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Hallo,
mein ältester Sohn hat gerade sein Abi gemacht und beginnt bald mit seinem Zivildienst. Nach dem Zivildienst will er studieren. Ich frage mich nun, wie das mit den Unterhaltszahlungen in der Zeit nach Beendigung des Zivildienstes bis zum Beginn des Studiums ist. Muss er sich selber um Arbeit bemühen oder setzen meine Zahlungen wieder ein ? Weiss jemand Bescheid ?
Gruß
Schwerter
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Soweit ich weiss, ist denn Hartz 4 angesangt, nach dem Zivi.
Wozu Zivi? Seine Zeit kann doch ein junger Mensch besser vergeuden.
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ab 18 muss exmami mit zahlen. lese mal den trennungsfaq.com - da steht alles.
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In Wartezeiten bis zum Studienbeginn o.ä. muss er seinen Unterhalt selber verdienen.
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So ganz klar ist mir das noch nicht. In der Trennungsfaq steht "Das volljährige Kind hat nur einen Rechtsanspruch auf Unterhalt, sofern es eine Ausbildung oder ein Studium macht sowie für Überbrückungszeiten von allerhöchstens vier Monaten. Es muss in der Wartezeit bis zur Aufnahme in eine weiterführende Schule seinen notwendigen Lebensbedarf durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit selbst decken"
Heisst das, das nach dem Zivieldienst 4 Monate noch gezahlt wird und dann nicht mehr ?
Gruß
Schwerter
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Während dem Zivildienst hat er keinen Anspruch. Den Monat danach auch nicht, denn sein Entlassungsgeld ist bedarfsdeckend für diesen Monat. Danach kann es sein, dass er für kurze Zeit einen Anspruch geltend machen könnte. An beide Eltern unter Vorlage aller Nachweise. Das ist nicht wenig und dazu gehören auch die Nachweise über die Verhältnisse des anderen Elternteils. Und er muss dafür klagen. Bei dem geringen Streitwert kein Vergnügen. Lege ihm nahe, die Zeit bis zum Studium mit einer Aushilfstätigkeit zu überbrücken.
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(15-05-2009, 13:54)Ray schrieb: Bestimmte Dinge werden von Muettern auch illegal weiterbezogen, die sollte man in dem Zusammenhang extra erwaehnen (Kindergeld, koennte das sein? - ich habs vergessen, vielleicht kann noch mal jemand bestaetigen).
Hier die Bestätigung aus der Trennungsfaq ;-)
"Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bezahlt ein Elternteil keinen Unterhalt bekommt er auch kein Kindergeld angerechnet, egal wo das Kind wohnt und egal ob es privilegiert ist oder nicht (siehe BGH, Az XII ZR 34-03). Er muss das Kindergeld an das Kind weitergeben. Wenn das Kind nicht mehr beim bisher betreuenden Elternteil wohnt, erhält es sogar der Elternteil direkt ausbezahlt, der mehr Unterhalt bezahlt. Unterhaltsrechtlich ist nicht auf die Bezugsberechtigung, sondern auf den Zweck des Kindergeldes als Familienlastenausgleich abzustellen. Viele Mütter, die selbst keinen Barunterhalt an das Kind bezahlen lassen sich trotzdem weiter unberechtigterweise das Kindergeld auszahlen. Als Vater sollte man dann die Kindergeldkasse anschreiben, Meldebescheinigung des Kindes und Kopie der eigenen Unterhaltszahlungen beifügen und das Kindergeld für sich beantragen. Das kann sogar zu einer Nachzahlung des Kindergeldes an den Vater führen."
Ich werde ganz ruhig mit dem Jungen reden, wie das mit Arbeit aussieht. Er ist eigentlich ganz vernünftig (die Hälfte seiner Gene stammt ja von mir ;-)))
Hellhörig wurde ich allerdings, als seine Mutter mal andeutete, das der Junge dann halt gegen mich klagen müsse. Das ist ihre Meinung, ich denke aber, das wird er nicht tun.
Gruß
Schwerter