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Mutter mit Kindern im Ausland ohne Kontakt
#1
Moin moin, 

bei mir läuft gerade folgendes ab. Die Mutter hat vor Gericht beantragt mit unseren 3 Kindern (12-18 Jahre) mit neuem Mann ins Ausland zu ziehen. 
Das Gericht hat ihr zugestimmt und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilt. Es besteht ein Unterhaltstitel. 

Nun mach 3 Jahren ist der Kontakt komplett zu den Kindern abgebrochen. Sie wollen mich nicht mehr sehen sagt die Mutter und auch keine Zeugnisse mehr schicken.  Die Mutter hält Kontakt und schreibt mir über die Entwicklung, aber halt keine Zeugnisse. 

Nun habe ich ein paar Monate keinen Unterhalt gezahlt. Ich war sauer. Ich habe der Mutter aber geschrieben, dass ich wieder Unterhalt zahle, wenn ich Zeugnisse bekomme. Die Mutter hat jetzt eine Konto-Pfändung eingeleitet. Kann ich mich dagegen wehren? Muss man wirklich Unterhalt zahlen, wenn die Informationspflicht verletzt ist?
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#2
(25-04-2025, 04:19)vaterallein schrieb:  Muss man wirklich Unterhalt zahlen, wenn die Informationspflicht verletzt ist?

Deinen Frust kann ich verstehen. Die Informationspflicht gegen die Mutter im Ausland durchzusetzen, wird vermutlich mehr Kosten und Aufwand verursachen, als das Ergebnis dir an Erkenntnis bescheren würde. Allerdings sehen die Gerichte das hier eher so, das Unterhalt mit anderen Pflichten aus der Kinderfürsorge nichts zu tun haben. Dazu gehört zum Beispiel die Ausübung des Umgangsrechts. Wenn Mutti die Kinder nicht zum Umgang lässt, muss Papa trotzdem zahlen. Die Pfändung bekommst du nur durch Zahlung weg oder du legst dir ein Pfändungsschutzkonto zu und lässt deine pfändungsfreien Beträge erhöhen. Dafür gibt es bei der Bank ein Formular. Es sind natürlich noch andere Pfändungsformen durch die Mutter möglich, Pfändung von Sachwerten oder eine Pfändung von Lohn oder Gehalt direkt beim Arbeitgeber.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Der Unterhaltstitel gilt unzweifelhaft weiter. Es spielt keinerlei Rolle, ob die Berechtigten einer Auskunftspflicht genügen oder nicht. Er ist und bleibt vollstreckbar. Angreifbar ist dieser Titel nur über freiwillige Rückgabe oder durch erfolgreiche Klage. Dafür herrscht Anwaltspflicht. Auch in der Klage spielt es keine Rolle, ob dir Zeugnisse vorgelegt wurden. Es zählt nur die Frage, ob die Berechtigten noch in Ausbildung sind, also z.B. durch Vorlage einer Schulbescheinigung. Wenn sie bisher keine vorgelegt haben gilt der Titel trotzdem, wenn sie bei einer Klage eine vor Gericht vorlegen wird nur entschieden ob in Zukunft weiter Unterhaltspflicht besteht und wie hoch die ist.

Zeugnisse sind hingegen eine Angelegenheit des Sorgerechts oder § 1686. Später dann können Leistungsnachweise eine bescheidene Rolle spielen, wenn du zum Beispiel wissen willst ob ein Studium zielstrebig absolviert wird. Aber nicht jetzt und nicht durch die Mutter, sondern direkt vom Volljährigen.

Im Familienrecht gilt das Prinzip, dass Unterhalt immer und sofort mit allen Mitteln durchsetzbar ist, Auskünfte und Information dagegen nur auf dem Papier, aber nie in der Realität. Wenn du Grund zur Annahme hast, dass die Kinder nicht mehr in dem Umgang unterhaltsberechtigt sind wie zum Zeitpunkt der Titelerstellung, dann verlange eine Neuberechnung und klage zeitnah, wenn das verweigert wird oder Unterlagen wie besagte Schulbescheinigung nicht vorgelegt wurden. Immerhin ist ja nun ein Kind volljährig, allein dadurch könnte eine Neuberechnung anders aussehen. Dieses Kind wird auch nicht mehr von der Mutter vertreten, weder bei Zeugnis noch bei Unterhalt.
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#4
Bei 3Unterhaltsberechtigten kannst du den Pfändungsfreibetrag vom Konto auf 2800€ erhöhen somit kann sie dein Konto nicht pfänden solange du den Betrag nicht überschreitest.
Gehalt kann weiterhin gepfändet werden.
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#5
Dem steht §850d ZPO entgegen.
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#6
Noch ein Argument mehr
die Titel auf 14 Jahre zu befristen .

Mir fehlen die Worte.

Im Ausland ist der Lebensstandard meistens niedriger
aber trotzdem volles deutsches Kindesunterhalt..
Genau mein Humor

Bei dem 18 jährigen Kind sind beide Eltern Unterhaltspflichtig
Bei dem 18 jährigen Kind kann der
Unterhalt gekürzt werden wenn der Kontakt verweigert wird.
Hab dazu mal was hier im Forum angehangen

Wenn 3 Titel bestehen bei
3 Kindern
wäre die Überlegung zu prüfen,
ob man die Höchste moralische
Instanz beteiligen kann . In dem Fall
Das Jobcenter

Wäre mal
interessant zu wissen
welche Pfändungsgebühren entstehen könnten .
Hat hier jemand Erfahrung ?
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