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Unterhalt weiterhin ja oder nein
#1
Hallo zusammen,

Meine Frage lautet, ob ich weiterhin Unterhalt zahlen muss oder nicht.

Ich versuche den Fall und die Fakten knapp zusammenzufassen. Falls Infos fehlen, bitte ich um Feedback. Vielen Dank für die Antworten bereits im voraus an euch.

2 Söhne mit der Ex Partnerin (wir waren nicht verheiratet, 1 weiterer Sohn mit heutiger Ehefrau.

Sohn 1 ist 17 Jahre alt, bei mir gemeldet und hat jetzt eine Ausbildung gestartet. Er wohnt mittlerweile mit seiner Freundin zusammen bei deren Mutter im Haushalt. Ich erhalte für ihn die 250 Euro Kindergeld, gebe ihm dies weiter und noch 250 Euro dazu. Also insgesamt 500 Euro. Er hat Ewa 650 netto zusätzlich von der Ausbildung.

Die Mutter der beiden hat nun auch erneut ein kleines Kind bekommen mit dem neuen Partner, befindet sich daher gerade in Elternzeit und hat Sohn 1 von oben knallhart mitgeteilt, dass sie ihm nichts geben wird, wenn er zur Freundin zieht und die Ausbildung startet. Damit hat er sich zufrieden gegeben. Bei mir wollte er gleich Unterhalt und Kindergeld usw... Ihm stünden ja lt. Google 600/700 Euro zu... Ich habe ihm gesagt, dass wir nicht bei Wünsch dir was sind und es ohne Leistung nur in Deutschland so tolles Geld gibt... wie gesagt, und er bekommt 500 von mir und seine 650 Ausbildungsgeld. Das passt nun für ihn so... Geht auch schlimmer, denke ich... Und seine Google Unterhaltsberechnung von 600 Euro ist bei 3 unterhaltspflichtigen Kindern meinerseits sowieso Käse.

Sohn 2 ist 15 Jahre alt und wohnt bei der Ex Partnerin. Sie erhält daher sein Kindergeld. Ich zahle seit Jahren 300 Euro, was lt. Düsseldorfer Tabelle auch wenig ist, ich weiß, aber da meine Eltern und ich sowieso dem Kind fast alles zahlen (Brillen, Schuhe, Klamotten, Sportverein, usw) und das Geld  leider nicht beim Kind ankommt, sondern er noch Angst hat, dass er sein Zeitungsgeld bei der Mutter anteilig abgeben muss, weil er ja Strom und Wasser verbraucht (kein Witz, das hat er erzählt bekommen), kommt sie mit Kindergeld und meinem Zuschuss, so weit gut klar.

Da bei mir noch ein weiteres Kind 3 im Haushalt lebt, welchem ich ja auch am Ende rechtlich bei der Berechnung des Unterhalts auch unterhaltspflichtig bin, dürfte da an Unterhalt für Sohn 2 nicht viel mehr zu holen sein bei mir bei einem normalen Durchschnitts-Gehalt.

Da sich Sohn 1 und 2 ja eigentlich in einem Augen ausgleichen und die Mutter sich nun ja weigert Sohn 1 etwas zu seinem Unterhalt dazuzugeben, muss ich dann Sohn 2 überhaupt noch die 300 Euro Unterhalt weiterhin zahlen, weil ich ja schon Sohn 1 bei mir wohnen habe und mit 250+250 Kindergeld Euro alleine unterhalte (offiziell auf dem Papier, auch wenn er bei seiner Freundin wohnt).

Ich hoffe, das war verständlich?

Bei Fragen gerne fragen...

Und danke vielmals bereits für eure Antworten.

Liebe Grüße
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#2
Leider ja. Jedes Kind hat seinen eigenen Unterhaltsanspruch, diese Ansprüche kann man nicht miteinander verrechnen wenn es sich um mehrere Kinder handelt. Es kommt oft vor, dass man für das bei der Ex lebende Kind voll zu zahlen hat und für das Kind das man selber betreut nichts bekommt.

Das Kind, das nicht mehr bei einem Elternteil lebt hat einen Unterhaltsanspruch an beide Eltern. So wie ein volljähriges Kind.
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#3
OK, vielen Dank für das Feedback, das ich so nicht erwartet hätte.

Ich hatte fest damit gerechnet, dass sich Sohn 1 und 2 nun aufrechnen.

Wieso gibt es den Fall von dir häufig, dass man für ein Kind zahlt und für das andere nichts erhält? Weil der Ex Partner zu wenig verdient oder wieso?
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#4
Die Konstellation gibts oft, wenn ein Kind beim Vater lebt, eins bei der Mutter und Mutti produziert neue Kinder mit einem neuen Lover, spielt dann Hausfrau. Unterhaltsrechtlich müsste sie trotzdem Unterhalt zahlen, aber das wird erstens nur bei Männern knallhart durchgesetzt, siehe die sogenannte Hausmannrechtssprechung. Keine Flucht in die Hausarbeit und Betreuung späterer Kinder. Das bis in die Haarspitzen verlogene und sexistische Juristenpack kneift bei Mutti, schwingt aber bei Vati mit Lust die Keule.

Zweitens nutzt auch ein durchgesetzter Unterhalt nichts, wenn nichts zu holen ist. Sie lebt dann vom neuen Lover und du pfändest ins Leere.
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#5
Ja, so ist es leider. Danke für dein Feedback.

In die Richtung kenne ich auch genügend Fälle aus den letzten Jahren.

A yo, so ist es leider. Wir werden es nicht ändern...
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#6
Wie war es denn vorher ? Also bevor Sohn 1 zur Freundin gezogen ist ?
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#7
Dem Sohn in Ausbildung gibst du zu viel.
Er hat maximal Anspruch auf 930 €, worauf KG und Verdienst angerechnet werden.
Da könntest du ca. 200 € sparen.
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#8
(09-09-2023, 00:29)Alimen T schrieb: Wie war es denn vorher ? Also bevor Sohn 1 zur Freundin gezogen ist ?

Da war Sohn 1 über das Jugendamt in einer Einrichtung untergebracht, weil schwierig, und hat zum Glück nun seinen Realschule fertig gemacht.

Das Jugendamt berechnet anhand Gehaltsnachweisen den Beitrag, den Vater und Mutter zu zahlen haben.

Die Mutter musste dort auch etwas zur Maßnahme beitragen. Jetzt lässt sie Sohn 1 schon hängen, wie immer die letzten Jahre...

(09-09-2023, 09:52)Newton schrieb: Dem Sohn in Ausbildung gibst du zu viel.
Er hat maximal Anspruch auf 930 €, worauf KG und Verdienst angerechnet werden.
Da könntest du ca. 200 € sparen.

Danke, das ist ja interessant. Könnte ich ihm mal mitteilen. Mit welcher Quelle kann ich dies begründen?
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#9
(09-09-2023, 17:27)Qwer-H schrieb: Mit welcher Quelle kann ich dies begründen?

Düsseldorfer Tabelle S. 2 Punkt 7: 
Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei sei-
nen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich  930 EUR.
Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten
und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind
mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
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#10
Besten Dank. Wahnsinn, was ihr alles wisst. Sensationell. Danke!

Ich weiß nicht, ob ich Sohn 1 jetzt das Geld kürzen möchte, ich glaube nicht. Ich schaue mal, wie er sich macht bei der Freundin. Ich bin froh, dass es jetzt klappt mit ihm... Da sind mir 200 Euro monatlich egal, wenn er die Ausbildung dafür schafft.
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