26-05-2025, 09:32
Ab dem 01.08.2026 tritt die Neufassung des Ganztagsförderungsgesetzes - GaFöG - und § 24 Abs. 4 (neu) SGB VIII in Kraft.
Habe gerade so ein Pamphlet vor mir legen und stelle mir die Frage, was die geniale und von jeglicher Empathie befreite Juristenzunft sich hier i.S. Unterhalt wohl einfallen lässt.
Jedenfalls heißt es hier:
... haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Der Anspruch beginnt für jedes Kind im Schuljahr 2026/2027, dass die erste Klasse besucht und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 jährlich um eine Klassenstufe erweitert. So haben ab dem Sommer 2029 alle Kinder der Grundschule einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in einem Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen.
Welche Variante wird nun bald kommen? Aufheulende Mütter, die gerne BU kassieren möchten und laut kolportieren, sie müssten ja die Kinder betreuen. Jeden Tag. Jede Minute. Ohne Unterlass... ,-)
Oder Väter die sagen können, es sei ja ein Ganztagsbetreuungsplatzangebot da.....
Wahrscheinlich kommt irgendein findiger Richter wieder auf die Idee, er sei ja nicht verpflichtend anzunehmen und überhaupt....
Übrigens steht hier, dass schon 60% der Grundschulplätze Ganztagsplätze seien. Aber das dürfte nur unseren Kreis betreffen und die Zahlen dürften schwanken.
Jetzt gehts natürlich weiter mit Ferienbetreuung.Die gibt es nämlich auch. Allerdings sind hier die Kosten auf die Landkreise übertragen worden, die eh schon pleite sind. Und dann kommen Kosten auf die Eltern zu.
Ferienbetreuung wird wöchentlich gezahlt. Je nach Belegung ist mit wöchentlichen Beiträgen (hier) zu rechnen ab 100 € bis 250 €.
Ein neues Streitfeld bei Unterhalt? Mehrbedarf? Ein Umgangsbeschluss beinhaltet z.B. nur einen Teil der Ferien oder nur Wochenendumgang. Mutti gibt das Kind in den Ferien - warum auch immer - in die Ferienbetreuung und sagt: Du, hast ja hier keinen Umgang. Also zahl mal Mehrbedarf.
Das wird wieder so ein Feld, wo die Unterhaltsmaximierer sich sicher interessante Varianten einfallen lassen.
Habe gerade so ein Pamphlet vor mir legen und stelle mir die Frage, was die geniale und von jeglicher Empathie befreite Juristenzunft sich hier i.S. Unterhalt wohl einfallen lässt.
Jedenfalls heißt es hier:
... haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Der Anspruch beginnt für jedes Kind im Schuljahr 2026/2027, dass die erste Klasse besucht und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 jährlich um eine Klassenstufe erweitert. So haben ab dem Sommer 2029 alle Kinder der Grundschule einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in einem Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen.
Welche Variante wird nun bald kommen? Aufheulende Mütter, die gerne BU kassieren möchten und laut kolportieren, sie müssten ja die Kinder betreuen. Jeden Tag. Jede Minute. Ohne Unterlass... ,-)
Oder Väter die sagen können, es sei ja ein Ganztagsbetreuungsplatzangebot da.....
Wahrscheinlich kommt irgendein findiger Richter wieder auf die Idee, er sei ja nicht verpflichtend anzunehmen und überhaupt....
Übrigens steht hier, dass schon 60% der Grundschulplätze Ganztagsplätze seien. Aber das dürfte nur unseren Kreis betreffen und die Zahlen dürften schwanken.
Jetzt gehts natürlich weiter mit Ferienbetreuung.Die gibt es nämlich auch. Allerdings sind hier die Kosten auf die Landkreise übertragen worden, die eh schon pleite sind. Und dann kommen Kosten auf die Eltern zu.
Ferienbetreuung wird wöchentlich gezahlt. Je nach Belegung ist mit wöchentlichen Beiträgen (hier) zu rechnen ab 100 € bis 250 €.
Ein neues Streitfeld bei Unterhalt? Mehrbedarf? Ein Umgangsbeschluss beinhaltet z.B. nur einen Teil der Ferien oder nur Wochenendumgang. Mutti gibt das Kind in den Ferien - warum auch immer - in die Ferienbetreuung und sagt: Du, hast ja hier keinen Umgang. Also zahl mal Mehrbedarf.
Das wird wieder so ein Feld, wo die Unterhaltsmaximierer sich sicher interessante Varianten einfallen lassen.