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Hallo allerseits,
in den Tiefen des Internets heißt es, man könne bei der Unterhaltsberechnung auch neue Kredite für die Ausstattung einer Wohnung nach einer Trennung zur Bereinigung des Einkommens zum Abzug bringen. Klappt das in der Praxis so einfach wie es klingt, solange der Mindestunterhalt gewährt ist? Das wäre doch eigentlich ein super Deal, egal wie hoch der Zinssatz ist: Alles auf Pump und das Guthaben auf dem Konto nicht in die Wohnung investieren.
Grüße, Nintendo
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Bei mir hat es nicht geklappt
Aber wenn man Kredite während der Beziehung
Genommen hat dann sollte es klappen .
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(04-11-2024, 01:01)Alimen T schrieb: Bei mir hat es nicht geklappt
Aber wenn man Kredite während der Beziehung
Genommen hat dann sollte es klappen.
Mit welcher Begründung hat es nicht geklappt?
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Ich habe den Kredit als Autokauf beim JA deklariert. Aber das JA hat argumentiert
dass die Fahrtkosten schon alles abdecken .
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Nagut, Auto ist nicht Wohnung. Da würde ich der Argumentation des JA folgen.
Auf der anderen Seite sind 15.000€ für eine Wohnungsausstattung auf über z.B. 72 Monate mit 10% Zinsen auch nur vielleicht 270€, laut irgendeinem Rechner. Arm rechnen geht damit nicht.
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Also bei 4,4% sind es fast 4 Jahre bei dem Betrag bei 350€ monatlich
Ich drücke die Daumen
dass es klappt .
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04-11-2024, 01:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-11-2024, 01:55 von Nintendo.)
Ich warte leider immernoch auf die Antwort meines Anwalts zu dem Thema, wie es hier lokal geht. Aber ja, ich werde es probieren. Ich meine nur irgendwo gelesen zu haben, man müsse die Rate niedrig halten, also lange Laufzeit. Was ich auch ok fände.
Wenn es nicht klappt kommt die große Sondertilung.
Und ein Kredit nimmt den Druck raus nur das billigste kaufen zu müssen oder zu können.
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04-11-2024, 02:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-11-2024, 02:03 von Alimen T.)
Ja ich habe den Fehler gemacht und hab alles Cash gekauft in der Beziehung
Über 10000€ für Möbel und alles nach Wünschen der Ex..
hätte ich das Forum vorher gekannt, dann hätte ich mir den teuersten Kredit gegönnt.
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Kenne keinen Fall, bei dem das angerechnet würde und ist mir auch neu. "Irgendwo gelesen" ist so gut wie "habe mal gehört" ,-)
Nein, wird nicht anerkannt.
Google einfach die Leitlinien deines OLG. Da steht drin, was in Abzug gebracht werden kann. Steht so was nicht drin, wird es auch nicht berücksichtigt. Vielleicht von einem wohlwollenden Richter, der einen guten Tag hat und wenn man von Stufe 13 in die 12 will ,-)
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OLG Köln: "Berücksichtigungswürdige Schulden (Zinsen und Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen."
Es folgen Absätze zur Insolvenz, nacheheliche Schulden und Verwandtenunterhalt.
Die Leitlinien helfen somit garnicht und es bleibt nur der schwammige Begriff "Berücksichtigungswürdige Schulden".
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Die Kreditgeschichten beziehen sich auf Ehegattenunterhalt. Dort gibt es Szenarien, in denen mal was in engen Grenzen anerkannt wird.
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Meine Anwalt hat geantwortet: Kredite für ehe- und trennungsbedingten Bedarf sind anrechnungsfähig. Die Laufzeit soll länger sein, damit keine hohen monatlichen Kosten entstehen. Der Mindestunterhalt muss sichergestellt sein.
Na dann mache ich das einfach