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"Erwerbsobliegenheit" oder eher Pflicht zur Einkommensmaximierung?
#1
Big Grin 
Hallo zusammen,

nach 4 Jahren Gezerre bin ich nun endlich geschieden. Natürlich rückt gleich der nächste Prozess um den nachehelichen Unterhalt an (der wurde dankenswerterweise aus dem Scheidungsverfahren ausgekoppelt). Da sie ihren Anspruch mit Krankheit begründet, wird es viel darum gehen, inwiefern sie ihrer "Erwerbsobliegenheit" wirklich nicht ausreichend nachkommen kann. Darum geht es aber gar nicht...

Frage: 
Die Ex verdient 2.000 netto. Dazu erhält sie beide Kindergelder (500), obwohl vom Gericht mir ein paritätisches Wechselmodell zugestanden wurde. 
Die Einkommensdifferenz zwischen uns ist eigentlich nur deshalb existent, weil sie 2 Dinge nicht macht:
- Steuerklassenänderung - sie hat bis heute die StKl II nicht beantragt, müsste ca 100-150,- monatlich bei ihr ausmachen
- Wohngeldantrag - durch das Leben im Ballungsraum müssten ihr laut Rechner knapp 350,- monatlich zustehen

Kurzum, sie lässt 500,- liegen an Steuererleichterungen und Transfereinkommen und würde sich gerne lieber von mir alimentieren lassen, anstatt einfach mal ohne Unterhalt schon mal 3.000,- monatlich zur Verfügung zu haben. Kurz zum Vergleich: ich habe monatlich einen Tausender mehr, bezahle davon aber auch alle Kinderkosten (Hort, Mehrbedarf) in Höhe von mehr als 500,-, so dass aus meiner Sicht kein wirklicher Ausgleichsbedarf in ihre Richtung besteht.

Danke schon mal und viele Grüße
totality
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#2
Nettolohnerhöhende Einnahmen wie die Dank einer korrekten Steuerklasse, die der Unterhaltsbegehrende erzielen kann muss er auch erzielen. Nicht "Sich arm rechnen". Es herrscht ja Anwaltspflicht. Lass deinen Anwalt eine Gegenrechnung machen. Auch die deine Ausgaben fürs Kind sind vorrangig, sofern nachweisbar, was ja kein Problem für dich ist. Wohngeld ist aber nicht vorrangig.

Der Trick liegt meist darin, temporäre, änderbare Einkommensminderungen vorzuzeigen. Kaum fliesst der Unterhalt, macht man einen Steuerklassenwechsel.

Krankheit, da wird auch erst einmal viel behauptet. Die muss sich in der Ehe entwickelt haben.
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