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Kinderbonus 2022
#1
Im Juli soll es einen Kinderbonus iHv 100€ geben.

Mein Titel ist dynamisch. Dort steht, dass ich "verpflichtet bin xy% des Mindestunterhalts der maßgeblichen Altersstufe nach § 1612a Abs. 1 8GB unter bedarfsdeckender Anrechnung der Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes zu zahlen".

Fragen:

1) Kann ich die Hälfte des Kinderbonus (50€) von der Anfang Juli geschuldeten Zahlung des Kindesunterhalts abziehen?

2) Muss ich die KM vorher darüber informieren? Bzw. sollte ich das vorsichtshalber tun, falls die KM tatsächlich versucht aufgrund des Abzugs zu vollstrecken?

3) Wenn ja, was genau schreibe ich der Gutsten?
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#2
Den gibts offenbar immer wieder. Die Antworten der letzten Schleifen:
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12953
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12902
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12684
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...hp?tid=692
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#3
Mal was offizielles dazu. Wie letztes Jahr halt auch, da wird sich nichts ändern.
https://www.bundesfinanzministerium.de/C...-2021.html
Unterpunkt "Erhalten Alleinerziehende den vollen Kinderbonus?"

Ich würde informieren ja, 1 Woche vorher einfach nur schreiben das der Kinderbonus hälftig abgezogen wird vom Juli Unterhalt mehr nicht.
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#4
Zitat Fachbereich Jugend u. Familie (alles außer Väter) einer norddeutschen Kreisverwaltung vom Juni 2022:

Nach Artikel 3 des Steuerentlastungsgesetzes vom 23.05.2022 (BGB. I S. 749) zur Änderung von § 6 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes wird dem Kindergeldberechtigten für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Juli 2022 ein Einmalbetrag in Höhe von 100,-€ gezahlt.
Dieser mindert gemäß § 1612b BGB hälftig den Bedarf des Kindes.

Fazit:
Der unterhaltsverpflichtete Elternteil kann daher im Juli 2022 den Unterhaltsbetrag um 50,-€ kürzen.

Soweit er den Unterhalt ungekürzt weiterzahlt, erfolgt eine Anrechnung auf den Rückstand.
Wenn kein Rückstand besteht, wird die Zahlung als freiwillige zusätzliche Leistung gewertet.
Wird der Unterhalt im Rahmen einer Pfändung eingezogen, erfolgt auch eine Information an den Drittschuldner.
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