Im Juli soll es einen Kinderbonus iHv 100€ geben.
Mein Titel ist dynamisch. Dort steht, dass ich "verpflichtet bin xy% des Mindestunterhalts der maßgeblichen Altersstufe nach § 1612a Abs. 1 8GB unter bedarfsdeckender Anrechnung der Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes zu zahlen".
Fragen:
1) Kann ich die Hälfte des Kinderbonus (50€) von der Anfang Juli geschuldeten Zahlung des Kindesunterhalts abziehen?
2) Muss ich die KM vorher darüber informieren? Bzw. sollte ich das vorsichtshalber tun, falls die KM tatsächlich versucht aufgrund des Abzugs zu vollstrecken?
3) Wenn ja, was genau schreibe ich der Gutsten?
Mein Titel ist dynamisch. Dort steht, dass ich "verpflichtet bin xy% des Mindestunterhalts der maßgeblichen Altersstufe nach § 1612a Abs. 1 8GB unter bedarfsdeckender Anrechnung der Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes zu zahlen".
Fragen:
1) Kann ich die Hälfte des Kinderbonus (50€) von der Anfang Juli geschuldeten Zahlung des Kindesunterhalts abziehen?
2) Muss ich die KM vorher darüber informieren? Bzw. sollte ich das vorsichtshalber tun, falls die KM tatsächlich versucht aufgrund des Abzugs zu vollstrecken?
3) Wenn ja, was genau schreibe ich der Gutsten?