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Nach 11 Jahren warscheinlich wieder in D
#1
Ich brauche Hilfe.
Vor 2 Wochen ist meine Mutter verstorben.
Vater vor ca.1 Jahr.
Ex Kinder 1 21 Jahre 2 Kind wird im November 18 Jahre.
Ich habe die Kontovollmacht über eine hohe Summe über dem Tod hinaus.
Ich werde 1 EFH erben ca. Wert 700.000 -800.000 Euro.
Meine Schulden in D Bank um Kredietkarten ca. 25.000 Unterhaltsvorschusskasse für den 18 Jahrigen ca.25.000 Euro und Probleme mit meiner vor 11 Jahren D KV Ich hatte mich bei dennen zwahr schriftlich abgemeldet aber die hatten darauf nicht reagiert.
So jetzt muss ich mich natürlich wieder innerhalb von 6 Monaten dort Anmelden.
Natürlich werde ich dort Bürgergeld beantragen.
Und so lange wie möglich den Übertragung verzögern.
Ich selber Arbeite und lebe im Ausland nicht EU mit Firma GmbH.
Was soll ich machen?
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#2
Hallo.
Warum musst Du dich in D anmelden?
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#3
Um keine Erbschaftssteuer zu zahlen 400.000 Euro freibebetrag und um eine gratis neue KV und etwas Bürgergeld.

Vielleicht gleich am anfang Schuldnerberatung bevor ich etwas habe in D?
Ich will nicht gleich am anfang wieder fehler machen.

Am 10.11 wird er 18 Jahre.

P hast du ein rat für mich?
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#4
Bei der Erbschaftssteuer bist Du sicher informiert, dass das so seien sollte. Ist was dran.
Schwierig. Ich würde formal wohl alle 2..3 Wochen den Wohnsitz wechseln um eine ordnungsgemäße Zustellung von entsprechender Stelle zu vermeiden.
Hat alles seine Vor- und Nachteile. Musst Du Dir ausrechnen, was es Dir bringt, das Risiko der Schulden aufgebrummt zu bekommen oder Steuern zu sparen
Viel Erfolg
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#5
Machs doch. Anmelden dort. Keine Ahnung, ob und was passiert. VIelleicht haste Glück, vielleicht nicht. Unterhaltsvorschuss-Schulden kann der Staat jedenfalls immer selber eintreiben. Ab 18 sind zivilrechtliche Ansprüche aus Unterhaltsschulden vom Gläubiger, also dem erwachsenen Kind beizutreiben.
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#6
Ich kann nur sagen, wie ich es machen würde, wäre ich in Deiner Situation. Solltest Du auf Vermögen verzichten wollen, gebe ich Dir gerne meine Adresse. - (Spaß muss sein ,-)

Persönlich würde ich nichts verzögern. Wie auch? Es wäre ohnehin nur ein Aufschieben. Das Problem geht dadurch nicht weg. Ich vermute, Du willst das Haus verkaufen? Du wohnst ja eigentlich im Ausland und hast dort eine Firma. Oder soll das aufgelöst werden?

Fassen wir zusammen: Vermögen auf dem Konto + ein EFH mit nicht unerheblichem Wert. Miterben? Keine wahrscheinlich, so wie sich das liest.

Die Schulden bei der Bank/Kreditkarte und UHV sind bei der Bank evtl. längst ausgebucht. Die Anmeldung in Deutschland weckt diese Gläubiger nicht unbedingt. Das müsste schon ein Zufall sein. Denn sie müssten selbst aktiv werden, z.B. durch eine Einwohnermeldamtsanfrage. Warum sollten sie es ausgerechnet jetzt tun?

Meldet sich die Bank irgendwann, bzw. trotzdem, dann wird das Ganze verzinst in Rechnung gestellt. 25.000 € plus Kosten plus Zinsen. Achtung! Selbst wenn ein Titel über die 25.000 € besteht, so gilt dies nicht für aufgelaufene Zinsen. Diese verjähren weiterhin regelmäßig nach 3 Jahren. Es sind also nur die Zinsen zu leisten, die im Titel und zu dessen Zeitpunkt tituliert wurden. Nicht, die danach entstandenen Zinsen, außer die der letzten 3 Jahre.

Forderungen der UHV verjähren ebenso regelmäßig nach 3 Jahren. Die haben wahrscheinlich mehrfach gefordert. Ob sie mal irgendwann tituliert haben, weiß ich nicht. Diese Forderung - so sie auf Dich zu käme - wäre schlicht auf Verjährung zu prüfen. Natürlich fordert der Gläubiger immer Alles. Einreden wegen Verjährung obliegt dem Schuldner.

Ob eines der Kinder noch auf Unterhalt klagen wird, wie es begründet wird, ob Titel bestehen usw. weiß ich nicht. Das wäre dann zu prüfen. Dazu kann man so noch nichts sagen.

Ich würde das alles abwarten. Was Anderes bleibt nicht Übrig.

Am Ende des Tages bist Du ein vermögender Mensch. Glücklicherweise nicht in der Situation, wo man einem nackten Mann noch in die Tasche greifen will. Berechtigte Forderungen würde ich schlicht leisten. Es bleibt genug übrig. Danach hast Du Deine Ruhe und das bedeutet auch Lebensqualität.

Warum Du Bürgergeld beantragen willst, erschließt sich mir nicht. Dein vorhandenes Vermögen dürfte das Schonvermögen übersteigen. Alles andere wäre schlicht Sozialbetrug. Es bleibt Dir überlassen, solch eine Nummer zu reiten.

Wenn das EFH verkauft werden soll, brauchst Du einen Erbschein. Der ist normalerweise nicht zwingend notwendig und wenn man Alleinerbe ist, schon gar nicht, aber Makler und Notare verlangen diesen, um einen Verkauf tätigen zu können. Ererbte Immobilien = Erbschein

Als Nächstes der notwendige Gang zum Steuerberater. Er muss eine Erbschaftssteuererklärung machen. Dein Freibetrag ist 400.000 €. Es kann trotzdem sein, dass die Erbschaftssteuer gegen Null geht, oder eben auch nicht. Bei diesen Erklärungen rechnet das Finanzamt z.B. anders - was die Werte eines Hauses angeht - als die, die es auf dem Markt erzielt. Diese Erklärungen sind theoretisch selbst machbar. Ich rate absolut davon ab.

Ich habe unlängst eine Kundin selbst durch ein langes Erbschaftsverfahren geführt, das über 2 Jahre verlief. Zum Glück habe ich die Steuererklärung von einem Fachmann machen lassen. Das war auch relativ aufwendig. Der wird - wenn er nicht gerade ein guter Freund ist - auch ca. 3.000 € kosten. Wir kamen mit 1.500 € davon. Aber das musst Du erfragen.

Probleme werden vielleicht Deine Kinder machen. Da stellt sich dann die grundsätzliche Frage, ob man den Versuch startet, Vermögen (illegal) zu verschieben und wieder zu verschwinden, oder eben schaut, welche Forderung berechtigt ist und welche nicht und somit den legalen Weg geht. Das Erstere wäre mit Vorsicht zu genießen. Sind die Geier erst mal informiert und gibt´s was zu holen, wird es schwierig. Und wer hat schon gerne den Staatsanwalt im Nacken. Das gilt es abzuwägen.

Bei diesen ererbten Zahlen, würde ich meine (berechtigten) Forderungen "glatt ziehen" , mich meines Vermögens erfreuen und dann meiner Wege ziehen, ohne Häscher im Hintergrund.
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#7
Danke P.
Also muss er mich auf seine eigenen kosten verklagen.
Aber für die 11 Jahre wird der Staat auf mich zurück grreifen.
Soll ich mich versuchen mit der Bank zu vergleichen oder eine Schuldnerberatung. aufsuchen?
Was soll ich mit der KV machen?
Sind die unterhaltsansprüche für die Grosse verwirkt?
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#8
Als Erbe mit einem so guten Erbe, die werden dich bei der Schuldnerberatung auslachen.

Verwirkt oder Verjährt ist definitiv nichts.
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#9
Nappo danke dir.
Meine Schwerster bekommt auch Häuser in der selben Summe.
Ich will es deshalb so lange hinziehen da ich in der Zeit vielleicht Bürgergeld beziehen kann da ich ja in D noch nichts habe und sie bei einer Aktiven Firma im Ausland nicht an die Daten kommen?

Gut P das war keine gute nummer.

Noch eine Frage vor 1 Paar Jahren hatte doch auch einer in D ein Problem mit seiner EX Krankenkasse in D da ist im doch auch die Versicherung entgegen gekommen hir im Forum?

Sorry das ich so schlecht schreibe aber ich bin noch so durch den Wind.
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#10
Die Rechnung ist einfache Mathematik, selbst wenn Du alle aufgelaufenen Schulden zahlen musst, bleibt noch viel uebrig. Also lohnt es sich alles halbwegs legal abzuwickeln. Ausserdem wie einige schong gesagt haben, ev. hast Du Glueck und einiges ist abgeschrieben oder an ein Inkassoinstitut verkauft oder sogar verjaehrt. Und klar, egal wer da auf Dich zukommt, verhandeln und vergleichen geht eigentlich immer. Mit anderen Worten, stell Dich dem ganzen und geniess was immer auch uebrig bleibt und da wird was uebrig bleiben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
Sehr herzlichen Dank.
Ich weis das die Bank ihre Sache schon lange an ein Inkasso abgetreten hat.
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#12
Die KV- Sache kann man hier in kurzen Sätzen nicht klären. In dem nachfolgenden Link siehst Du alle Möglichkeiten, mit Beitragsschulden umzugehen und Deine Sachlage da raus zu ziehen. Es trifft ja nicht Alles auf Dich zu, was da steht.

Ich empfehle, sich das gut durch zu lesen und vielleicht sogar auszudrucken, da man immer mal wieder rein schauen muss.

Mir hat das mal dazu verholfen, einem Kunden zu helfen, der in der Schweiz arbeitet und nun dort wohnt. Da wollte die KV von ihm 100.000 €. Ich konnte das auf 6.000 € drücken. Gab ne fette Provision ,-)

Wenn Du den Nachweis Deines damaligen Wegzuges noch hast, den Du der KV geschickt hattest, wäre das von großem Vorteil.

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/...hulden.pdf
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#13
Genau die Sache von dir habe ich gesucht.
Danke Danke

Ich hatte den die Kopie von meiner Abmeldung aus D geschickt so wie es mir Dino geraten hatte.
Leider habe ich es nicht mehr...
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#14
Was an ein Inkassounternehmen abgetreten ist, kannst Du getrost vergessen. Das ist alles nur heisse Luft von denen, mit den Briefen kann man den Kamin anzuenden oder den Altpapierverwerter erfreuen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#15
Soll man den Wiedersprächen oder sich ein Anwalt nehmen?

Oder nichts machen?

Und Verbrennen?
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#16
1. Naja, wenn Du die Abmeldung nicht mehr hast, die Du an die KV gesendet hattest, dann kannst Du den Nachweis führen über die offizielle Abmeldung aus Deutschland. Das ersetzt das dann. Sobald jemand Deutschland verlässt, unterliegt er natürlich nicht mehr der Krankenversicherungspflicht und somit kann man einer solchen Forderung stichhaltig widersprechen. Es sei denn, man wandert in ein Land aus, in dem es auch eine Krankenversicherungspflicht gibt. Dann kann die KV in Deutschland einen Versicherungsnachweis aus eben diesem Land fordern. Klingt unlogisch. Machen sie aber so.

2. Forderungen von Inkassobüros muss man natürlich schon differenziert betrachten. Kauft ein Inkasso-Büro Forderungen, so darf es z.B. keine eigenen Kostend dafür berechnen. Also Inkassokosten. Ist aber eine gekaufte Forderung vom Ursprungsgläubiger tituliert, dann übernimmt die Inkasso natürlich auch den Titel und kann dann auch vollstrecken. Inkassobuden haben meist ihnen angeschlossene Anwälte.

Gar nicht zu reagieren, ist der falsche weg. Dieser eröffnet den Weg der Inkassobude zu allen weiteren Maßnahmen. Man schaut sich also erst einmal die Forderung an sich an. Weiß man, dass sie nicht tituliert ist, kann man - bei Dir ist das sehr wahrscheinlich - schlicht auf Verjährung gehen.

Ansonsten schreibt man denen zuerst, dass man

- eine Kopie des vorhandenen Titels von Ihnen sehen möchte
- sie die Vollmacht des Auftraggebers vorlegen möchten, oder mitteilen sollen, ob die Forderung gekauft wurde

Hat die Inkassobude einen Titel in Händen, dann prüft man die Verjährung der Zinsen - wie oben beschriieben
Weiterhin prüft man die Inkassokosten

Somit bestreitet man erst einmal die Forderung bis zur entsprechenden Prüfung derselben. Ist aber dann die Forderung immer noch gerechtfertigt, nutzt es wenig, sie nicht zu bezahlen.

Bist Du aber evtl. irgendwann dann wieder im Ausland und geht das schnell genug, so dass man hier nicht auf Dich zugreifen kann, leben die das mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ab.
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#17
Noch einmal an euch herzlichen Dank für die hilfe.
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#18
Vielleicht wäre es sinnvoll, sich bei solchen Summen in Sachen Erbrecht zu beraten, mit einem Fachmann zu sprechen oder einen Erbrechtsanwalt zu konsultieren.
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