09-09-2024, 12:29
Moin zusammen,
auf Empfehlung habe ich mich hier angemeldet. Für eine ausführlichere Selbstvorstellung benötige ich wohl noch etwas Zeit. Ganz akut drängt mich jedoch die Notwendigkeit, einen neuen Familienanwalt zu finden für die Scheidung, die ich im April 2022 eingereicht habe.
Die Gegenseite hat einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, der von meiner Seite bestritten wird. Hintergrund ist die Behauptung, dass angeblich eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorläge. Nach gescheitertem Güteversuch ist eine ausführliche Begründung der Auswirkungen aller vorgebrachten Leiden auf die Erwerbsfähigkeit eingereicht worden. Nun prüft der Richter, ob diese substantiiert ist, mit der Absicht, dann ein ärztliches Gutachten zu veranlassen. Von meiner Seite ist noch Gelegenheit zur Stellungnahme, die m.E. unbedingt ausgenutzt gehört.
Nun hat mein Anwalt, der kein Fachanwalt für Familienrecht war, das Mandat niedergelegt, sodass ich eine neue anwaltliche Vertretung brauche.
Daher zunächst meine aktuelle Frage: Wer kann mir mit Erfahrungen zur Abrechnung der Anwaltsgebühren weiterhelfen? Ich habe Empfehlungen für ausgewiesene Familienanwälte bekommen, die aber nach Stundenhonorar abrechnen. Würde so etwas den Kostenrahmen sprengen? Lässt sich das in irgendeiner Form vergleichen mit einer pauschalen Abrechnung?
Über erste Hinweise, gerne auch Empfehlungen für kompetente Familienanwälte in meiner Region (nördlich von Hamburg), würde ich mich freuen.
auf Empfehlung habe ich mich hier angemeldet. Für eine ausführlichere Selbstvorstellung benötige ich wohl noch etwas Zeit. Ganz akut drängt mich jedoch die Notwendigkeit, einen neuen Familienanwalt zu finden für die Scheidung, die ich im April 2022 eingereicht habe.
Die Gegenseite hat einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, der von meiner Seite bestritten wird. Hintergrund ist die Behauptung, dass angeblich eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorläge. Nach gescheitertem Güteversuch ist eine ausführliche Begründung der Auswirkungen aller vorgebrachten Leiden auf die Erwerbsfähigkeit eingereicht worden. Nun prüft der Richter, ob diese substantiiert ist, mit der Absicht, dann ein ärztliches Gutachten zu veranlassen. Von meiner Seite ist noch Gelegenheit zur Stellungnahme, die m.E. unbedingt ausgenutzt gehört.
Nun hat mein Anwalt, der kein Fachanwalt für Familienrecht war, das Mandat niedergelegt, sodass ich eine neue anwaltliche Vertretung brauche.
Daher zunächst meine aktuelle Frage: Wer kann mir mit Erfahrungen zur Abrechnung der Anwaltsgebühren weiterhelfen? Ich habe Empfehlungen für ausgewiesene Familienanwälte bekommen, die aber nach Stundenhonorar abrechnen. Würde so etwas den Kostenrahmen sprengen? Lässt sich das in irgendeiner Form vergleichen mit einer pauschalen Abrechnung?
Über erste Hinweise, gerne auch Empfehlungen für kompetente Familienanwälte in meiner Region (nördlich von Hamburg), würde ich mich freuen.