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Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., das auch als teure Zentralstelle der Unterhaltseintreiber der Jugendämter fungiert hat seinen Leitfaden für Unterhaltspreller erneuert, die ins Ausland abhauen.
Darin findet der Preller eine Auflistung aller Mittel und Wege, die die Fachbehörden anwenden, um ihn zu greifen. In welchen Ländern ist es schwieriger, ihn zu packen? Was sollte er vermeiden? Auf was achten die Greifer besonders, wovor muss er sich schützen? Dies und mehr ist im praktischen, kostenlosen Leitfaden nachzulesen, bereitgestellt vom Steuerzahler zur Verbesserung der Kunst des Prellens:
https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Pub...UPDATE.pdf
Alles ganz modern. Auch auf heute häufige Konstellationen wird eingegangen. Etwa der rechtliche "Belgier", der aber wieder im Senegal lebt. Man geht durchaus wirtschaftlich vor und rät zur Kosten-Nutzen-Abwägung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Unterhaltsdurchsetzung. Mach es teuer für die Greifer und habe deine Ruhe.
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05-02-2025, 03:06
Wenn ich das richtig verstanden
Habe
ist Russland ein interessantes Prellerland:
https://www.hcch.net/en/instruments/conv...e/?cid=131
Einfach nicht dabei
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Danke für die Info. Ich war überrascht Frankreich un Spanien dort auf der Liste zu finden, da dort ja kein klassisches Meldegesetz existieren soll. Kenne mich mit den Ländern aber auch nicht aus. Die Hilfestellung bei F die vermutete Kommune anzuschreiben ist ja nicht das Hindernis für einen Preller.
Ich wollte mal meine aktuelle Erfahrung mit der Schweiz teilen:
Als braver Schländer wollte ich natürlich von meinem Wahlrecht gebrauch machen und mich in meinem letzten schländischen Wohnort ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Formular ausgefüllt (mit falschem Wohnort in Frankreich), Wahlunterlagen nach Deutschland (Eltern) versenden.
Es fehlte noch etwas auf dem Formular und die haben sich nochmal bei mir gemeldet mit der Aussage, ich hätte keinen Wohnsitz in F (stimmt) aber in CH (ich hatte dort vor ein paar Monaten einen Wohnsitz). Da war ich baff. Offensichtlich sind die Meldebehörden schon extrem gut vernetzt. Gegenüber den D Behörden ist CH nie auch nur erwähnt worden. Entweder sind internationale Personenabfragen schon Standard oder CH hat mich verpetzt. Von weiterem Kontakt mit den Behörden habe ich dann Abstand genommen :-)
Tag: Aufenthaltsermittlung Datenabgleich
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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Das Melderecht spielt keine Rolle, es sind die zentralen Register, die zählen. Die speisen sind nicht immer aus Meldepflichten eines Einwohners. Das können je nach Länderrecht auch Bankdaten, Stromrechnung, Handyverträge sein.
Die Schweiz ist noch schlimmer wie D. Derselbe Mist dahinter, aber weniger schlampig und unfähig.
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Diese Infos und Rechtgrundlagen wären mal interessant im original zu lesen. Hast Du da Quellen für die Schweiz?
Soetwas wird wohl nicht ohne Grund nur schwer zu finden sein.
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Was genau für Rechtsgrundlagen? Für die bereitwillige Auskunft der Schweiz, wenn deutsche Greifer nach Unterhalt Ausschau halten? Das ist in bilateralen Verträgen festgehalten.
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In der CH läuft viel über das Telefon. Mal kurz beim Einwohnermeldeamt Weil am Rhein oder Lörrach anrufen oder über die Bundespolizei. Stichwort gemeinsame Dienststelle.
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Wollte oder müsste ich konsequent ein neues Leben aufbauen, wäre Europa ohnehin nicht favorisiert. Verschiedene Länder Europas nur dann, wenn ich keine Unterhaltsproblematik habe und auch sonst nicht verfolgt werde ,-)
Danke für den Link ´p. Werde ich mir mal rein ziehen. Ist in Verbindung mit dem Text geeignet, den nächsten diesbezüglich Fragenden so zu übermitteln.