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Hallo zusammen,
erstmal danke, dass es euch gibt! Nach unzähligen Beiträgen die ich hier gelesen und verfolgt habe, hatte ich vor Monaten angefangen meine gesamte Geschichte aufzuschreiben. Dieser Text ist mittlerweile so unfassbar lang, dass sich das niemand antun wird das komplett zu lesen. Daher würde ich einfach ganz stumpf mit der aktuellen Situation beginnen und hoffe, auf den einen oder anderen hilfreichen Beitrag.
Eckpunkte:
Uneheliches Kind, Mitte nächsten Jahres 18, kein Kontakt
Unterhaltsfestsetzungsbeschluss von 2008, 100% KU
JA-Beistandschaft seit 2008
Bisher alles halbwegs ok, also die übliche Schikane seitens des JA.
Leider in früheren Jahren etwas Unterhaltsrückstand angehäuft (UVG, JC, und Kind), zahle ich in Raten, neben den 100% ab.
Die Rückstandszahlungen verteilt das JA übrigens lt. deren Abrechnung an UVG und JC, aber keinen Cent an mein Kind, sodass der Rückstand der auf mein Kind fällt überhaupt nicht getilgt wird, sondern dann bestimmt ab dem 18. Geburtstag gefordert wird, wenn der Beistand raus ist.
Im Dez 2023 mal wieder Auskunftsverlagen des JA erfüllt und auf Neuberechnung gewartet.
Ab Januar 24 zur Abwechslung und in Anbetracht des Alters meines Kindes auch mal nach Nachweisen gefragt. Erst beim JA. Keine erbracht. Dann bei der KM. Keine erbracht. Nochmal KM. Bla-bla-Email als Antwort - ohne Nachweise.
Im April 2024 Abänderungsklage auf 0 eingereicht und Nachweise gefordert.
Im Juni dann auch mal die Neuberechnung samt Aufforderung seitens des JA jetzt doch gerne rückwirkend ab Dez. 23 115% beglaubigen zu lassen (meine Fahrtkosten wurden gänzlich ignoriert. Begründung, weil ich keinen Steuerbescheid abgegeben habe. Die 100% sind immer gesichert, auch mit Fahrkosten). Auf laufendes Verfahren verwiesen und mich für's Verständnis bedankt, dass ich solange hier ein Verfahren läuft, nichts dergleichen tun werde.
August dann Beschluss auf Einstellung der Zwangsvollstreckung - da weiterhin keine Nachweise.
Jugendamt informiert und auf die Einstellung der laufenden Zahlungen (abgesehen von den Rückstandsraten) hingewiesen. Antwort: Sie seien nicht am Verfahren beteiligt und aktuell nicht an einer Pfändung o.ä. interessiert, bla bla.
Gaaanz plötzlich hat die Gegenseite es dann doch im Oktober(neues Schuljahr) geschafft, eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen. Also für's Jahr 2024/2025. Für das Schuljahr 2023/2024 ist bisher nichts nachgewiesen.
Nun gibt es einen "Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung Datum XY".
Jetzt die Fragen in meinem Kopf. Werde ich auch noch mit meinem Anwalt besprechen, aber ich schätze die ein oder andere Meinung zusätzlich schadet nicht.
Da das aktuell laufende Schuljahr ja nachgewiesen ist, wird eine Abänderung auf 0,00 ja nicht zustande kommen können. Aber was kann denn überhaupt noch zustande kommen?
Nehmen wir an, die Güteverhandlung scheitert und es wird weiterhin nicht das vergangene Schuljahr nachgewiesen, was würden die meisten Richter in diesem Fall entscheiden?
Oder, was könnte ich überhaupt in der Güteverhandlung, also mit einem Vergleich, positives für mich erreichen? Letztes Schuljahr nicht nachgewiesen, aber Unterhalt kassiert, ich weiß, ist "verbraucht", aber kann man das z.B. mit dem Rückstand verrechnen? Welche Strategie fahren?
Schonmal vielen Dank, für eure Hilfe & Einschätzungen
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Texte kann man auch kürzen, die Geschichte hinter aktuellen Problemen ist oft nicht unwichtig. Ausserdem ist es für Väter meist eine gute Erfahrung, diese Dinge auch aufzuschreiben.
Wenn die Gegenseite Unterhalt nach DD verlangt hat, wird ein Beschluss über Unterhalt gemäss DD kommen. Dein Antrag, rechtshängig ab April steht natürlich auch noch im Raum, bis zur Gültigkeit der vorgelegten Schulbescheinigung gibts nach wie vor keinen Nachweis über das, was das Kind getan hat, also wird der Richter zunächst die Gegenseite fragen, was da war. Anhand der Zeugnisse lässt sich auch jetzt noch sehr leicht nachweisen, dass eine Schule besucht wurde. Du hast übrigens auch las Nichtsorgeberechtigter das Recht, dir das Zeugnis zeigen zu lassen.
Gibts keinen Nachweis, heisst das noch nicht, dass es automatisch auch keinen Unterhalt gibt. Vielleicht lief etwas anderes (zum Beispiel ein Aufenthalt in der Klapse), vielleicht sind auch beide Eltern unterhaltspflichtig weil das Kind gar nicht bei der Mutter lebte. Das zu ergründen ist Sache deines Anwalts, der die entsprechenden Fragen und Anträge an den Richter stellt. Im besten Fall entfällt der Unterhalt ab April bis Beginn Gültigkeit Schulbescheinigung. Hat sich die Gegenseite denn im April mal geäussert oder einfach alles ignoriert?
Lass dich nicht vom Begriff Güteverhandlung täuschen. Das ist das ganz normale Verfahren im ersten Rechtszug. Der Unterschied ist, dass schon im voraus bekannt ist, dass der Richter einen Vergleichsvorschlag macht und du auch noch bei den Verfahrenskosten reingelegt wirst, eine Quotelung nach Erfolg kann viel besser für dich sein. Meistens ist es besser, stur bei seinen Forderungen zu bleiben, auch wegen den fehlenden Unterlagen. Das fällt nämlich beim Vergleich auch unter den Tisch, bei Nichteinigung muss es auf den Tisch. Die Anwälte raten immer zum Vergleich, weil die auf die Vergleichsgebühr schielen.
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Hallo p__,
(03-12-2024, 16:04)p__ schrieb: Wenn die Gegenseite Unterhalt nach DD verlangt hat, wird ein Beschluss über Unterhalt gemäss DD kommen.
Ja, ich habe bis zur Einstellung der Zwangsvollstreckung 100% nach DD gezahlt. Ich schätze dabei würde es dann vermutlich bleiben, denn das Gericht weiß vermutlich nichts vom Auskunftsersuchen und den vom JA neu berechneten 115%. Oder würde das Gericht dann ein paar Monate vor dem 18. Geburtstag selbst neuberechnen?
(03-12-2024, 16:04)p__ schrieb: Im besten Fall entfällt der Unterhalt ab April bis Beginn Gültigkeit Schulbescheinigung. Hat sich die Gegenseite denn im April mal geäussert oder einfach alles ignoriert?
Was würde dies bedeuten? Könnte man diesen Entfall dann mit dem Rückstand verrechnen, der auf mein Kind kommt?
KM hat sich nach Klageeinreichung eine Anwaltin genommen, die haben behauptet sie würde zur Schule gehen, ohne Nachweis. Dann kam nach der Einstellung der Zwangsvollstreckung der Nachweis, aber eben nur für das aktuell laufende Schuljahr. Wir haben auch auf Nachweis des vergangen Schuljahres bestanden, deren Anwältin ist wohl nicht mehr in der Kanzlei tätig und hat vor ein paar Wochen um Fristverlängerung gebeten und nun kam halt der Termin vom Gericht, weil da nichts weiter passiert ist offenbar.
(03-12-2024, 16:04)p__ schrieb: Meistens ist es besser, stur bei seinen Forderungen zu bleiben, auch wegen den fehlenden Unterlagen. Das fällt nämlich beim Vergleich auch unter den Tisch, bei Nichteinigung muss es auf den Tisch. Die Anwälte raten immer zum Vergleich, weil die auf die Vergleichsgebühr schielen.
Ok. Ich habe leider überhaupt keine Vorstellung davon, was ich bei einem Vergleich überhaupt für mich erreichenkönnte? Welche Möglichkeiten bietet mir ein Vergleich in dieser Situation und Konstellation? Das Kind verzichtet auf den Rückstand? Würde das überhaupt gehen?
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Wenn die Gegenseite nur eine unbelegte Behauptung zum Schulbesuch aufgestellt hat und keinen Gegenantrag gestellt, geht dein Antrag durch. Der Richter kann nichts beschliessen, was nicht beantragt wurde. Auch ein Vergleich hat zwei Grenzpfosten: Zwischen deinem Antrag und dem Antrag der Gegenseite. Was man noch in der Verhandlung ändern kann.
Das riecht schon sehr nach Nichtbesuch der Schule. Eine Schulbescheinigung kann man sich in fünf Minuten im Schulsekretariat abholen. Absolutes Standarddokument, das jeder Schüler in diesem Alter für Vieles braucht. Das Nichtbeibringen muss drastische Gründe gehabt haben. Dem ist nachzugehen, da lauert vielleicht noch mehr Schmu.
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(03-12-2024, 17:57)p__ schrieb: Wenn die Gegenseite nur eine unbelegte Behauptung zum Schulbesuch aufgestellt hat und keinen Gegenantrag gestellt, geht dein Antrag durch. Der Richter kann nichts beschliessen, was nicht beantragt wurde. Auch ein Vergleich hat zwei Grenzpfosten: Zwischen deinem Antrag und dem Antrag der Gegenseite. Was man noch in der Verhandlung ändern kann.
Das riecht schon sehr nach Nichtbesuch der Schule. Eine Schulbescheinigung kann man sich in fünf Minuten im Schulsekretariat abholen. Absolutes Standarddokument, das jeder Schüler in diesem Alter für Vieles braucht. Das Nichtbeibringen muss drastische Gründe gehabt haben. Dem ist nachzugehen, da lauert vielleicht noch mehr Schmu.
Bevor ich was falsches schreibe habe ich nochmal nachgeschaut. Mitte Juli hat deren Anwältin angezeigt, dass man sich verteidigen möchte und beantragt, "meinen Antrag abzuweisen", "die einstweilige Anordnung abzuweisen" und VKH zu bewilligen.
Begründung war, ein Aufsatz von einer Seite, darüber, dass ich keinen Anspruch auf Abänderung habe und mein Kind letztes Jahr zur Schule gegangen sei und jetzt das aktuelle Jahr weiter zur Schule gehen wird. Die Schulbescheinigung für 2023/2024 würde kurzfristig nachgereicht werden.
Was bis heute nicht der Fall war. Aus dem Schuljahr 2023/2024 wurde ein Nachweis für das Schuljahr 2024/2025 und aus "kurzfristig" wurde Oktober.
Die vielen gelesenen Beiträge und Geschichten hier haben mich gelehrt, dass Vergleiche böse sind. Auch aus deinen Antworten lese ich heraus, dass es vermutlich sinniger ist, das Verfahren ganz durchzuziehen.
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Hallo zusammen,
es geht weiter...
Die Gegenseite hat wohl keine Lust auf einen Gerichtstermin und wie aus dem Nichts sind dann nach über einem halben Jahr doch Zeugnisse vom letzten Schuljahr auffindbar gewesen.
Irritieren tut mich allerdings die Tatsache, dass mein Kind (auf der Berufsschule, ohne Berufsausbildung) auf dem Zeugnis von letztem Schuljahr die "einjährige Berufsfachschule" erfolgreich absolviert hat und auf der Schulbescheinigung für dieses Jahr ebenfalls die "einjährige Berufsfachschule" absolviert. Ist schon ne Weile her, als ich auf der Berufsschule war, aber sinnig klingt das für mich nicht, zwei Mal "einjährig". Versuche aktuell diese Schulform zu verstehen und schaue mal was ich über die Schule usw. rausbekommen kann.
Aber es sieht aktuell nach Niederlage in dem Prozess aus.
Damit mir aber nicht langweilig wird, hab ich natürlich auch Probleme mit dem Beistand und Rückständen. Diese werde ich aber in einem eigenen Thread aufgreifen, um das thematisch etwas zu trennen.
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Zweimal die einjährige Berufsfachschule? Guck dir mal die Zeugniskopien genau an, ob da nicht was editiert wurde.
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... oder vielleicht auch nicht bestanden und sodann das Schuljahr wiederholt?
von einer einjährigen Berufsfachschule habe ich auch noch nichts gehört.
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(12-12-2024, 12:23)p__ schrieb: Zweimal die einjährige Berufsfachschule? Guck dir mal die Zeugniskopien genau an, ob da nicht was editiert wurde.
Ist leider schwer, weil die Zeugnis-"Kopien" aussehen wie mit 'ner Kartoffel fotografiert, dann die Bilder ausgedruckt, dann eingescannt und dann vom Bildschirm fotografiert. Es ist insgesamt zwar gerade noch lesbar, aber schwer. Die Qualität ist echt von 2005.
Guck dir das mal an:
https://ibb.co/9HcC09d
Da erkennst du nicht, ob da was editiert wurde. Wenn dann müsste, denke ich, auch vielleicht eher die aktuelle Schulbescheinigung falsch sein. Aber die hat ne gute Qualität. Was auch wieder irritierend ist, warum die ne gute Qualität hat, und die Zeugnisse nicht.
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und beglaubigte Kopie direkt bei der Schule anfordern? Ein berechtigtes Interesse hättest Du ja....
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(12-12-2024, 13:02)DrNewton schrieb: ... oder vielleicht auch nicht bestanden und sodann das Schuljahr wiederholt?
von einer einjährigen Berufsfachschule habe ich auch noch nichts gehört.
Auf dem Ding steht Abschlusszeugnis und "erfolgreich besucht" drauf. Schau es dir an, im letzten Beitrag.
Kopie von der Schule wahrscheinlich nur mit Sorgerecht möglich, schätze ich, oder?
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(12-12-2024, 13:03)NGU1989 schrieb: Ist leider schwer, weil die Zeugnis-"Kopien" aussehen wie mit 'ner Kartoffel fotografiert, dann die Bilder ausgedruckt, dann eingescannt und dann vom Bildschirm fotografiert. Es ist insgesamt zwar gerade noch lesbar, aber schwer. Die Qualität ist echt von 2005.
Angesichts der Vorgeschichte halte ich das für sehr verdächtig. Es könnte schwierig werden, aber das in der Schule einzusehen würde einiges erhellen.
"Nicht bestanden" stand ja nicht drin, sondern "erfolgreich absolviert". An der ganzen Geschichte stinkt ziemlich viel.
Du solltest bei der Schule persönlich vorbeigehen und ohne Personenbezug fragen, wieso man einen erfolgreichen einjährigen Kurs zweimal macht. Dann ziehst du die schlechte Kopie raus, sagst du bist der Vater und hättest diese Bescheinigung bekommen. Du wolltest das Original nicht sehen, Datenschutz und so, wüsstest du, sondern nur fragen ob das eine Fälschung sein könnte.
Vielleicht kommst du damit durch.
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(12-12-2024, 13:15)p__ schrieb: (12-12-2024, 13:03)NGU1989 schrieb: Ist leider schwer, weil die Zeugnis-"Kopien" aussehen wie mit 'ner Kartoffel fotografiert, dann die Bilder ausgedruckt, dann eingescannt und dann vom Bildschirm fotografiert. Es ist insgesamt zwar gerade noch lesbar, aber schwer. Die Qualität ist echt von 2005. Du solltest bei der Schule persönlich vorbeigehen und ohne Personenbezug fragen, wieso man einen erfolgreichen einjährigen Kurs zweimal macht. Dann ziehst du die schlechte Kopie raus, sagst du bist der Vater und hättest diese Bescheinigung bekommen. Du wolltest das Original nicht sehen, Datenschutz und so, wüsstest du, sondern nur fragen ob das eine Fälschung sein könnte.
Vielleicht kommst du damit durch.
Das gestaltet sich in Anbetracht der Tatsache, dass ich weiter entfernt wohne und das Sekretariat nur von 7:30-12 geöffnet hat eher schwierig. Das Gericht will bis Ende des Monats Rückmeldung, ob das Verfahren für erledigt erklärt werden kann. Ferien sind auch gleich, das heißt ich hätte nur noch nächste Woche.
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Was ist mit einfach bei der Schule anrufen und nachfragen wegen dem zwei Mal ein Jahr? Einfach auf doof tun und um Erklaerung bitten. Da koennen die Dir ja auch nicht mit Datenschutz und so einem Bloedsinn kommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Ich würde es per eMail versuchen und diese "Zeugnis"kopien mitschicken. Schulsekretariate sind übrigens mit eingeschränkten Zeiten auch in den Ferien geöffnet. Und beim Gericht würde ich Fristverlängerung beantragen.
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Ich hab mit meinem Anwalt ausgemacht, dass ich mich Ende nächster Woche melde und ihm sage, was wir machen. Also beenden, Fristverlängern etc.
Ich werd' mir übers Wochenende Gedanken machen, wie ich an Info's von der Schule komme. Ich hatte mich vor ein paar Tagen schonmal per Mail als jemand anderes ausgegeben und eine ausgedachte Situation geschildert (ein/e Freund/in meines Kindes, nächstes Jahr, bla bla), aber die Dame, welche die Abteilung für diese Schulform da leitet, ist bisher nicht so auskunftsfreudig per Mail und hat seit 2 Tagen nicht geantwortet.
Ich mach mir jetzt Gedanken und werd' mir was zusammenbasteln, um an Infos zu kommen. Vielleicht mache ich auch alles, also anrufen, hinfahren etc. Immer als jemand anderes.
Sollte ich keinerlei Info's bekommen, werde ich, denke ich, das Verfahren für erledigt erklären lassen. Das knappe halbe Jahr noch in Unwissenheit baden, bis mein Kind dann 18 und das Schuljahr beendet ist und der ganze Spaß von vorne beginnt.
Vielen Dank für Eure Ideen und Anregungen! Ich werde berichten.
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Schau mal hier
Bildungsgänge der Berufsfachschulen zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung - Deutscher Qualifikationsrahmen
Zitat:Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um einen Abschluss der beruflichen Grundbildung an einer Berufsfachschule. Ziel der einjährigen Berufsfachschule ist der Erwerb einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung.
Könnte sein, das es sich um 2 verschiedene Berufsrichtungen handelt z.B. einmal Richtung Verkauf und ein anderes Mal Richtung Büro.
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13-12-2024, 13:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2024, 13:53 von NGU1989.)
(12-12-2024, 23:22)bubi schrieb: Schau mal hier
Bildungsgänge der Berufsfachschulen zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung - Deutscher Qualifikationsrahmen
Zitat:Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um einen Abschluss der beruflichen Grundbildung an einer Berufsfachschule. Ziel der einjährigen Berufsfachschule ist der Erwerb einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung.
Könnte sein, das es sich um 2 verschiedene Berufsrichtungen handelt z.B. einmal Richtung Verkauf und ein anderes Mal Richtung Büro.
Hallo bubi,
danke dir, für deinen Beitrag. Es ist beides die gleiche Berufsrichtung, ABER...
...die Dame von der Schule mit der ich im Mailverkehr war, hat mir tatsächlich vorhin geantwortet und die Informationen mehr oder weniger gegeben. Es ist so, wie der Link von @bubi es beschreibt. Die einjährige Berufsfachschule ist quasi ein berufsbezogenes "Schuljahr" welches dem ersten Ausbildungsjahr gleich kommen soll und sogar im Anschluss, wenn eine richtige Berufsausbildung begonnen wird angerechnet werden kann. An der Schule meines Kindes ist es zusätzlich so, dass es quasi die "2. Klasse", also eine erweiterte Stufe dieser einjährigen Berufsfachschule gibt, wo mit einem weiteren Jahr und bestandener Abschlussprüfung der Real, oder auch der erweiterte Realschulabschluss gemacht werden soll.
Dieser wurde in der Begründung der Gegenseitge als Ziel erwähnt. Es scheint also tatsächlich korrekt zu sein, was die Gegenseite da treibt. Und wenn das auf eine anschließende Ausbildung angerechnet wird, ist das natürlich auch in meinem Sinne.
Ich bekomme allerdings möglicherweise dennoch die Möglichkeit, sicher herauszufinden, ob sie wirklich aktuell diese Berufsschule besucht. In der Firma eines Freundes gibt es einige Azubi's und die Schule scheint kein Digitalisierungs-Problem zu haben.
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(12-12-2024, 19:04)NGU1989 schrieb: Ich mach mir jetzt Gedanken und werd' mir was zusammenbasteln, um an Infos zu kommen. Vielleicht mache ich auch alles, also anrufen, hinfahren etc. Immer als jemand anderes.
sei kreativ! Ich habe davon gehört, dass es in mehreren Fällen (bei unterschiedlichen Stellen, wie zB Ärzten, Schulen, Behörden etc) geklappt hat wenn eine Frau bei der entsprechenden Stelle anruft und sich als die Mutter ausgibt...
habe auch davon gehört dass diese Infos dann zB auf eine fake emailadresse, die auf den NAmen der Mutter schließen lässt, geschickt werden ;-)
Viel Erfolg!
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