13-12-2024, 14:55
Hallo zusammen,
diesmal geht es um Rückstandszahlungen bzw. die Verteilung des Beistandes dieser Zahlungen.
Erstmal die Eckdaten, aufs wesentliche reduziert:
Rückstand bei meinem Kind ca. 2300€, Arbeitslosigkeit ,eigene Versäumnisse etc.
KM & Kind haben 2008-2009 Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben 2015-2016 Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben von 01/20 bis 07/23 UVG-Leistungen bezogen.
Ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen.
Nun geht's los.
10/23 kommt das JC zwecks Erstellung einer Teilausfertigung wegen ca 3.000€ auf mich zu und möchte meine Leistungsfähigkeit in 2008 und 2009, sowie 2015-2016 prüfen. "Übergegangene Ansprüche bla bla, sollte ich nicht leistungsfähig gewesen sein, hat kein Übergang stattgefunden, bla bla", ihr kennt das. Nachweise, oder wann wie viel da gezahlt wurde - nö.
2008 & 2009 waren nach meiner ersten Mail für die erledigt, 2015-2016 wollten die genauer wissen. Freundlich geschärfte Mail mit Nachweisen hingeschickt. Hab damals zu wenig verdient, um 100% zahlen zu können, wurde damals vom Beistand geprüft und berechnet, 176€ soll ich zahlen, für die Differenz zu den 100%, also das über die 176€ hinausgehende habe ich einen Zwangsvollstreckungsverzicht. Aus meiner Sicht haben die keinen Anspruch, da ich nicht (zu mehr) leistungsfähig gewesen bin.
Kurz: das JC prüft seit einem Jahr, ob Sie Ansprüche gegen mich geltend machen können. Gut merken.
2020-2023 haben Sie UVG bekommen. Von Mitte 2019-03/2021 war der Unterhalt auf 0,00€ herabgesetzt (Unterhaltsverzichtserklärung vom Beistand), da ich arbeitslos war. Aufgrund der Herabsetzung bzw. des Verzichts, kann also kein Rückstand entstanden sein. Von 03/21-2023 habe ich gearbeitet und 100% an den Beistand gezahlt. Das wurde dann mit der UVG irgendwie gegengerechnet. Warum das dann nicht gleich wieder eingestellt wurde, verstehe ich auch nicht. Wie auch immer. Es kann also weiterhin kein Rückstand entstanden sein, weil ich ja gezahlt habe. 07/2023 wurde dann das UVG eingestellt.
Nun kommt's. Wie gesagt, ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen. Im Glauben es ginge an mein Kind, da JC-Ansprüche nicht geklärt sind und UVG aus meiner Sicht keine entstanden sein können.
Laut "Abrechnung" des Beistandes wurden meine Rückstandzahlungen von 07/2023 bis 01/2024 an die UVG-Kasse weitergeschoben, obwohl 07/2023 die Leistung eingestellt wurde und kein Rückstand entstanden sein konnte.
Und ab 02/2024 wurden meine Raten an das JC weitergeleitet, obwohl die selbst seit 10/2023 prüfen, ob denn überhaupt Ansprüche bestehen.
Ich weiß, dass mein Kind erst als letztes in der Reihenfolge dran käme, aber mir sind keine Rückstände für die UVG-Zeit bekannt, noch erklärbar, und erst Recht verstehe ich nicht, wieso das JC bedient wird, während dies selbst nicht mal weiß, ob es was bekommen kann.
Ich habe jetzt 2250€ Raten gezahlt und damit wäre der einzig unstrittige Rückstand, nämlich der bei meinem Kind, so gut wie getilgt.
Stattdessen schleudert der Beistand mein Geld sonstwo rum und ich bekomme, als mir das auffällt und ich nachfrage, keinerlei Informationen zu dem Vorgang selbst, keine Nachweise für Rückstände oder Ansprüche, keine aktuelle Abrechnung, sondern werde vertröstet, man würde sich melden, wenn das JC sich beim Beistand gemeldet habe. in ein paar Monaten ist mein Kind 18 und ich rieche schon, wie es den Rückstand fordern wird, den ich bereits gezahlt habe.
Wie geht das? Was am besten tun?
Hab ich Lust ab den nächsten 50€ zu viel zu zahlen und meinem Geld später hinterher zu rennen, wenn es plötzlich heißt, JC hat keine Ansprüche und Zahlungen an UVG waren falsch und nochmal die 2.300 auftreiben zu müssen, weil diesmal mein Kind sie fordert?
Meine Idee ist, ich würde dem Beistand jetzt vorschlagen, dass ich nach den nächsten 50€ vorerst die Ratenzahlungen einstelle, oder das die die Raten nicht mehr weiterleiten sollen, bis das geklärt und vor allem belegt ist.
Wie seht ihr das? Was kann ich tun.
diesmal geht es um Rückstandszahlungen bzw. die Verteilung des Beistandes dieser Zahlungen.
Erstmal die Eckdaten, aufs wesentliche reduziert:
Rückstand bei meinem Kind ca. 2300€, Arbeitslosigkeit ,eigene Versäumnisse etc.
KM & Kind haben 2008-2009 Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben 2015-2016 Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben von 01/20 bis 07/23 UVG-Leistungen bezogen.
Ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen.
Nun geht's los.
10/23 kommt das JC zwecks Erstellung einer Teilausfertigung wegen ca 3.000€ auf mich zu und möchte meine Leistungsfähigkeit in 2008 und 2009, sowie 2015-2016 prüfen. "Übergegangene Ansprüche bla bla, sollte ich nicht leistungsfähig gewesen sein, hat kein Übergang stattgefunden, bla bla", ihr kennt das. Nachweise, oder wann wie viel da gezahlt wurde - nö.
2008 & 2009 waren nach meiner ersten Mail für die erledigt, 2015-2016 wollten die genauer wissen. Freundlich geschärfte Mail mit Nachweisen hingeschickt. Hab damals zu wenig verdient, um 100% zahlen zu können, wurde damals vom Beistand geprüft und berechnet, 176€ soll ich zahlen, für die Differenz zu den 100%, also das über die 176€ hinausgehende habe ich einen Zwangsvollstreckungsverzicht. Aus meiner Sicht haben die keinen Anspruch, da ich nicht (zu mehr) leistungsfähig gewesen bin.
Kurz: das JC prüft seit einem Jahr, ob Sie Ansprüche gegen mich geltend machen können. Gut merken.
2020-2023 haben Sie UVG bekommen. Von Mitte 2019-03/2021 war der Unterhalt auf 0,00€ herabgesetzt (Unterhaltsverzichtserklärung vom Beistand), da ich arbeitslos war. Aufgrund der Herabsetzung bzw. des Verzichts, kann also kein Rückstand entstanden sein. Von 03/21-2023 habe ich gearbeitet und 100% an den Beistand gezahlt. Das wurde dann mit der UVG irgendwie gegengerechnet. Warum das dann nicht gleich wieder eingestellt wurde, verstehe ich auch nicht. Wie auch immer. Es kann also weiterhin kein Rückstand entstanden sein, weil ich ja gezahlt habe. 07/2023 wurde dann das UVG eingestellt.
Nun kommt's. Wie gesagt, ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen. Im Glauben es ginge an mein Kind, da JC-Ansprüche nicht geklärt sind und UVG aus meiner Sicht keine entstanden sein können.
Laut "Abrechnung" des Beistandes wurden meine Rückstandzahlungen von 07/2023 bis 01/2024 an die UVG-Kasse weitergeschoben, obwohl 07/2023 die Leistung eingestellt wurde und kein Rückstand entstanden sein konnte.
Und ab 02/2024 wurden meine Raten an das JC weitergeleitet, obwohl die selbst seit 10/2023 prüfen, ob denn überhaupt Ansprüche bestehen.
Ich weiß, dass mein Kind erst als letztes in der Reihenfolge dran käme, aber mir sind keine Rückstände für die UVG-Zeit bekannt, noch erklärbar, und erst Recht verstehe ich nicht, wieso das JC bedient wird, während dies selbst nicht mal weiß, ob es was bekommen kann.
Ich habe jetzt 2250€ Raten gezahlt und damit wäre der einzig unstrittige Rückstand, nämlich der bei meinem Kind, so gut wie getilgt.
Stattdessen schleudert der Beistand mein Geld sonstwo rum und ich bekomme, als mir das auffällt und ich nachfrage, keinerlei Informationen zu dem Vorgang selbst, keine Nachweise für Rückstände oder Ansprüche, keine aktuelle Abrechnung, sondern werde vertröstet, man würde sich melden, wenn das JC sich beim Beistand gemeldet habe. in ein paar Monaten ist mein Kind 18 und ich rieche schon, wie es den Rückstand fordern wird, den ich bereits gezahlt habe.
Wie geht das? Was am besten tun?
Hab ich Lust ab den nächsten 50€ zu viel zu zahlen und meinem Geld später hinterher zu rennen, wenn es plötzlich heißt, JC hat keine Ansprüche und Zahlungen an UVG waren falsch und nochmal die 2.300 auftreiben zu müssen, weil diesmal mein Kind sie fordert?
Meine Idee ist, ich würde dem Beistand jetzt vorschlagen, dass ich nach den nächsten 50€ vorerst die Ratenzahlungen einstelle, oder das die die Raten nicht mehr weiterleiten sollen, bis das geklärt und vor allem belegt ist.
Wie seht ihr das? Was kann ich tun.