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31-12-2024, 00:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-12-2024, 00:56 von paint.)
Seit unserer Trennung renne ich nun knapp ein halbes Jahr meinen privaten Dingen hinterher, welche sich noch auf ihrem Grundstück/ Haus befinden.
Um zu verhindern, dass ich selbst aktiv werde hat sie im Sommer eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt.
Ich darf nun nicht mehr ihr Grundstück betreten....ansonsten kostet es 10t€ Strafe.
Es handelt sich dabei u.a. um eine komplette Werkstattausstattung samt Hebebühne.
Sämtliche private Dokumente und einen Großteil meiner Klamotten.
Selbst an meinen Waffenschrank samt Munition und Waffen komme ich nicht ran.
Polizei und Waffenbehörde ließ sie eiskalt abtreten.
Auch mein NAS System inkl. aller Fotos und Dokumente befindet sich in ihrem Besitz, d.h. ich habe so gut wie keine Fotos meiner Kinder.
Kurz gesagt mein komplettes Leben befindet sich noch in ihrem Haus.
Natürlich könnte ich sie Anzeigen wegen Unterschlagung, doch davon rät mein Anwalt erstmal ab, solange wir uns noch im Sorgerechtsstreit befinden.
Die Chancen sehe ich auch als eher gering, da sie behaupten wird, dass ich die Gegenstände bereits abgeholt habe.
Hat jemand eine Idee was ich noch tun könnte?
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31-12-2024, 01:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-12-2024, 01:47 von expat.)
Das tut mir sehr leid, dass Deine Ex mit Dir so umspringt. Auf eine gütliche Einigung brauchst Du nicht zu hoffen. Wenn die Damen einmal so drauf sind, renkt sich da nichts mehr ein. Das ist in der Tfaq recht gut beschrieben.
Ich würde volle Breitseite mit dem Anwalt geben.
Wenn Dein jetziger Anwalt auf Kuschelkurs ist, such Dir einen besseren. Ich hab auch mitten im Verfahren den Anwalt gewechselt. Nur deswegen habe ich mein Kind überhaupt wiedergesehen.
Der Sorgerechtsstreit hat absolut nichts mit Deinem Eigentum zu tun. Je länger Dein Eigentum bei Deiner Ex ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass etwas oder alles verloren geht.
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Es wird nur den Gerichtsweg geben oder gar keinen Weg. Der Gerichtsweg muss auch die Forderuung nach eventuellem Schaden beinhalten, der durch ihre unzulässige Einbehaltung entstanden ist. Wenn du den Gerichtsweg aus welchen Gründen auch immer nicht gehen willst, solltest du ihr trotzdem eine Liste mit deinen Dingen zustellen und die Herausgabe fordern, damit offiziell auf dem Tisch liegt, dass Gegenstand XY dir gehört.
Das hätte direkt nach dem Auszug passieren müssen, sofort nach der Blockade. Nun ist das ein halbes Jahr her und die Sorgerechtssache läuft. Viel kann passiert sein. NAS gegen die Wand geworfen, Hebebühne verkauft. Nie gehabt, von nichts gewusst. Und du weisst ja, Frauen kommen damit durch, Männer fahren ein. Wie sie es geschafft hat, die Waffen zu behalten und die Polizei abzuweisen ist mir allerdings ein Rätsel. Als Mann wäre sie zerlegt worden.
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31-12-2024, 11:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-12-2024, 11:13 von paint.)
Zitat:Das hätte direkt nach dem Auszug passieren müssen, sofort nach der Blockade. Nun ist das ein halbes Jahr her und die Sorgerechtssache läuft. Viel kann passiert sein. NAS gegen die Wand geworfen, Hebebühne verkauft. Nie gehabt, von nichts gewusst. Und du weisst ja, Frauen kommen damit durch, Männer fahren ein. Wie sie es geschafft hat, die Waffen zu behalten und die Polizei abzuweisen ist mir allerdings ein Rätsel. Als Mann wäre sie zerlegt worden.
Die Aufstellung hat sie von mir und auch später bereits von meinem Anwalt erhalten. Allerdings gab es keinerlei Rückmeldung dazu.
Gegenüber den Kindern behauptet sie nun, dass einige Dinge bereits von mir abgeholt wurden...ich vermute, dass sie dies auch bei eventuellen Verfahren tun wird.
Bei den Waffen bin ich von unserem Rechtsstaat auch enttäuscht, für mich stellt dies die Unfähigkeiten dar.
Wie gesagt Waffenbehörde war im Oktober vor Ort wurde aber des Grundstücks verwiesen und fuhr daraufhin wieder.
Einfach nur lächerlich was hier vor sich geht.
Ich habe nun soweit alle Rechnungen zusammen und werde mich im kommenden Jahr wohl um einen anderen Anwalt bemühen.
Leider hat sie aus meinen Unterlagen auch viele Rechnungen verschwinden lassen, sodass ich bei einigen Dingen auch nichts mehr nachweisen kann.
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31-12-2024, 11:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-12-2024, 11:17 von NurErzeuger.)
Das wird immer gern empfohlen - aufgrund eines Sorgerechtsstreits erstmal die Füße stillzuhalten. Aber warum... Es ist dein Recht.
Könnte ich das Ganze nochmal wiederholen, wäre ich nicht mehr so passiv. Es bringt einem rein gar nichts.
Sie hat einen Krieg entfacht und da hilft nur draufhalten bei Frauen. Bei uns wäre auch Taktik gefragt, aber eben nicht bei Frauen.
Frauen ticken anders. Mein bestes Stück schafft es z.B. nicht über die Rückwärtskamera meines Autos rückwärts zu fahren. Entweder zu weit rechts oder zu weit links. Auch kann sie links und rechts nicht auseinanderhalten. Ich schau in die Kamera und fahre zielgerichtet rückwärts. Was ich damit sagen möchte: Bei Frauen läuft im Kopf irgendwas massiv und gefährlich anders und davor sollten wir Männer uns in Acht nehmen. Du kannst eine Frau niemals als zurechnungsfähig einstufen. Siehe auch Einladungsmerkelselfies von 2015. Das macht niemand, der bei Verstand ist. Oder deine Ex, die dich auf der Motorhaube quer durch Deutschland fährt. Ich sag nur, Achtung vor Frauen.
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(31-12-2024, 11:04)paint schrieb: Wie gesagt Waffenbehörde war im Oktober vor Ort wurde aber des Grundstücks verwiesen und fuhr daraufhin wieder.
Verrückt. Ein Mann mit Waffen, da hätten die Verstärkung gerufen, die Bude zerlegt, den Mann in Handschellen weggezogen und in Zwangshaft gehalten, wenn er die Waffen nicht hergibt.
Da hätte ich nachgefasst. Waffen nicht mehr unter Kontrolle.
(31-12-2024, 11:04)paint schrieb: Leider hat sie aus meinen Unterlagen auch viele Rechnungen verschwinden lassen, sodass ich bei einigen Dingen auch nichts mehr nachweisen kann.
Soweit möglich, die Verkäufer nochmal kontaktieren, die müssen Rechnungen lange aufbewahren. Bei Läden wie Amazon kann man selbst jahrelang zurückgehen und alte Unterlagen nochmal holen.
Dein NAS-System hat keinen Zugriff von aussen? Ausgeschaltet? Wie alt sind die Kinder, wenn du Kontakt hast kannst du sie ja bitten, beispielsweise ein Foto von der Hebebühne zu machen, wenn Mutti nicht hinsieht.
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Zugriff von außen auf das NAS ist nicht mehr möglich.
Sie hat alles ausgeschalten.
Die Kinder möchte ich nicht in die Thematik einbeziehen, davon wurde mir auch abgeraten.
Die Rechnungen liegen mir zu 90% vor....bringt mir aber relativ wenig wenn sie behauptet, dass alles nicht bei ihr ist.
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Nicht Alles, was ein Anwalt absondert, resultiert aus einer gewissen Boshaftigkeit heraus, die vielen Juristen inne wohnt. Ich selbst mache immer wieder auch bei einem gutmeinenden - weil für meine Schützlinge arbeitenden Anwalt - die Erfahrung, dass die eine seltsame Form von Tunnelblick haben. Die können irgendwie einfach nicht quer denken (was ja mal einen positiven Duktus hatte) .
Stell Dir vor, Du unternimmst weiterhin nichts, und die Sorgerechtssache geht (sowieso) in die Hose. Und dann? Wertvolle Zeit verloren, verzockt und als Ergebnis einen mit den Achseln zuckenden Anwalt.
Auf einer Anwaltsseite, die bei schnellem Googlen heraus kam, steht folgendes:
Können die betreffenden Gegenstände nicht mehr herausgegeben werden, dann steht dem Alleineigentümer Schadensersatz zu. Ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Eigentümer die Haushaltsgegenstände vor Gericht vom Ex-Partner herausfordert, haftet der andere Ehepartner für den Verlust der Gegenstände und zwar in Höhe des sogenannten Wiederbeschaffungswertes. Dieser ist regelmäßig höher als der Zeitwert.
https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber...rsatz%20zu.
Und hier kommt der Moment, wo der Frosch in´s Wasser rennt: "Ab dem Zeitpunkt, ab welchem vor Gericht...." das heißt, Schadenersatz und Herausgabe hängen zwingend am Antrag in Richtung des Gerichts. So ist es z.B. auch bei der Nutzungsentschädigung für einen PKW den der Mann gekauft hat und ihm gehört, aber die Frau damit herum gurkt. Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Zuweisung in Richtung der Frau, kann erst Schadenersatz geltend gemacht werden.
Bei der Waffengeschichte würde ich schlicht die Polizei anrufen, wenn die Waffenbehörde nichts gemacht hat. Das ist zwar schon ein starkes Stück, wie p beschrieb, aber die Polizei muss die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige informieren und die Polizei kennt bei diesen Dingen keinen Spaß. wahrscheinlich sitzen bei euch auf der Waffenbehörde Sesselpupser, die sich vor der keifenden Ex ins Bützchen gemacht haben. Man darf diese Leute und deren psychische Unzulänglichkeiten im Rahmen ihrer ihnen obliegenden Verantwortung nicht überschätzen.
Und dann wäre i.S. Waffen ein Spezi-Forum hilfreich. Auch bei kurzem Googlen gefunden:
https://forum.waffen-online.de/topic/352...icht-raus/
Ich habe nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber das Thema scheint bekannt zu sein und dort könntest Du noch fündig werden.
Ansonsten gilt ganz klar: Bei Anbruch des neuen Jahres klare Ansage an den Anwalt, die Klage auf Herausgabe fertig zu machen - sonst Anwaltswechsel.
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Ich würde mich von Ihren Lügen nicht beeindrucken lassen. Das Du versucht hast Deine Sachen zurück zu bekommen ist bereits offiziell und gut dokumentiert über Anwalt und die Waffenbehörde.
Auch dass die Madam nicht kooperationswillig ist. Jeder halbwegs normale Mensch würde einfach einer Wohnungsbesichtigung zustimmen , um das zu klären.
Die Sachlage ist schon recht eindeutig. Außerdem wird es dich sicher Zeugen geben (Freunde, Bekannte etc) die von der Existenz dieser Sachen wissen. Mein Tipp daher: Anwalt wechseln und juristisch voll draufhalten.
Wie das Gericht dann entscheidet liegt in der Hand der Götter. Darüber würde ich mir erst gar keinen Kopf zerbrechen.
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Zitat:Die Sachlage ist schon recht eindeutig. Außerdem wird es doch sicher Zeugen geben (Freunde, Bekannte etc) die von der Existenz dieser Sachen wissen. Mein Tipp daher: Anwalt wechseln und juristisch voll draufhalten.
Es geht nicht um den Nachweis der Existenz der Sachen, das ist problemlos möglich.
Ich vermute nur, dass sie behaupten wird, dass ich das alles schon abgeholt habe.
Den Anwalt werde ich auf jeden Fall wechseln....das dauert mir auch alles viel zu lange und er lässt sich von ihr auch immer wieder verarschen.
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dass deine ex permanent neue lügen raushaut, um dir das leben schwer zu machen ist einfach so. du kannst da nur voll gegenhalten und auf ein bisschen gesunden menschenverstand beim gericht hoffen.
siehst du deine kinder eigentlich? oder sind die auch blockiert?
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01-01-2025, 23:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-01-2025, 23:35 von paint.)
Ich sehe sie so wie es ihr passt, d.h. wenn ihr neuer Lover da ist darf ich die beiden gerne nehmen.
Es hat zwar eine gewisse Regelmäßigkeit, allerdings möchte ich sie öfter bei mir haben.
Auch die beiden würde gerne öfter bei mir sein.
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(31-12-2024, 10:46)p__ schrieb: Wie sie es geschafft hat, die Waffen zu behalten und die Polizei abzuweisen ist mir allerdings ein Rätsel. Als Mann wäre sie zerlegt worden.
Das ist in der Tat rätselhaft, da die Ex aller Wahrscheinlichkeit gar keine Erwerbsberechtigung hat und über die Waffen gar nicht verfügen darf. Ich kenn das nur so, daß in so einem Fall SEK & Hausdurchsuchung folgt, das volle Programm. Das ist widderechtliche Wegnahme und Aneignung, so was geht gar nicht in einem Land, wo Taschenmesserchen mit 7 Zentimeter Klingenlänge schon illegal sind.
Ich würde die Waffenbehörde vor meinen Karren spannen. Waffen vom SEK beschlagnahmen und abstransportieren lassen, Waffenbehörde auf Herausgabe an den Berechtigten auffordern.
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Stimmt. Unberechtigter Waffenbesitz ist nicht lustig. In die Richtung würde ich auch argumentieren. Sie gibt die Maschinenpistolen nicht raus.
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Die Waffenbehörde argumentiert damit, dass sie den Schrank ja nicht öffnen kann und deshalb keine Gefahr davon ausgeht.
Ich habe in den nächsten Woche einen Beratungstermin bei einem anderen Anwalt...ich hoffe, dass es dann mal vorwärts geht.
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Gut, ich hatte weiter oben in meinem Artikel die Sache mit der Polizei wohl falsch beschrieben, weil ich überlesen habe, dass sie die Polizei auch hat abtreten lassen. Ich kann nur vermuten, dass die Angst vor streitbaren Exen, die feministische Indoktrination und und das ständige Spiel mit den Opferkarten, nun dazu geführt hat, dass selbst Ermittlungsbehörden, die z.B. in Corona-Zeiten alte Omas von der Parkbank pusteten, schon zu Beckenrandschwimmern verkommen sind.
Einen anderen Anwalt zu konsultieren, ist empfehlenswert. Nur auf ihn zu bauen, immer gefährlich. Ich habe gelernt, Anwälte parallel laufen zu lassen und selbst im Dunkeln ebenso zu agieren. Ich habe z.B. gerade eine Verkehrssache am Laufen, die vom Rechtsschutz gedeckt ist. Trotzdem muss man den Advokaten auf die Finger schauen und Beweise beschaffe ich eigeninitiativ. Teils wird man nicht einmal vom eigenen Anwalt auf gewisse Möglichkeiten hingewiesen.
Bei den Waffen würde ich keinen Spaß verstehen. Wer hat den Schlüssel? Gretchenfrage und evtl. ein Punkt zum Einhaken. Eine Strafanzeige erfolgte bislang wohl nicht und ich würde dann vom Fritzchen zum Fritz wechseln. Es gibt sicher Vorgesetzte, übergeordnete Behörden usw., die von diesem Vorgang gar nichts wissen.
Den ortsansässigen Schützenverein könnte man fragen. Oder einen Dir bekannten Jäger? Solche Leute haben gute Verbindungen und sind über so was not amused.
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Zitat:Bei den Waffen würde ich keinen Spaß verstehen. Wer hat den Schlüssel? Gretchenfrage und evtl. ein Punkt zum Einhaken. Eine Strafanzeige erfolgte bislang wohl nicht und ich würde dann vom Fritzchen zum Fritz wechseln. Es gibt sicher Vorgesetzte, übergeordnete Behörden usw., die von diesem Vorgang gar nichts wissen.
Den Schlüssel habe natürlich nur ich. Wenn es anders wäre, könnte ich die Waffen gleich abgeben.
Strafanzeige erfolgte aus den genannten Gründen bisher nicht.
Ich will mir nur ungern etwas in Sachen Sorgerecht verbauen. Genau darauf spekuliert sie scheinbar.
Kontakt zu unserem Schützenverein habe ich bereits, dort vermittelte man mir den Kontakt zur Waffenbehörde. Aber wie gesagt auch da wird man nicht aktiv.
Was die Beschaffung von Beweismitteln angeht musste ich leider auch feststellen, dass man hier selbst aktiv werden muss.
Der Anwalt nimmt es zwar gerne entgegen und verwendet es in seinen Schreiben. Wirklich selbst aktiv wird er aber nicht.
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Also sie nimmt dich in Tötungsabsicht auf die Motorhaube und du hast Angst, dass du dir in Sachen Sorgerecht was verbaust... Man könnte jetzt böse behaupten, sie hat's dir aufgrund ihrer Tat doch schon verbaut.
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03-01-2025, 20:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2025, 20:40 von Nappo.)
Habe Neues zu berichten: Hatte gerade Besuch - weil ich heute Geburtstag habe ,-) - und ein Kumpel war da. Bürgermeister von ´nem Dorf und macht gerade den Jagdschein zum Falkner.
Der sagte ganz klar: Wenn der Schrank eine gewisse Sicherheitsdings hat und sie nicht da dran kann, weil sie keinen Schlüssel hat, wäre denen das egal und die würden nichts machen.
Somit bleibt Dir also nur der zivilrechtliche Weg und die Sache mit der Waffenbehörde etc kannst Du vergessen.
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