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Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung
#1
Hallo zusammen,

mich interessiert eure Meinung dazu, ob mich meine Ex in irgendeiner Weise zum Umgang mit meinem Kind in einem bestimmten Umfang zwingen kann. Mit "zwingen" meine ich vor allem, ob es dazu rechtliche Mittel zur Durchsetzung gibt. Bitte klammert die moralische Bewertung dieser Frage kurz aus - ihr wisst ja, jede Geschichte ist anders...

Vorab: Mein Kind ist seit regelmäßig jedes zweite Wochenende und anteilig in den Sommer- und Winterferien bei mir. Das Verhältnis zum Kind ist gut.

Meine Ex allerdings möchte sich das Kind möglichst viel vom Leib halten, um sich ihrer Freizeit und ihren Männergeschichten zu widmen. Sie hat das Kind täglich bis 17 Uhr in der Nachmittagsbetreuung, obwohl sie nur teilzeit arbeitet. Und sie lässt keine Gelegenheit aus, von mir mehr Umgang zu fordern, obwohl ich aus beruflicher und gesundheitlicher Sicht Grenzen habe. Allgemein bin ich für meine Ex der Sündenbock, der schön für sie Unterhalt zahlen und ihr das Kind abnehmen soll.

Vor diesem Hintergrund möchte ich meine rechtliche Situation verstehen. Auch die Extreme. Was ist mein Spielraum, wenn ich (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) meinen Umgang reduzieren muss? Oder im Extremfall, was ist, wenn ich den Umgang ganz einstellen muss? Ich lese dazu sehr Widersprüchliches. Zum einen ist von "Umgangsrecht und -pflicht" die Rede, andererseits gibt es die Vielzahl an Vätern, die sich einfach gar nicht blicken lassen und scheinbar nicht dafür belangt werden. Und meine Ex wähnt sich wohl in völliger Sicherheit, dass sie nur kurz mal zum Jugendamt müsste, um mich wieder untertänig zu machen...

Danke!
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#2
Moralisch hätte ich sowieso nichts bewertet, hier gehts in erster Linie um Väter die Lösung von Problemen von Vätern, auch wenn das Probleme sind die andere vielleicht gerne hätten. Wie alt ist das Kind? Wie ist der Umgang bisher festgelegt? Durch Gerichtsurteil, durch blosse Gewohnheit, durch schriftliche Vereinbarung oder was anderes?

So wie du es darstellst, hast eine typische Umgangsregelung für ein jüngeres Schulkind. Davon abzuweichen gegen den Willen eines Elternteils hat erhebliche Hürden und ähnelt dem Vorgang, wie man eine Umgangsregelung herbeiführt, also der klassische Dreisprung mit Vorschlag für eine neue Regelung, Gespräch unter Einbeziehung von Dritten (Jugendamt) und schliesslich Familiengericht. Die Aussichten für durchsetzbare Abweichungen werden aber nicht gut sein.

In dieser Hinsicht bist du in der besseren Position, denn du kannst dein Ziel bereits durch Unterlassung erreichen. Wenn die Mutter zum Beispiel will, dass du das Kind an einem bisher kinderfreien Wochenende abholst und du tust es einfach nicht, hat sich dein Wille durchgesetzt, nicht ihrer. Sie ist es, die dann zappelt. Es gibt vielleicht Kompromisse, die du auch mittragen kannst. Beispielsweise kann dich die Mutter im Gegenzug zu mehr Umgang an anderer Stelle entlasten, etwa beim Hin- und herbringen, beim Unterhalt oder sonstwas. Umgang ist erst einmal Handel, manchmal Handel wie auf dem Basar.
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#3
(23-09-2024, 13:32)p__ schrieb: Wie alt ist das Kind? Wie ist der Umgang bisher festgelegt?
Das Kind ist 10. Umgang ist bisher reine Gewwohnhet.
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#4
Dann gilt der letzte Absatz. Erzwingen kann niemand etwas, aber verweigern.
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#5
(23-09-2024, 19:33)p__ schrieb: Dann gilt der letzte Absatz. Erzwingen kann niemand etwas, aber verweigern.
Das heißt ja dann, dass in meiner Situation mein größter Feind eine Umgangsvereinbarung wäre. Kann man mich zwingen, eine solche zu unterschreiben (so wie man mich zwingen kann, einen Unterhaltstitel zu unterschreiben, wenn meine Ex Lust hat, mich zu schikanieren)?
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#6
Nur ein Gericht kann das.
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#7
(24-09-2024, 09:45)p__ schrieb: Nur ein Gericht kann das.
Okay, und dafür müsste meine Ex wahrscheinlich wegen der Sache zum Jugendamt, mich anschwärzen und die müssten mich dann verklagen, oder? Wäre sowas aussichtsreich, wenn ich - wie oben beschrieben - regelmäßig Umgang in gängigem Umfang wahrnehme (nur aus Sicht der Ex nicht genug)?
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#8
Deine Sorgen sind unberechtigt, in der Praxis kann Dich KEINER zum Umgang zwingen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
Umgangsverweigerung und Umgangsboykott durch Mütter sind an der Tagesordnung und bleiben in aller Regel straffrei, selbst wenn das Gericht eine Umgangsregelung, bewehrt mit Strafe bei Nichteinhaltung, erlassen hat. Mütter werden in diesem Lande nicht bestraft.
Wenn deine Ex, um dir eins auszuwischen, zum Jugendamt marschiert um ihre Unterhaltsansprüche titulieren zu lassen, dann wird sie Erfolg damit haben. Dem kannst du nur zuvorkommen, indem du selbst freiwillig auf eigene Kosten einen Unterhaltstitel beim Notar erstellen läßt - vor allem kannst du den auf das 18. Lebensjahr befristen.
Zum Umgang mit dem Kind kann dich niemand zwingen - in der Praxis würde ein Umgangsboykott durch dich dazu führen, daß euer Kind dann eben woanders "geparkt" wird, wenn Madame ihren Hormonspiegel auszugleichen sucht.

Mußt du selbst abschätzen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
(24-09-2024, 11:45)maxundmoritz schrieb: Okay, und dafür müsste meine Ex wahrscheinlich wegen der Sache zum Jugendamt, mich anschwärzen und die müssten mich dann verklagen, oder? Wäre sowas aussichtsreich, wenn ich - wie oben beschrieben - regelmäßig Umgang in gängigem Umfang wahrnehme (nur aus Sicht der Ex nicht genug)?

(23-09-2024, 13:32)p__ schrieb: der klassische Dreisprung mit Vorschlag für eine neue Regelung, Gespräch unter Einbeziehung von Dritten (Jugendamt) und schliesslich Familiengericht. Die Aussichten für durchsetzbare Abweichungen werden aber nicht gut sein.
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#11
Danke euch, aber ich werde nicht ganz schlau. Aus den Antworten von kay und Austriake lese ich, dass mich keiner zum Umgang zwingen bzw. dies durchsetzen kann. Aus den Antworten von p___ schließe ich, dass meine Ex dafür nur zum Jugendamt laufen muss, welches mich dann zu irgendwelchen Gesprächen einbestellt und mich am Ende verklagt, wenn ich keine Zugeständnisse an die Ex machen will. Was ist nun richtig?
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#12
Das Jugendamt berät nur, aber klagt nicht. Die Ex kann klagen. Es gibt auch keinen Beratungszwang.
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#13
Dann mal ganz konkret (aber fiktiv). Ich reduziere meinen Umgang, von ganzes Wochenende alle zwei Wochen auf einen Tag alle zwei Wochen. Aus welchen Gründen auch immer. Was kann meine darüber völlig entsetze Ex im schlimmsten Fall tun? Kann sie mich - vom Jugendamt beraten - verklagen, sodass dann irgendein Familienrichter mir mehr Umgang auferlegt?
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#14
Die Antwort ist immer dieselbe, wie oben mehrmals geschrieben und wiederholt. Hier in der mittlerweile vierten Version:

Die Ex kann sich bei dir über zuwenig Umgang beschweren (dich aber nicht zwingen), sie kann beim Jugendamt jammern (aber ohne Konsequenzen auf dich), das Jugendamt kann dich einladen zum gemeinsamen Gespräch oder zur Konfliktlösung (dich aber nicht zwingen), die Ex kann dich verklagen und dafür eine Umgangsregelung vorlegen, die das Gericht beschliessen möge. Solche Klagen haben geringe Chancen durchzugehen. Es gibt solche Fälle, ja, aber selten. Und auch wenn etwas beschlossen wird was dir nicht gefällt, so scheitert es vermutlich an der Durchsetzung. Damit ist ein Zwang in der Theorie möglich, in der Praxis kaum. Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen, oder?
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#15
(24-09-2024, 21:47)p__ schrieb: Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen, oder?
Danke, das war die eindeutige Antwort, auf die ich gehofft habe. Ich möchte bei den ganzen widersprüchlichen Beschreibungen zu dem Thema im Netz eine gewisse Sicherheit meiner Position haben.  Ich stehe bei allen sonst der Ex gegenüber mit dem Rücken zur Wand da und bin froh, demnach wenigstens beim Umgang noch eine gewisse Macht- bzw. Verhandlungsposition zu haben. 

Ich habe in den Jahren seit der Trennung gelernt, dass ich von der Ex und ihren Geillfen beinahe zu allem gezwungen werden kann (Offenlegung der Verhältnisse, knebelhaften Unterhaltstitel unterschreiben, erweiterte Erwerbsobliegenheit usw.). Und die Ex ist im Zweifel immer die arme Alleinerziehende Mutter, ich aber werde sofort verdächtigt. Da ist es für mich tatsächlich überraschend (aber wohltuend), beim Umgang noch etwas Freiheiten zu haben.
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#16
Ich habe mich mal vor einigen Jahren mit dem Thema beschäftigen müssen. Es können Ordnungsgelder angeordnet werden, wenn ein Umgang gerichtlich angeordnet ist.

Falls Du ein Umgangs-totalverweigerer bist, dann wird Dich niemand zwingen. Und Du brauch vor Ordnungsgeldern keine Angst haben.

Wenn Du aber jemand bist, der eigentlich Umgang will und wenn dann der Umgang stattfindet auch nett zum Kind ist, dann kann es Dir durchaus passieren, dass der Richter / die Richterin der Meinung ist, Dich mit einem Ordnungsgeld in die Spur zu bringen. Insbesondere wenn die Mutter dann auch nocht will, dass Du Umgang hast.

Oder wenn Du einfach unpünktlich oder unzuverlässig bist. Dann ist so ein Ordnungsgeld ein gutes Mittel Dir die Zuverlässigkeit anzuerziehen.

Da gibt es auch Urteile -- musst Du mal googeln.

Aber wenn Du wirklich nicht willst, dann zwingt Dich auch keiner. Es besteht schließlich die Gefahr, dass Du dem Kind einfach mal sagst, was Du von der Ex und Richter, Jugendamt, etc. hältst. Das muss noch nichtmal Beleidigent sein. Es reicht schon tacheles mit dem Kind zu reden, was niemand will und weshalb Dich dann auch niemand zwingt.
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#17
Was anderes, was mich umtreibt. Die erweiterte Erwerbsobliegenheit. Besagt die, dass ich alles unternehmen muss, um mit meiner Arbeitskraft den Mindestunterhalt zu erwirtschaften - oder, dass ich auch darüber hinaus quasi alles tun muss, um meine Einkünfte (und damit den Unterhalt) zu maximieren? Auch hierzu lese ich Widersprüchliches. 

Konkret - kann ich in Teilzeit wechseln, wenn ich auch mit dem Teilzeitgehalt noch deutlich mehr, als den Mindestunterhalt leisten kann?
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#18
Titulierter Unterhalt ist in voller Höhe weiterzubezahlen. Eine Abänderung nach unten ohne gute Begründung wird Gericht ebenfalls scheitern. Man wird dir sagen, deine Lustlosigkeit auf Arbeit darf nicht zu lasten des Kindes gehen.
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