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Umgang, Urlaub, Informationspflicht
#26
Hatte mich heute morgen zur Abholung angemeldet…
Antwort: wie schon mitgeteilt, sind wir nicht da.

Was müsste ich dann morgen genau beantragen?
Rückführung, Herausgabe oder ist es sogar kindesentziehung?
Eher ernst bleiben oder ein auf traurigen Papa?
Wie hoch würde der streitwert ca. Ausfallen?
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#27
Wann fangen denn bei Euch die Herbstferien an? Ich vermute, das wird bald sein und da sehe ich keinen Erfolg, das noch zu drehen.

Meines Erachtens bleibt nur ein "Antrag auf einstweilige Anordnung" . In diesem wird beantragt, dass bspw. die Herbstferien vereinbart waren und eben dies nicht eingehalten wurde.

Nach einem solchen Antrag können zwei Dinge passieren:

1. Das Gericht reagiert "schnell" - innerhalb von 14 Tagen ca. - und schreibt evtl. noch die Mutter an und bittet innerhalb einer Notfrist um Stellungnahme
2. Das Gericht macht aus der Sache ein Hauptsacheverfahren, aus irgendwelchen Gründen, die du mitgeteilt bekommst.

Die Sache ist relativ verfahren. Einerseits die Vorwürfe der Ex, die Zeiten nicht eingehalten zu haben. Dem kann man entgegen treten und mitteilen, dass das auf Gegenseitigkeit beruhte.
Andererseits die nutzlose JA-Vereinbarung. Nun also dann das Ziel, eine Umgangsvereinbarung über das Gericht....

Die Ausfälle sind das eine, aber die Herbstferien auf diese Art abzusagen, das andere. So wird das weiter gehen und nur nicht enden wollenden Story.

Die Kosten sind nicht erheblich, wenn es bei einem "normalen" Umgangsverfahren bleibt und nicht ein riesen Faß aufgemacht wird - was die Mutter jederzeit kann. Dann wird ein Verfahrensbeistand eingesetzt und der ganze Zirkus fängt erst richtig an.

Ich denke, die Herbstferien mit Kind kannst du vergessen. Ob du da ohne Anwalt rein gehst.... naja, ich weiß nicht, ob das Sinn macht.

Aber zukünftig muss ja irgendwie eine Vereinbarung her. Das super duper Gericht bleibt wohl kaum erspart. Ein erneutes JA-Gespräch auch nicht. Das Übliche eben.
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#28
Ich sehe das als "gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen". Die Ferien würde ich abhaken und stattdessen sofort mit den Schritten zu einer neuen Umgangsregelung beginnen.
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#29
Oder so. Denn bis zu den Ferien wird niemand mehr tätig.

Also erst nochmal die Vermittlung über das JA suchen, damit ihm niemand vorwerfen kann, er hätte es nicht versucht .... ?
Und dann Antrag auf Regelung des Umgangs
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#30
Standardvorgehen. Aufforderung, Jugendamt, Gericht. Immer Fristen setzen, sich nicht aufhalten oder in Totwasser umleiten lassen.
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#31
So, ich war dann heute morgen NICHT bei Gericht….
Ich habe der Dame beim Jugendamt den Vorfall geschildert und diese nimmt diesen zu den Akten.

Ich fordere jetzt die Austrägerin auf den Umgang statt zu geben,
Und zwar im Namen unserer Tochter, denn diese hat ja das Recht auch Zeit mit mir zu verbringen.
Mit Frist zur Entscheidung. Sollte das auch nicht fruchten soll ich dies bei Gericht beantragen, so wurde mir geraten und ich soll das JA cc setzen.

Ich Wies die Dame auf folgendes hin:

. Der Elternteil, der das Umgangsrecht einschränken möchte, hat einen Antrag (ggf. Eilantrag) bei dem zuständigen Familiengerecht zu stellen.

Wer muss denn jetzt den ersten Schritt machen?
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#32
Hallo datrainer,

soweit ich es herauslese, ist handelt es sich bei Eurer Umgangsvereinbarung um eine, die zwar schriftlich fixiert ist, aber nicht um eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Zudem wurde sie zumindest seit April von beiden Seiten nur noch teilweise eingehalten.

Auf die Vereinbarung kann sich keiner mehr berufen. Von daher steht Ihr wieder ganz am Anfang. Wenn Du den Umgang verbindlich festlegen lassen möchtest, dann musst Du vors Familiengericht gehen.
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