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private Altervorsorge um UH zu minimieren
#1
Moin.

Ich zitiere die FAQ:
Zur privaten Altersvorsorge urteilte der BGH in Aktenzeichen XII ZR 123/00 am 19.03.2003 sowie in XII ZR 111/08 vom 27.5.2009, dass 4% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers für private Altersvorsorge verwendet werden dürfen, die gesamte Altersvorsorge darf bis zu 24% vom Gesamtbruttoeinkommen betragen. 

Die 4% hab ich gefunden, aber nicht die totalen 24%? Woher stammt diese Zahl? Ist das gängige Rechtspraxis?
Im Moment sind ja die Beiträge AN und AG auf 18,6% zusammen für die gesetzliche Rente, wenn ich da 4% drauflege, lande ich bei 22,6%. Das entscheidet bei mir zwischen Stufe 6 oder 5, wenn es 24% sind. 

Merci vielmals.
You have no chance - so take it....
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#2
Das steht in einigen Leitlinien und differiert leicht. Hier aus den Süddeutschen Unterhaltsleitlinien 2024 Seite 3 Punkt 10.1:

"Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen)."

Das Original: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...1-2024.pdf - Vorsicht, es gibt 19 verschiedene Leitlinien, also bitte versteife dich nicht auf eine Einzelne.
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#3
Ja, hab schon gesehen. Hier wieder eines für 22,6% (Beschluss des XII. Zivilsenats vom 25.9.2019 - XII ZB 25/19) :-(

Wird wohl ausgehen wie das Hornberger Schiessen.....
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#4
Unterhaltsrecht ist Roulette... man kann auch einfach mal 25% verlangen, wenn man dazu Argumente erfindet. Etwa weil man wenig Rentenpunkte hat und deshalb gezwungen ist, stärker privat vorzusorgen. Dann lässt du dich auf 24% runterhandeln und vermeidest die 22,6% :-)
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#5
Coole Idee.
Als Angestellter glaubt mir das wohl keiner.
Ok, Studium hat da natürlich in die Rentenpunkte gefressen und Auslandsaufenthalte.
Die meisten Rentenpunkte verliere ich durch die Scheidung ;-)
Das wird als Argument aber wohl nicht gelten ....
You have no chance - so take it....
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#6
Das ist nämlich der Punkt. Nach dem Punktediebstahl im Versorgungsausgleich landen viele Männer nämlich ganz oder fast in der Grundsicherung.

Zitat:Das wird als Argument aber wohl nicht gelten ....

Was dich nur ein paar Begründungzeilen kostet, kannst du immer probieren.
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#7
Wie oben schon geschrieben, das unterscheidet sich von OLG zu OLG. Ganz nach Bezirk. Auf jeden Fall für den eigenen Bezirk die Leitlinien zur Hand nehmen und dort nachlesen. In aller Regel wird danach entschieden. Ich hatte mich zum Beispiel auch zunächst auf die Süddeutschen Leitlinien berufen, bin dann aber auf die 22,6% zusammengefaltet worden. Ich finde, daß die Düsseldorfer Leitlinien es ganz elegant beschreiben: "Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unterliegen, können für ihre Altersvorsorge regelmäßig einen Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens aufwenden, der dem jeweiligen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Für eine zusätzliche Altersvorsorge können sie ebenso wie gesetzlich Rentenversicherte weitere 4 % (bei Elternunterhalt 5 %) ihres Bruttoeinkommens einsetzen. Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, können für das die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigende Einkommen zusätzliche Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zur Höhe eines Prozentsatzes des die Beitragsbemessungsgrenze übersteigenden Einkommens tätigen, der dem jeweiligen Beitrags-
satz zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht."

Spannend wird es für dich also ohnehin erst, wenn du die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest. Aktuell 7.550 € Brutto pro Monat. Darunter bleibt es ohnehin immer bei zusätzlichen 4 %.
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#8
Wenn du ein netto hast von 4000€ aufwärts berechtigst sich die Frage. Da du hier im Forum bist, bezweifle ich dein Haushaltsnettoeinkommen. Oder hast du noch abbezahlte Immobilien?

(12-08-2024, 22:05)p__ schrieb: Das ist nämlich der Punkt. Nach dem Punktediebstahl im Versorgungsausgleich landen viele Männer nämlich ganz oder fast in der Grundsicherung.

Das werden eh alle aktuell bei der jetztigen Inflationsanpassung 90% der Arbeitnehmer. Die paar anderen verdienen 6 Stellig oder wollen es nicht warhhaben und schieben fleissig Allianz DVAG(Generali) ERgo die Prämien monatlich rüber.
Lies die Bibel.
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#9
Also erstmal 1000 Dank @ p_ & i-wahn & tony30.
Ich finde dieses Forum unbeschreiblich gut und bin süchtig danach. Unglaublich, wie einem hier geholfen wird, rechtlich und psychisch. Wenn ich hier lese, fallen alle diese unkontrollierten Herzpalpitationen nicht mehr auf und manN wird einfach ruhig, weil man Hilfe bekommt. 

zum Thema: Genau so hab ich das gerechnet, unter der Annahme, dass ich in Süddeutschland lebe, nehme ich die Leitlinien mit 23% an. Und ja, ich bin zum Glück über der Beitragsbemessungsgrenze, was ich meiner langen Ausbildung zu verdanken habe. Dennoch sieht manN, das schützt nicht vor Scheidung, wenn die weiblichen Hormone durchgehen und deswegen bin ich hier.
 
Ich werde auch mal meine Eckdaten reinschreiben, muss aber im Moment höllisch aufpassen, was genau auf der Gegenseite spioniert wird. 

Nehme also von allem über der Beitragsbemessungsgrenze 23% und allem was darunter liegt sattle ich nochmals 4,6% drauf. 
Hüpsche Summe, die da in den Erziehungsunterhalt frisst. Dann halte ich mich an p_ und lasse mich wohl auch zusammenfalten, wie i-wahn. Dodgy

Da ich keine andere Chance habe, werde ich diese Möglichkeit zum letzten cent auskosten, so ein wenig a la: "Also, Mädle jetzte geh mal ranschaffen". Das werden Sie ihr ehh stecken. 

Nochmal Dank Euch Jungs - einfach Klasse.

Ach sorry, zur Immo, ja das ist ein Einfamilienhaus, das nun verklopft wird.
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