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(Gestern, 12:54)väterchen_frust schrieb: Oder gelten Spiel- und Benimmregeln mal wieder nur für alle anderen? 
Die Spiel- und Benimmregeln sind stramm gegen Väter gesetzt. Wenn hier irgendwann mal ein Vater meint, dass er auch was nutzen könnte (was meistens nur der Anschein eines Vorteils), dann sollte er das unbedingt tun.
Insbesondere bei der Feststellung der Vaterschaft gibt es kein Säbelrasseln durch Väter. Ein Fingerschnippen und der hat zum Test anzutanzen, das wissen Väter auch, den er auch noch bezahlt - auch so ein Unding. Aber sogar auf unberechtigte Forderungen nach einer möglicherweise missbräuchlichen Anerkennung nicht einzugehen soll also schon Säbelrasseln sein?
Ich frage mich gerade, in der welcher Realität solche Gedanken entstehen. Definitiv nicht unsere.
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Watt ne Story. Musste bisschen weiter vorne anfangen, um den Faden wieder zu bekommen.
Im Prinzip mag ich behaupten, die Strategie dahinter zu erkennen. Die Keule hat´s über den Anwalt versucht. VKH Antrag ausgefüllt. Gemerkt, dass das alles Stress und Arbeit ist. Restrisiken festgestellt. Alles ging nicht schnell genug und dann geht ihr Anwalt auch noch her, und macht nicht alles alleine. Man glaubt kaum, wie wenig belastbar und wie faul solche Figuren sind. Dann hat sie die Nummer sausen lassen. Antrag eingestellt. Gericht war raus.
Nun war noch nicht der Punkt da, an dem sie aufgibt. "Wer kann mir sonst noch helfen, ohne das ich irgendeinen Aufwand oder gar Kosten habe? Wer bietet sich da an? Ach so! Ja! Das Jugendamt! Die sind auch viel netter zu mir als der Anwalt. Die bekommen bei meinem Anblick immer einen so treusorgenden Blick. Das tut mir gut."
Also treten die auf den Plan. Bedrohen dich. Schreiben Mumpitz. Und denen ist es völlig egal, ob du der Vater bist oder nicht. Sie suchen Zahler. Keine Väter. Das ist hier jetzt ohnehin jedem klar.
Prinzipiell kann man das Schreiben - wenn überhaupt - leicht beantworten. "Habe ich zur Kenntnis genommen. Die rechtlich einwandfreie Vorgehensweise sollte ihnen klar sein. Richten Sie zukünftigen Schriftverkehr bitte direkt an das Gericht. Tschööö mit Ö...."
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Darf Mann eigentlich auch argumentieren,
dass der rückständige Unterhalt schon aufgebraucht ist
im Fall einer Rückzahlungsforderung
so wie es andersherum auch gemacht wird
wenn Mann zu viel Unterhalt bezahlt ?