18-06-2022, 21:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-06-2022, 21:24 von Absurdistan.)
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/170895
Lt. dem Urteil des BSG ist es zulässig das die Umgangskosten bzw. der nach Kalendertagen bewilligte anteilige Regelsatz vom Regelsatz für die Kinder beim überwiegend betreuenden abzuziehen. Das war bisher nicht so. Bisher mußten diese Kosten praktisch doppelt gezahlt werden.
Heißt also: Je mehr Umgang für Vati desto weniger Kohle für Mutti
Spannend wird es aber wenn die Mutter keine Leistungen, aber den vollen Unterhalt vom aufstockenden Vater bekommt.
Lt. dem Urteil des BSG ist es zulässig das die Umgangskosten bzw. der nach Kalendertagen bewilligte anteilige Regelsatz vom Regelsatz für die Kinder beim überwiegend betreuenden abzuziehen. Das war bisher nicht so. Bisher mußten diese Kosten praktisch doppelt gezahlt werden.
Heißt also: Je mehr Umgang für Vati desto weniger Kohle für Mutti
Spannend wird es aber wenn die Mutter keine Leistungen, aber den vollen Unterhalt vom aufstockenden Vater bekommt.