28-12-2023, 13:20
Hallo zusammen,
Ich muss mal die Forenintelligenz anzapfen, um etwas entspannter Silvester feiern zu können (wobei, je nach Antwort vielleicht auch unentspannter... egal.)
Ich bin fast 50jähriges Einzelkind einer Alleinerziehenden (80+) in Altersarmut (800 EUR Rente). Da die dementiellen Symptome sich verschlechtern, ist das Pflegeheim für 2024 fast ausgemachte Sache, alleine Leben mit Rente, Wohngeld und ein paar Euro aus der Pflegekasse dann vorbei.
Zusätzlich stecke ich in einer Mediation zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese zieht sich schon seit geraumer Zeit hin und es kann gut sein, dass vor Mitte 2024 weder eine solche Vereinbarung noch ein Richterspruch vorliegt.
Dank Bonus werde ich wahrscheinlich die Schwelle von 100k Jahresbrutto überschreiten, ab der man sich als Kind an den Kosten für die Pflegeheimunterbringung der Eltern beteiligen muss.
Mir ist jetzt nicht klar
- Kindesunterhalt hat immer Vorfahrt, sagt man, aber wie ist es mit dem Anspruch Exfrau vs Elternteil?
- wie wird ein etwaiger Pflegeheimzuschuss überhaupt berechnet, wenn es noch gar keine Schwarz-auf-Weiss-Aushandlung von Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt gibt?
Danke für Eure sachdienlichen Hinweise
Ich muss mal die Forenintelligenz anzapfen, um etwas entspannter Silvester feiern zu können (wobei, je nach Antwort vielleicht auch unentspannter... egal.)
Ich bin fast 50jähriges Einzelkind einer Alleinerziehenden (80+) in Altersarmut (800 EUR Rente). Da die dementiellen Symptome sich verschlechtern, ist das Pflegeheim für 2024 fast ausgemachte Sache, alleine Leben mit Rente, Wohngeld und ein paar Euro aus der Pflegekasse dann vorbei.
Zusätzlich stecke ich in einer Mediation zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese zieht sich schon seit geraumer Zeit hin und es kann gut sein, dass vor Mitte 2024 weder eine solche Vereinbarung noch ein Richterspruch vorliegt.
Dank Bonus werde ich wahrscheinlich die Schwelle von 100k Jahresbrutto überschreiten, ab der man sich als Kind an den Kosten für die Pflegeheimunterbringung der Eltern beteiligen muss.
Mir ist jetzt nicht klar
- Kindesunterhalt hat immer Vorfahrt, sagt man, aber wie ist es mit dem Anspruch Exfrau vs Elternteil?
- wie wird ein etwaiger Pflegeheimzuschuss überhaupt berechnet, wenn es noch gar keine Schwarz-auf-Weiss-Aushandlung von Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt gibt?
Danke für Eure sachdienlichen Hinweise