24-03-2025, 15:26
Beschluss des OLG München vom 22. August 2024 (Az.: 12 UF 265/23 e)
Volltext: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...98?hl=true
Die Unbilligkeit beim Trennungsunterhalt wurde bis zur Nichtexistenz ausgehölt. Zahlen muss man immer, egal welchen Mist die abkassierende Exparterin anstellt.
Hier jedoch gab es einen der seltenen Fälle, in denen es eine Ex überrissen hat. Die Dame gab ihren Beruf bei Heirat auf und war dann 20 Jahre lang kinderlose Hausfrau. Schon vor der Trennung machte sie brutalen Terror gegen den Ehemann einschliesslich Gewalt, z.B. Stiche mit einer Schere in den Hals des Mannes. Und nun, vermutlich auch Dank sehr gut bezahlter Anwälte des Ex - Trennungsunterhalt zahlen muss er trotzdem, aber doch vermindert. Das gibts sonst kaum. Es stellt sich auch die Frage, was man eigentlich anstellen muss, damit der Unterhalt ganz verwirkt ist. Das Amtsgericht anerkannte, dass die Ex folgendes getan hat:
Sowas gehört in das Büchlein "Bevor sie heiraten", das jeder Heiratswillige erst zu lesen hat, bevor er die Ehe schliessen darf.
Volltext: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...98?hl=true
Die Unbilligkeit beim Trennungsunterhalt wurde bis zur Nichtexistenz ausgehölt. Zahlen muss man immer, egal welchen Mist die abkassierende Exparterin anstellt.
Hier jedoch gab es einen der seltenen Fälle, in denen es eine Ex überrissen hat. Die Dame gab ihren Beruf bei Heirat auf und war dann 20 Jahre lang kinderlose Hausfrau. Schon vor der Trennung machte sie brutalen Terror gegen den Ehemann einschliesslich Gewalt, z.B. Stiche mit einer Schere in den Hals des Mannes. Und nun, vermutlich auch Dank sehr gut bezahlter Anwälte des Ex - Trennungsunterhalt zahlen muss er trotzdem, aber doch vermindert. Das gibts sonst kaum. Es stellt sich auch die Frage, was man eigentlich anstellen muss, damit der Unterhalt ganz verwirkt ist. Das Amtsgericht anerkannte, dass die Ex folgendes getan hat:
- dass es in der Nacht vom 22.11.2015 auf den 23.11.2015 zu einem Angriff der Antragstellerin auf den Antragsgegner in der vormaligen gemeinsamen Ehewohnung mit Verletzungsfolgen kam.
- in der Nacht vom 13.04.2016 auf den 14.04.2016 die Antragstellerin auf den Antragsgegner in der vormaligen gemeinsamen Ehewohnung losgegangen sei mit Faustschlägen ins Gesicht und Einstechen einer Schere, in der Folge es erheblichen Schnittverletzungen kam.
- sich diverse „Szenen“ der Antragstellerin gegenüber ihrem Ehemann in Anwesenheit Dritter (zum Beispiel am 17.09.2014 in Anwesenheit der Sekretärin des Antragsgegners und in Hörweite anderer Mitarbeiter, am 22.10.2015 auf dem Tennisplatz bei einem Tennisspiel des Antragsgegners mit einem Mitglied des Aufsichtsrats zugetragen haben, hier auch Schlag durch die Antragstellerin mit den Händen ins Gesicht des Antragsgegners),
- zahlreiche Telefonate der Antragstellerin mit der Sekretärin des Antragsgegners, in denen sie diesen in „Fäkalsprache“ beschimpfte,
- zahlreiche E-Mails mit drohenden und beleidigenden Charakter an den Antragsgegner, wobei der Antragstellerin bewusst gewesen sei, dass die Sekretärin des Antragsgegners diese Nachrichten lesen könne,
- verbaler und körperlicher (Schlag ins Gesicht) Angriff der Antragstellerin auf den Antragsgegner am 15.04.2016 in der Eingangshalle von dessen Arbeitgeber in Anwesenheit der Sekretärin des Antragsgegners und weiterer Mitarbeiter,
- eine Herabwürdigung des Antragsgegners durch die Antragstellerin gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Arbeitgebers des Antragsgegners, auch mit möglichen Konsequenzen für die berufliche Tätigkeit des Antragsgegners,
- das Verschicken einer verleumderischen SMS durch die Antragstellerin an das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. H. am 28.11.2015 auch mit strafrechtlich und damit für das Arbeitsverhältnis des Antragsgegners relevanten Vorwürfen,
- die Beleidigung des Antragsgegners durch die Antragstellerin gegenüber dem weiteren Vorstandsmitglied Sch. am Telefon,
- die Beleidigung des Antragsgegners durch die Antragstellerin telefonisch gegenüber der Vorstandssekretärin G.,
- beleidigende Aussagen der Antragstellerin über den Antragsgegner am 23.10.2015 gegenüber Arbeitskollegen/Mitarbeitern des Antragsgegners,
- das Auslegen von vertraulichen Unterlagen mit persönlichen Angaben des Antragsgegners in einem Bistro nahe der Arbeitsstelle des Antragsgegners am 24. Mai 2017 in der Absicht, dass diese aufgefunden und die enthaltenen sensiblen Daten Dritten bekannt würden,
- das Senden weiterer zahlreicher E-Mails durch die Antragstellerin an den Antragsgegner gegen dessen erklärten Willen mit herabsetzendem Inhalt, Beschimpfungen und Bedrohungen in der Zeit von Juni 2018 bis 17.07.2018 und Verstoß gegen die hierauf erlassene Anordnung des Gerichts nach den Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes vom 20.07.2018 am 30.07.2018.
Sowas gehört in das Büchlein "Bevor sie heiraten", das jeder Heiratswillige erst zu lesen hat, bevor er die Ehe schliessen darf.