Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ende d. Beistandschaft - Titel nutzlos?
#1
Ich habe nach langer Zeit auch mal wieder was. 
Mein Großer wird bald 18. Er lebte einen Großteil seiner Kindheit bei mir und der Unterhalt lief über eine Beistandschaft. Das lief zuverlässig und ich bin zu einem gewissen Grad auch dankbar, dass die Mutter ihre Zahlungen leistete und bis auf Verspätungen und einige nachgezahlte Ausfälle alles ruhig verlief. Ich hab auch nie auf den Busch geklopft und seit 2013 weder neu berechnen lassen oder Mehrbedarfe geltend gemacht. 
Es gibt einen unbefristeten Titel.

Nun kam ein Brief, dass die Beistandschaft bald beendet würde. Die Mutter den entsprechenden Monat noch anteilig zahlen müsse. Mein Sohn würde ab seinem 18. Geburtstag nochmal einen Abschlussbrief bekommen und könne einen Termin machen um den Unterhalt, den er fortan von beiden Elternteilen einfordern kann, berechnen lassen. Bis zu seinem 21. Geburtstag stünde das JA ihm noch beratend zu Seite. Er kann auch alles per Beratungsschein über einen Anwalt machen. Soweit so gut. 

Faktisch ändert sich an der Situation allerdings nichts. Er wird ab 2025 eine Ausbildung machen, bis dahin Abitur. Weiterhin bei mir wohnen, wir essen aus einem Kühlschrank und es gibt das gleiche knausrige Taschengeld, welches ich ihm neben allen anderen Dingen im a.i. Hotel Papa zahle. 
Prinzipiell wäre es m.M.n. das einfachste, die Mutter zahlt einfach bis nächsten August durch und dann beendet sie die Zahlungen. Ich nehme während der Ausbildung das Kindergeld für Essen und Wohnen und irgendwann zieht er dann aus. So wie bei "normalen" Familien auch. Jedenfalls kenne ich es so.

Es gab natürlich schon Anrufe bei meinem Sohn von seiner Mutter. In der Art, dass sie sich dort über meine Geldgier beklagte, weil sie 110% an mich überweisen muss. Jedes Jahr mehr. Sie doch lieber einen kleinen Betrag zwischen ihm und ihr aushandeln wollen würde und natürlich hat sie auch kein Geld. Sie will nicht ihre Konten geprüft haben. ;-)
Mein Sohn ist aber auf Zack und sie konnte ihm nicht erklären, warum dann doch jetzt noch ein Auto für 27000€ gekauft wurde, das Geld für die letzte Balireise herkam oder warum sie seit mehreren Jahren sagt, sie würde mit einem "steuerbefreiten" Nebenerwerb fünfstellig dazu verdienen. Das Telefonat eskalierte derart, dass sie ihm drohte sich umzubringen. Die Waffe läge schon geladen auf ihrem Nachtisch. 

Intuitiv hätte ich natürlich gern direkt die Polizei, aufgrund eines psychischen Ausnahmezustands der Mutter, zu ihr geschickt. Was in anbracht der Äußerungen und Schusswaffe sicherlich ein sehenswerter Einsatz gewesen wären. :-D 

Grundsätzlich ist die Lage aber gerade für meinen Sohn Mist. Das Gespräch hat ihn echt mitgenommen. Er will es gerecht regeln. Er weiß, dass seine Mutter natürlich ihren Nebenerwerb nicht angeben wird. Das findet er mir gegenüber ungerecht. Er selbst hat es ihr versprochen, mir nicht zu sagen, dass sie Geld nebenher macht, was er natürlich getan hat. Ich habe ihm dafür mein Wort gegeben, sie nicht darauf anzusprechen. Es geht also auch um Vertrauen zwischen ihm und auch mir. 
Er möchte auch nicht jemanden aus seiner Familie verklagen. Seine Sorge ist, dass sie die Berechnung einfach ignoriert und es drauf ankommen lässt. Wir gehen recht offen mit dem Thema Geld um und er weiß auch, dass es gerade nicht so einfach heruntergebrochen ist, wenn es im Unterhaltsrecht gern heißt: "einer betreut, der andere zahlt".
Prinzipiell bin ich schon am Scherzen, dass ich ab seinem 18. Geburtstag einen Untermietvertrag mit ihm machen muss, er sein Geld bekommt und ich dafür gar nichts mehr obendrauf zahle. Also weder Auto, Essen, Fitnessstudio usw., usf.

Ich denke halt gerade an den unbefristeten Titel. Soll der nicht gerade dafür da sein, dass die Kinder er einfacher haben, wenn sie dann 18 sind? Ich kann nicht nachvollziehen, warum auch hier im Forum immer so arg darüber diskutiert wird, den Titel unbedingt nur bis 18 laufen zu lassen. Scheinbar ist er so oder hinfällig. Ich kann mit dem Titel bald jedenfalls nichts mehr eintreiben. Sollte er dann ab seinem Geburtstag nicht zu seiner Mutter gehen und sie bitten einfach weiterzuzahlen bis er in Ausbildung geht? Aus seiner Sicht kommt sie schon gut weg, weil er nicht wie viele anderen erst einmal irgendwas vor sich hin studieren, sondern konkrete Pläne hat.

Was habt ihr vielleicht noch für praktikable Lösungen?
Zitieren
#2
Du willst eigentlich keine praktikable Lösung, sondern eine Lösung mit der alle zufrieden sind. Und die existiert nicht. Gibts nicht, da Interessenkonflikte.
Ich würde ihm den geraden, korrekten Weg vorschlagen. Er kann sich im Jugendamt beraten lassen und dann einen Anwalt beauftragen, der das Standardvorgehen macht. Auskunft von beiden Eltern, Haftungsquote, Unterhalt.
Zitieren
#3
(07-10-2024, 19:34)p__ schrieb: Du willst eigentlich keine praktikable Lösung, sondern eine Lösung mit der alle zufrieden sind. Und die existiert nicht. Gibts nicht, da Interessenkonflikte.
Ich würde ihm den geraden, korrekten Weg vorschlagen. Er kann sich im Jugendamt beraten lassen und dann einen Anwalt beauftragen, der das Standardvorgehen macht. Auskunft von beiden Eltern, Haftungsquote, Unterhalt.

Können in dieser Konstellation das Kind und ein Elternteil den gleichen Anwalt haben oder liegt dann ein Interessenskonflikt vor?
Zitieren
#4
Interessenkonflikt. Der Anwalt würde Pflichtigen und Unterhaltsberechtigten gleichzeitig vertreten.
Zitieren
#5
Ich bin anwaltlich eh raus und kann einfach nur Druck vom Sohn nehmen. Er wird weder seine Mutter verklagen, noch sie und ihr Business auffliegen lassen. Eher würde er mir den Unterhalt, den die Mutter ihm dann hoffentlich zahlt, überweisen. Das Verhältnis der beiden würde dann auch neu von ihm bewertet.

Ein Anwalt ist hier gar nicht nötig. Das JA berechnet für ihn den Unterhalt, den er von uns bekommt. Den Service wird er dann einfach in Anspruch nehmen.
Zitieren
#6
So sagte ich es. Erst Jugendamt. Es kann eben sein, dass die Ex blockiert. Dann muss der nächste Schritt entweder Anwalt heissen oder die Aufgabe der Ansprüche an die Mutter. Der Anwalt klagt nicht, aber er kann mit Klage drohen, wenn keine Auskunft nebst Belegen erteilt wird. Das Jugendamt nicht. Es fungiert nur als Bittsteller.

Finde das etwas komisch. Mich haben sie finanziell ohne zögern totgeschlagen und all die Auskunftsforderungen bis hin zum letzten Furz durch die verschiedenen Stellen kann ich schon gar nicht mehr zählen. Es gibt das reichhaltigste und ausgreifendste Instrumentarium zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und auch diese Ansprüche gehen enorm weit. Und ausgerechnet gegen die grössten Profiteurinnen dieses System will man dann eine seltsame, grosszügige Milde praktizieren, die auf alles verzichtet, Hauptsache die gute Laune und das Geld der Pflichtigen bleibt ungestört? Das wird eine schöne Überraschung geben, wenn der Knabe mal selber pflichtig wird.

Es geht hier nicht um Durchsetzung um jeden Preis und Pfändung bis zum Bankrott (was aber ohne mit der Wimper zu zucken gegen Väter die Norm ist). Es geht vielmehr um eine einfache, standardisierte Geltendmachung bestehender Ansprüche, auch ohne in Abgründe zu fallen und alles bis zum Exzess zu treiben. Sieh deinen Rat in dieser Sache als Teil der Erziehung an.
Zitieren
#7
Bisher war das JA hier meiner Stadt in Gänze ganz okay. Es gibt aber auch Nuancen.
Am Anfang der Beistandschaft wurde die Mutter einmal überfällig. Das JA dachte ich wäre der Pflichtige. Der Säumnisbrief war schon recht stramm geschrieben. Ich machte dort auf den Irrtum aufmerksam und der zweite Brief, der dann an die Mutter als Pflichtige ging, war sehr weichgespült. Alle Briefe bekomme ich immer als Durchschrift auch an mich.

Nach den ersten zwei Jahren nahm der Beistand Kontakt zu mir auf, ich könne jetzt eine Neuberechnung initiieren. Habe ich dann im Sinne vom guten Mutter-Sohn-Verhältnis gelassen. Sie ist sehr speziell und hat schon immer alles übers Kind ausgetragen. Ich habe nie was Schlechtes über sie gesagt und fand es mit den Jahren interessant, wie Sohnemann trotzdem zu dem gleichen Eindruck über seine Mutter kam, wie ich damals.

Zu Corona machte das Jugendamt auch alle Pflichtigen darauf aufmerksam, sie könnten die Hälfte der Zahlung einstellen. Ich hatte dann mal ein Gespräch mit dem Beistand darüber. Tatsächlich war wohl erst im Gespräch die Pflichtigen nicht über den Umstand zu informieren. Man entschied sich dann aber intern dagegen.

Als die Mutter dann wiederholt verspätet oder auch mal zwei Monate nicht zahlte, waren die Briefe schon scharf und drohend. Die arbeiten einfach mit automatisierten Mails. Die erste Mail ist nett und immer gleich. Die zweite dann scharf formuliert und mit Frist.

Insgesamt wechselte der Sachbearbeiter dreimal in den letzten 11 Jahren. Aktuell ist es ein Mann. Insgesamt machen die nichts, außer das Geld kommt nicht oder man sagt denen sie sollen den Pflichtigen anschreiben. Für mich war die Sache stressfrei. Es hätte all die Jahre nur Ärger mit dem Geld und der Zahlungsmoral gegeben. Die Mutter zieht auch nach 11 Jahren Trennung noch über mich her. Sie hat all die Jahre keinen Dauerauftrag eingerichtet.

Ich zahle ja auch für ein Kind und hab gar keinen Bock auf den Stress, mich jeden Monat neu über die Summe zu ärgern und manuell anzuweisen. Das geht wie die Sparrate im Depot direkt weg. Das Verhältnis mit Mutter 2 ist kooperativ und es rumpelt natürlich auch mal. Den Unterhalt habe ich plausibel ausgerechnet und schiebe ihr die Kohle rüber. Ende aus. Mein Leben ist zu kurz, um mich über diese Altlasten aufzuregen.
Zitieren
#8
Das Thema ging nun so aus:
Kind und Mutter einigen sich nach einigem Hin und Her auf 300€ monatlich bis Ausbildungsbeginn. Mutter läuft nicht Gefahr, vom Zoll besucht zu werden. Kind hält das Verhältnis aufrecht, ist aber enttäuscht. Ich behalte das Kindergeld und zahle nichts in Bar an das Kind. Kind übernimmt auch einige Dinge, wie Fitnessstudio, Handy.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste