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Leitlinien OLG Frankfurt
#1
Telefoniere eben mit "meinem Anwalt". Habe ja bislang täglich Kontakt (gehabt). Wird wohl bisschen weniger, wenn mein "Putzgeschäft" anläuft ,-)
Der vertritt fast nur noch Väter. sagt selbst, es wäre wie bei Don Quichote. "Kannst schreiben, was Du willst...", "Die Exen lügen und betrügen noch vor dem Richter. Alles egal"

Gerade wieder Entsetzen: Leitlinien des OLG Frankfurt. Ging um Unterhalt für 4 Kinder. Thema: Bedarfskontrollbetrag.

Zitat aus Punkt 11 (Bemessungsgrundlage)

"Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge."

Spielt es also jetzt schon eine Rolle, in welchem Bundesland der Zahlesel wohnt?
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#2
Bundesland nicht, aber OLG-Bezirke.
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