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jetzt mal ohne kind eine trennung....
#1
hallo gemeinde

wie ihr aus meinen geschichten wißt - hab ich eine tochter mit 31 jahren, die sich dann
entschlossen hat, doch keinen vater mehr zu haben, eine tochter jetzt mit 20 jahren, von
deren mam ich mich 2010 getrennt habe und 2012 neu geheiratet habe und die 20jährige
eigentlich noch bei uns wohnt wegen wohnungsnot.

so jetzt kommts....leider hat sich in den vergangenen jahren bis dato - gründe sind sehr
vielschichtig -  herausgestellt, daß es nicht mehr paßt und eine erneute trennung sich für
mich anbahnt.

nur zum verständnis:

1. meine 2te tochter ist ein trennungkind mit allen shit - ihr könnts hier bisschen nachlesen
2. meine 2te frau hat nie einen draht zu ihr gefunden, weil bedingt durch trennung von originalmam
und einflußnahme derselben auf unsere tochter keiner den draht gefunden hat,, trotz vieler hilfen
durch JA - die sehr kompetent waren
3. langsam fingen die beschimpfungen durch meine 2te frau an (nicht direkt an meine tochter aber an mich - schlecht
erzogen etc) was sollte ich machen - wenn 2 frauen gleich 2 fronten gg einen bilden und du als erziehungsberechtigter
mit ABR, das ich sehr locker gehandhabt habe noch das schiff fahren mußt
4. jetzt ist meine tochter nach 6 monaten nach der lehre als hotelfachfrau aus dubai zurück, wohnt bei uns, hat eine
gute stelle, findet aber keine wohnung und meine frau macht streß, daß sie ausziehen soll und ich bin auch grad f noch
eine woche im ausland.

ich hab mich dazu durchgerungen, im lauf der nächsten zeit über meinen anwalt die scheidung einzureichen und pkh
zu beantragen, was auf grund der momentanen wirtschaftslage und coronabedingten geschäftslage durchaus durchgehen
könnte. ich will keinen pfennig von ihr - jedoch wenn sie sich dagegen stellt - anträge auf zugewinnteilung o.ä stellen.

hier meine fragen - vielleicht weis P auch schon zielgerichtet was gutes:

1. wenn ich antrag auf scheidung stelle mit PKH - muß dann das trennungsjahr offiziell beginnen?
2. meine frau hat einen anteil an einer eigtentumswohnung. kann ich den antrag auf wohnungszuweisung im vorfeld
stellen, wenn ich klar darlegen kann, daß die pschyiche gewalt - sei es permanentes auffordern meiner tochter, obwohl
sie hier gemeldet ist, ich ihr als mitmieter quasi und vater das wohnen hier erlaube, eine wohnung zu suchen und endlich
zu "verschwinden", bei mir im computer schnüffelt - klar sie hat rausgefunden, daß ich eine freundin habe und noch
einiges andere.

- problem: die wohnung, die sie mit ihrem exfreund hat, ist vermietet - kann in diesem fall eine eigenbedarfskündigung
gut begründet ausgesprochen werden?
- verkürzt das evtl. die kündigungszeit der ETW?
- soll diese eigenbedarfskündigung besser von einem anwalt formuliert werden?

3. ist wohnungszuweisung - klar gewaltschutzgesetz regelt auch psychische gewalt - und ich empfinde das als psychische
gewalt mitbewohnern ggü - hier meine tochter - , ein heikles thema VOR der scheidung? kann man das beantragen, im
sinne, weil der ehepartner selber in die eigene wohnung einziehen könnte?

über infos würde ich mich freuen...

vielen dank im voraus

bb
netlover
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#2
Der Scheidungsantrag ist frühestens 10 Monate nach dem Trennungsdatum möglich. Die Scheidung wird frühestens 12 Monate nach Trennungsdatum verhandelt und beschlossen.

Klar, Wohnungszuweisung kannst du schon vorher beantragen. Während der Trennungszeit, § 1361b BGB. Die anderen Punkte sind Mietrecht, da kenn ich mich nicht aus.
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#3
Was die Eigenbedarfskündigung betrifft, so müssen erstens die gesetzlichen Kündigungsfristen unbedingt eingehalten werden (also 3, 6 oder 9 Monate, je nach Dauer des Mietverhältnisses) und zweitens kann Deine Frau den Mietvertrag nicht nach ihrem Gusto kündigen, da es einen Miteigentümer gibt und die Vermietung (und Kündigung) des Mietverhältnisses eine gesamthändnerische Verwaltung der gemeinsamen Eigentumswohnung bildet. Sprich, die Kündigung des Mietverhältnisses kann nur gemeinsam stattfinden, der Ex Deiner Nochfrau müsste also die Kündigung mittragen.
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#4
danke theo...für deine ausführungen.

jetzt hat sich leider ein szenario eingeschlichen, wobei sich mir die stirn runzelt...

1. da meine frau meine mit in die ehe gebrachte tochter nich ausstehen konnte, und seit längerem
sprachlosigkeit zwischen beiden herrscht, hat meine frau vom schlüsselbund der tochter den hausschlüsse
abgemacht und verweigert die herausgabe, mit hinweis auf 20 jahre alt und kann sich selber wohnung
suchen. ich hab ihr meinen hausschlüssel gegeben, damit sie von der spätschicht heim kann.

2. als begründung meiner frau: zuviel zum schreiben

frage:

1. darf ein mitmieter in diesem fall meine frau, meiner seit 12 jahren hier lebenden tochter einfach
den hausschlüssel wegnehmen? es entzieht ihr ja die grundlage - zumal in der jetzigen zeit keine
bis garkeine 2-zimmerwohnungen zu bekommen sind
2. mit welchen sanften mitteln - außer reden - kann man den schlüssel wieder bekommen? hinweis
auf gewohnheitsrecht?

ich weis langsam nicht mehr weiter.

bb
netloer
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#5
Lass den Schluessel nachmachen, Kosten sollten ueberschaubar sein. Nach ein paar Mal verliert die Gutste die Lust an dem Spiel.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
danke kai...lt hausbesitzer...sicherheitsschloß...9 monate lieferzeit

bb
netlover
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#7
Ach was, wenn das so ein schluessel mit "Punkten" drin ist, kann der trotzdem bei Minit oder aehnliches nachgemacht werden. Kostet dann nur ein wenig mehr....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Naja sie ist dort gemeldet, wohnt dort, also stellst du mit deiner Tochter zusammen einen Antrag auf Wohnungszuweisung per Einstweiliger Anordnung wegen emotionaler Gewalt und drohender Obdachlosigkeit deiner Tochter durch das handeln deiner in trennung lebenden Ehefrau
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