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Es geht um das Vermögen, welches zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden ist. Das ist ja wichtig für den Zugewinnausgleich.
Ich habe schon überall gesucht, aber nichts gefunden, wie das ermittelt wird.
Ich kann zwar von meiner Ex die Informationen anfordern, aber was ist, wenn sie ein Konto hat, von dem ich nichts weiß oder mir nicht sagt, was auf dem Konto ist, oder was Falsches sagt?
Gibt es so etwas wie eine Auskunft von allen Banken, ob sie irgendwo ein Konto hat und wie viel zu dem und dem Datum drauf war?
Oder wird das automatisch vom Gericht gemacht?
Ansonsten bringt doch die ganze Rechnerei nichts, wenn es keine überprüfbaren Infos gibt.
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Der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist nicht der Trennungszeitpunkt, sondern die Zustellung des Scheidungsantrages beim Gegner.
Ein Konto nicht angeben kommt vor. Fliegt es aber auf, ist das ein Betrugstatbestand. Hast du den Verdacht, dass da noch eine Anlage oder ein Konto existiert, das dir verschwiegen wurde, dann musst du diesen Verdacht begründen und der Richter kann eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern machen. Der Richter handelt nach § 26 FamFG, sogar per Amtsermittlungsgrundsatz.
Der Verbleib von Geld, das schon vor der Ehe vorhanden war ist weitgehend irrelevant, denn das fällt sowieso nicht in den Zugewinnausgleich. Der Verbleib von Geldern, die in der Ehe zugeflossen sind ist dagegen sehr relevant. Eine typische Verdachtsbegründung wäre es, solche Gelder benennen zu können und zu zeigen, dass sie verschwunden sind. Gibt es da keine befriedigende Auskunft, dann kann eine Abfrage helfen.
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Danke für die Antwort.
Ich weiß z.B., dass sie mehrere Konten hat, aber nicht, wie viel dort drauf ist.
Soweit ich weiß, kann der Scheidungsantrag erst nach dem Trennungsjahr eingereicht werden. In dieser Zeit kann sie doch einfach das Geld von ihrem Konto abheben oder?
Und was passiert, wenn sie schon vor der Trennung das Geld immer wieder abgehoben oder bei ihrer Mutter aufs Konto überwiesen hat?
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Hast du "Beweise" ? Fakten ? Kontonummer wäre von Vorteil, lässt sich so am ehesten bei Gericht vortragen, auch wenn Sie dies bestreitet könnte Richter dem nachgehen. Hatte ähnliches mit nem Bausparvertrag, und ich hatte Screenshots und alles, bis zuletzt wurde alles abgestritten, ist dann aber eingelenkt.
Ja Sie kann abheben, kaufen wie ihr beliebt. Du aber auch
Das Sie da verschwenderisch oder über Ihrem normalen Lebensstil hinaus agiert, müsstes Du erstmal nachweisen. Behauptungen bringen da rein Garnichts.
Meine olle hat wärend Trennungsjahr Kredit umgeschuldet und mal eben 20K mehr aufgenommen, und die 20K fehlen mir im Zugewinn und das ist zumindest meiner Ansicht nach Nicht korrekt. Wie das Gericht das wertet muss ich selber noch abwarten ... Meine Anwältin ist da irgendwie weniger auf meiner Seite...
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(08-04-2022, 09:01)Nuffü schrieb: Ja Sie kann abheben, kaufen wie ihr beliebt. Du aber auch
Die alte Phantasie von Geld verschwinden lassen, "ausgeben", "verspielen" zwischen Trennung und Scheidungsantrag war noch nie richtig real und seit vielen Jahren auch einfach zu blockieren. Dafür wurde der Begriff der illoyalen Vermögensverringerung eingeführt, seither kann der Stichtag für den Zugewinnausgleich nachträglich sehr weit nach hinten verschoben werden, bevor dieser Verschwindibusversuch stattfand.
Sowas vor Gericht durchzusetzen ist freilich ein andere Frage. Aber damit kann angegriffen werden.
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Ja würde ich auch, zumindest versuchen. Entscheiden muss die hoheitliche Robengestalt.