Die Ex fühlte sich anwaltlich besser betreut, also durfte sie ihre Anwältin selbst bezahlen, ich schätze mal rund 350 EUR. Das ging ihr so schwer ab, dass das Ergebnis halbwegs zufriedenstellend war. Weniger Absagen, bessere Einhaltung der Umgangszeiten. Somit war das für mich schon ein kleiner Erfolg.
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Kann auch nach hinten losgehen. So wars bei mir. Ex hatte keinen Anwalt und es war billig für sie, irgendwas mit Substanz hat der Richter trotzdem nicht beschlossen. Also lernte die Ex: "Ich hab einen Freifahrschein für jeden Mist, der Richter ist immer auf meiner Seite und entschuldigt mir alles."
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(01-10-2021, 13:44)Ruckzuckmaschine schrieb: Was war denn eigentlich die nicht nachvollziehbare Begründung der Mutter?
Im Umgangsbeschluss ist festgelegt, dass
1. bei Ausfall des Umgangs wegen Krankheit, der Umgang in der nächsten Woche nachgeholt wird, und
2. die Mutter "unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen muss, aus dem die Art der Erkrankung hervorgeht, und dass wegen der Erkrankung der Umgang ausfallen muss".
Grund für den Passus ist, dass die Mutter jahrelang immer wieder Krankheit des Kindes behauptet hat, um Umgänge zu boykottieren. Zwei Umgangspfleger, mehrere Elternberater, der Kinderarzt und die Richterin hatten der Mutter erklärt, dass Krankheit in fast allen Fällen nicht bedeutet, dass der Umgang ausfallen muss. Einzige Ausnahme ist, wenn das Kind nicht transportfähig sein sollte - und dann ist darüber nachzudenken, ob der Umgang am Aufenthaltsort des Kindes stattfinden kann.
Nun gibt es einen neuen Umgangspfleger. Der teilte einen Tag vor dem Umgang mit, dass der Termin wegen Krankheit ausfallen wird. Ein Attest würde die Mutter nachliefern. Auch könne in der nächsten Woche der Umgang nicht nachgeholt werden, weil das Kind dann zwei Klassenarbeiten schreiben würde. Nachgeholt würde in drei Wochen.
Das ärztliche Attest kam mit drei Tagen Verspätung und erst nach dem Umgangstermin - und bescheinigte nur, dass wegen Krankheit zwei Tage lang die Schule nicht besucht werden kann.
Der Umgangspfleger musste mir zustimmen, dass das Attest zu spät vorgelegt wurde, nicht erkennbar ist, dass der Umgangstermin ausfallen musste und es kaum vorstellbar ist, dass ein Kind Nachmittags noch so krank ist, dass es seinen Vater nicht sehen - aber am nächsten Morgen wieder in die Schule gehen kann.
Genauso musste er mir zustimmen, dass Klassenarbeiten kein Grund für Umgangsausfall ist. Vielmehr sollte das Kind die Erfahrung machen, dass es von beiden Eltern in der Schule unterstützt wird. Ich hatte schon vorher darum gebeten, dass die Schulsachen zum Umgang mitgebracht werden, damit wir für die Klassenarbeiten lernen können.
Aus meiner Sicht war vor dem ersten Umgangsausfall erkennbar, dass die Mutter gegen den Beschluss verstoßen will - und der Umgangspfleger hat seinen Job nicht gemacht.
Man kann nun natürlich argumentieren, man solle nicht kleinlich sein. Allerdings habe ich in den letzten Jahren zahlreiche Umgangsausfälle hingenommen, und auf Ordnungsmittel verzichtet, um die Situation zu deeskalieren. Geholfen hat das nicht. Ergebnis war leider nur, dass die Boykotte mehr wurden.
Darum denke ich, dass das Verhalten von Mutter und Umgangspfelger aktenkundig werden sollte.
Mir erscheint der Gedanke, ein niedriges Ordnungsmitter
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(02-10-2021, 11:28)Anton schrieb: Ergebnis war leider nur, dass die Boykotte mehr wurden.
Dann hast du aufdieser Schiene nichts mehr zu verlieren und solltest beantragen, dass Ordnungsgeld gegen die Mutter verhängt wird.
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(02-10-2021, 12:29)p__ schrieb: (02-10-2021, 11:28)Anton schrieb: Ergebnis war leider nur, dass die Boykotte mehr wurden.
Dann hast du aufdieser Schiene nichts mehr zu verlieren und solltest beantragen, dass Ordnungsgeld gegen die Mutter verhängt wird.
...und zur Ergänzung noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Umgangspfleger wegen Vernachlässigung seiner Obliegenheiten. Es ist seine Pflicht, sicherzustellen dass der gerichtliche Umgangsbeschluss umgesetzt wird. Es ist nicht sein Job, die Verstöße der Kindsmutter gegen einen Gerichtsbeschluß zu decken und zu entschuldigen.
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Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch schon nachgedacht.
Nach meiner Auffassung ist es nicht nur die Aufgabe des Umgangspflegers, den Umgang sicherzustellen. Sondern er soll damit auch das Konfliktpotential auf der Elternebene verringern. Indem er den Umgang durchsetzt - und dadurch den umgangsberechtigten Elternteil aus der Schusslinie des betreuenden Elternteils nimmt.
Das hat das gute Mann nicht gemacht - sondern mir die Argumentation der Mutter als maßgeblich präsentiert. Anstelle dessen hätte er der Mutter sagen müssen, dass der Umgang stattfinden muss. Dadurch, dass er das nicht getan hat, bin ich in Zugzwang.
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Wenn der Umgangspfleger eh nur als Sprachrohr und Willenserfüller der Mutter fungiert, dann hast du auch nichts zu verlieren. Hau ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde rein.
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(05-10-2021, 07:23)Austriake schrieb: Wenn der Umgangspfleger eh nur als Sprachrohr und Willenserfüller der Mutter fungiert, dann hast du auch nichts zu verlieren. Hau ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde rein.
Das könnte auch nach hinten los gehen!
Vergiss mal nicht, dass der Umgangspfleger sozusagen die neutrale Person im Spiel ist. Der bestätigt dann einfach, dass Du ein Querulant bist, das Kind gegen die Mutter aufwiegelst und nur nach Streit suchst und auch keine neutrale Istanz akzeptierst........die Mutter das Kind vor Klassenarbeiten nicht mit Umgang belasten will, weil das Kind immer irritiert / belastet von Dir zurück kommt...........
Der Richter beschließt dann, dass.....
Selbst der Umgangspfleger keine Beruhigung der Streitsituation herbeiführen konnte, wovon das Kind betroffen ist.......dem Vater wird wegen Kommunikationsmangel zwischen den Eltern das SO entzogen, wobei aktuelle nicht festgestellt werden kann, von wem der Mangel ausgeht...........Bis zur Beruhigung und um das Kind vor dem Konflikt zu schützen werden die Umgänge begleitet angeordnet........... Die Kosten übernimmt der Vater.......... (damit er sich endlich freiwillig verpi.....st und wir uns um Kinder kümmern können, wo unsere Hilfe angenommen wird)
Das Kind hat halt das Pech zwei As..si-Eltern zu haben. So ungefähr denken die.
Wenn es zu sehr eskalierst, dann muss der Vater weg, weil keiner Bock hat sich mit dem Schei...ss zu beschäftigen. Dein Kind ist allen egal.
Denen geht es allen um das persönliche Gefühl "Gutmensch zu sein" und wenn Du zu viel Stress machst, gibt es genug andere Kinder, wo die sich das Gefühl abholen, weil eine andere Mutter bspw. etwas weniger bissig ist.
Das einzige was Dir hilft, das sind Elternberatungen, Gespräche mit dem Umgangspfleger und ständiges intervenieren........und Dein Leben leben.
So sehr es Dich auch ärgern mag, aber das Kind gehört der Mutter.
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07-10-2021, 00:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-10-2021, 00:22 von IPAD3000.)
Diese Dienstaufsichtsbeschwerden bringen eh nix. Hab ich selbst durch, die Amtsleiterin hat dann die Beschwerde der betroffenen Sachbearbeiterin auf den Tisch gelegt, damit sie selbst die Beschwerde gegen sich ablehnend bescheiden konnte. So funktioniert das halt im Femi-Land.
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Es ist nicht zu erwarten, dass Dienstaufsichtsbeschwerden etwas ändern. Formlos, fristlos, fruchtlos nennt man dieses Dienstaufsichtsbeschwerden auch. Aber sie werden in den Personalakten dokumentiert, und es soll ja auch ehrgeizige Beamte geben, die noch was werden wollen - da machen sich solche Beschwerden nicht gut. Und - man streut damit Sand ins Getriebe, und nichts haßt ein Beamter mehr als zusätzliche Arbeit und zusätzlichen Aufwand.
Man signalisiert den Betroffenen, dass man kein duldsames Schaf ist, das man nach Belieben herumschikanieren darf.
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Sie kostet aber auch den Schreiber nichts und nutzt seiner Dokumentation gewisser Sachverhalte.
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Moin.
Ich wiederhole mich gern. Neben den Vorzügen der Dienstaufsichtsbeschwerde ( die hier korrekt dargestellt wurden ..) bleibt immer noch das Mittel der Petition.
Das macht den Herrschaften in den Ämtern richtig Arbeit... Vorgang komplett kopieren, nichts auslassen, berichten - die Beantwortung läuft über den Dienststellenleiter ... und, und, und ....
Am besten noch dumm stellen und eine Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages und eine gleichzeitig an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landtags schicken - ( weil -
man ist ja doof und in Sachen Behördenumgang und Zuständigkeiten völlig ahnungslos und will ja nur sein grundgesetzlich geschütztes Recht der Eingabe wahrnehmen.. )
Um Sand ins Getriebe zu streuen und einen Bürokraten richtig zu ärgern ... perfekt.
Sollte man aber nur singulär machen, sonst hat man schnell den Ruf des Querdenkers, Reichsbürgers oder gar AfD Sympathisanten weg und wird mit einem
Standardschreiben abgebügelt. Ansonsten ist das eine schöne runde Sache..
Ändern an der Entscheidung tut das alles nichts ... aber die Rache ist mein - sprach der Herr ...
Gruß
ArJa
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(07-10-2021, 10:47)ArJa schrieb: Moin.
Ich wiederhole mich gern. Neben den Vorzügen der Dienstaufsichtsbeschwerde ( die hier korrekt dargestellt wurden ..) bleibt immer noch das Mittel der Petition.
Das macht den Herrschaften in den Ämtern richtig Arbeit... Vorgang komplett kopieren, nichts auslassen, berichten - die Beantwortung läuft über den Dienststellenleiter ... und, und, und ....
Hab ich damals auch gemacht, als das Jobcenter meine Anträge regelmässig rechtswidrig abgelehnt hat. Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde, Befangenheitsanträge, Petionen an das Referat 101 in dem Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung in Niedersachsen.
Ich habe Berge von Papier produziert, damit die was zum Bearbeiten, Lochen, Knicken und Abheften haben. Befangenheitsanträge katapultieren den befassten Mitarbeiter oder Beamten erst mal aus der eigenen Akte, das bleibt liegen und jemand anderes muß sich das ansehen. Wenn das mit so einem Standard Schreiben beantwortet wird, erklärt man den antwortenden Mitarbeiter ebenfalls für befangen und das Spiel geht von vorne los. Das kann man locker bis in die Ministerialebene hinein weiter spielen. Und alle müssen sich mit dem Mist auseinander setzen und einen Teil ihrer Kaffeepause opfern. So tropft das die bürokratische Hierarchie von oben nach unten runter und alle wollen die unnötige und zusätzliche Arbeit nur noch loswerden. Und immer schön Sachstandsanfragen stellen, wenn es länger dauert. Eine Antwort auf eine Petition hat das BVerfG zwingend vorgegeben! Die ist einklagbar!
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Moin.
@ Sixteen Tons. Das ist so. Genauso wie von Dir beschrieben... Sehr schön ist, dass bei Petitionen auch die Politik mit im Boot ist, d.h. die Behörde kann sich die
Beschwerde nicht mehr im eigenen Saft klein kochen .. .
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist, wenn man zusätzlich aus reiner Verzweiflung neben den Petitionsausschüssen auch noch den Bundes- oder Landtagsabgeordneten anschreibt; am besten noch wenn der - sofern bekannt - noch in der gleichen Partei wie der Amtsleiter ist... Der Politiker wird plötzlich in seiner eigenen Wahrnehmung bedeutsam und bürgernah und vermittelt zwischen Dir und dem Amt auf Teufel komm raus.
Und wenn man dann noch zwischen den Zeilen anklingen lässt, dass man die Ziele seiner Partei immer schon toll gefunden hat und man ernsthaft überlegt hat sich politisch zu engagieren, dann kennen die Typen kein Halten mehr ... Hab ich mal genau so durchgezogen .. Hat Spaß gemacht, die Figuren wie Marionetten gegeneinander auszuspielen ...
Gruß
ArJa
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(05-10-2021, 07:23)Austriake schrieb: Wenn der Umgangspfleger eh nur als Sprachrohr und Willenserfüller der Mutter fungiert, dann hast du auch nichts zu verlieren. Hau ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde rein.
Der Umgangspfleger -also dieser- ist weithin als Willenserfüller der Mütter bekannt. Zudem ist er dafür bekannt, dass er eng und häufig mit einer Sachverständigen zusammen arbeitet, die im Verfahren negativ aufgefallen ist. Anwälte berichten, dass Richter die beiden gerne im Duo einsetzen. Und die beiden sich dann im Verfahren gegenseitig die Bälle zuspielen.
Ich wurde von mehreren Seiten vor dem Mann gewarnt. Darum habe ich -längere Zeit bevor er eingesetzt wurde- der Rechtspflegerin meine Bedenken ihm gegenüber begründet. Genauer gesagt, begründen wollen. Weil die Rechtspflegerin mir sofort lautstark widersprochen hat. Sie meinte, das wären unbegründete Behauptungen. Noch bevor ich mein Anliegen begründen konnte.
Ist ein weiteres Detail, dass ich damals aktenkundig hätte machen sollen. Habe ich damals nicht gemacht, weil oben genannte Sachverständige versucht hat, mich gerade so darzustellen. Also als Querulanten.
Als der Umgangspfleger dann doch eingesetzt wurde, blieb mir also nur die Flucht nach vorne. Ich habe ihn aufgefordert, die Interaktion während der Umgänge sehr genau zu beobachten - und ihn nach jedem Termin unter Zeugen zur Stellungnahme aufgefordert, ob es irgendwelche Auffälligkeiten gab.
Das hat möglicherweise geholfen. Jedenfalls waren alle Beteiligten erstaunt, als seine Berichte den Umgang als durchweg positiv beschrieben. Und damit den Gutachten widersprachen.
Gleichzeitig hat er allerdings versucht, in die gleiche Bresche zu schlagen wie die Gutachter - und mich als Querulanten darzustellen. Als die Gutachten dann vom OLG gekippt wurden, hat er auch damit aufgehört.
Sein derzeitiger Standpunkt ist, dass er darum alles tut was die Mutter will - weil er den Umgang als wichtig für das Kindeswohl bewertet. Und er befürchtet, dass die Mutter das Kind dahingehend beeinflussen könnte, dass es den Umgang ablehnen wird.
Er meint, wenn das OLG nicht eingreift, dann kann er auch nichts tun. Das sehe ich zwar nicht so. Aber nach dem, was ich inzwischen über die drei Richter des Senats gehört habe, rücken die nicht von einer einmal gefassten Auffassung ab.
Perspektivisch brauch es darum eine Entscheidung vom BVGer oder notfalls vom EUGH. Oder einen veränderten Geschäftsverteilungsplan. Letzteres kommt häufiger vor.
Kurz gesagt, ist -in der gegebenen Situation- dieser Umgangspfleger ein wichtiger Faktor beim Erhalt des Umgangs. Gerade darum, weil er bei den Richtern als Hardliner und als Sprachrohr der Mütter bekannt ist.
Ich überlege inzwischen, ob nicht ein Vermittlungsverfahren ein guter erster Schritt ist. Zwar steht zu befürchten, dass die Mutter das wieder scheitern lassen wird. Aber es würde der Richterin zeigen, dass ihre Beschlüsse die Situation nicht verbessert haben und das Ganze aktenkundiger machen, als eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Und, dass sie als nächstes zwei Ordnungsmitterlverfahren auf den Tisch bekommen wird.
(07-10-2021, 10:47)ArJa schrieb: Ändern an der Entscheidung tut das alles nichts ... aber die Rache ist mein - sprach der Herr ...
Ich würde die Situation der Väter nicht so sehr unterschätzen. Das, was die meisten Familienrichter machen, basiert auf sehr dünnem Eis. Konkret geht das was passiert nur dann, wenn man das FamFG ignoriert. Ich habe darum sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Leute in die Verantwortung zu nehmen.
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(08-10-2021, 10:24)Anton schrieb: Der Umgangspfleger -also dieser- ist weithin als Willenserfüller der Mütter bekannt. Zudem ist er dafür bekannt, dass er eng und häufig mit einer Sachverständigen zusammen arbeitet, die im Verfahren negativ aufgefallen ist. Anwälte berichten, dass Richter die beiden gerne im Duo einsetzen. Und die beiden sich dann im Verfahren gegenseitig die Bälle zuspielen.
Das ist eine altbekannte Taktik, die auch bei Gutachten genau so von den angeblich "unabhängigen" Richtern gefahren wird. Man sucht sich die Leute aus, die genau das Pingpongspiel liefern was Richter gerne will, aber selbst nicht offen darf oder weil er Gefahr läuft, dass er von höherer Instanz korrigiert wird. Ein Riesenvorteil ist in diesem Zusammenhang, dass du absolut nichts ändern kannst, es liegt in der Alleinmacht des Richters wer berufen wird.
Du bist schon enorm weit gekommen, das schaffen nur Wenige. Gutachten vom OLG knacken lassen, der gewiefte Umgang mit dem Umgangspfleger, das ist schon eine Leistung.
Ein Vermittlungsverfahren jetzt sieht aber eher nach Zeitverlust ohne Gewinn aus. Das würde ich nur machen, wenn die Mutter so dumm ist, dass sie es offen scheitern lässt. Meistens praktizieren die sogenannten Mütter aber die verdeckte Sabotage, so dass sie und ihre Helfershelfer das gut verdrehen können. Du hast dann letztlich nur viel Zeit verloren.
Ordnungsgeld beantragen ist offener und beruht auf bereits geschehenen Verletzungen der Umgangsregeln, um die es dann gehen muss. Wenn die Rechtspflege das auch nicht zum Anlass für rechtskonformes Handeln nimmt, dann wird ein Vermittlungsverfahren noch viel weniger verwertbares erbringen. Im schlimmsten Fall verläpperst du damit sogar die Munition fürs Ordnungsgeldverfahren.
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Nach allem was ich gelesen habe, denke ich dass es zur Zeit NICHT zielfuehrend ist, es sich mit dem Umgangspfleger zu verderben. Ganz im Gegenteil, ich wuerde versuchen den weiter in mein Boot zu holen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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