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Umgangsrecht Ferien
#1
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe ein Frage bzgl. des Kontaktrechts in den Ferien.
Kurz zur Situation: Trennung seit Mai, Sohn 5 Jahre, Umgangsregelung 60/40 (60% Mutter, 40% Vater).
Normalerweise gibt es fixe Wochenenden bzw. fixe Wochentage.
Die Ferien wurden bis jetzt nicht extra geregelt. 
Mutter eröffnet mir heute, dass sie zu Weihnachten mit dem Sohn zu ihrer Mutter nach D fährt und die ganzen Weihnachtsferien dort bleibt (bis 5 Jänner).
Damit wird die fixe Wochenregelung unterbrochen. Ich habe gesagt, ich bin damit nicht einverstanden, weil die Ferienregelung 50/50 sein sollte.
Sie hat mir darauf geantwortet, wo das stehe und dass für ein Kindergartenkind die Ferien ja sowieso nicht gelten würden.

Wie sollte ich darauf am besten reagieren? 

Danke für Eure Antworten.
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#2
Wenn der Aufenthalt des Kindes in den Ferien nicht vereinbart ist, dann gilt das, was ihr dazu vereinbart wenn es so weit ist. Könnt ihr euch nicht einigen, kann ein Elternteil vor Gericht, damit ein Richter entscheidet.

Sehr oft entzündet sich dieser Ärger an miesen Vereinbarungen, die unvollständig, schlecht, einseitig sind. Auch Kindergärten haben Schliesstage, eine gute Regelung benennt das. "An Schliesstagen gilt ...". Und sie enthält immer einen Plan B, wenn Tage ausfallen. Nachholen, wann, wie?

Gute Regelungen für Weihnachten sind wechselweise. Dafür ist es jetzt freilich zu spät, offenbar habt ihr keine und die Mutter nimmt sich jetzt eigenmächtig Exklusivrechte heraus. Ich würde deshalb jetzt kein Fass mehr aufmachen. Vermutlich beginnt nächstes Jahr die Schule für das Kind, kündige an, die Aufenthaltsregelung des Kindes deshalb an die neue Situation anzupassen, zum Beispiel die Ferien wechselweise. Und im ersten Jahr Weihnachten bei dir, weil sie ja nun das Kind an Weihnachten und darüber hinaus bei sich hat.
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#3
Danke für die rasche Antwort.
Die Frage ist, sollte ich jetzt noch kurzfristig mit ihr über ein paar Tage in den Ferien verhandeln oder das so stehen lassen.
Ich habe ihr mündlich bereits erklärt, dass mir das so nicht passt und ich eine andere Regelung möchte.
Geschrieben habe ich ihr noch nicht.
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#4
Ich würde das als Auftakt nehmen, um eine Ferienregelung zu erreichen. Dann ist 2025/2026 das Kind eben bei ihr, aber 2026/2027 bei dir, dieselbe Anzahl von Tagen.

Oder anders formuliert, gib ihr Weihnachten dieses Jahr und verlange dafür eine Ferienregelung und Weihnachten nächstes Jahr.
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#5
Wie? Sie bleibt mit dem Kind die kompletten Weihnachtsferien bei ihrer Mutter, aber für ein Kindergartenkind würden die Ferien ja sowieso nicht gelten?

Mit Verlaub, aber wenn Ihr immer mit Frauen Kinder zeugt, die für alltägliche Standardsachen zu dumm sind, was soll dann erst nach einer Trennung passieren? Mir ist es ja leider genauso leiwand gelungen die primitivsten Hühner zu schwängern, aber manchmal denk ich mir halt doch, ich war zumindest bisschen schlauer wie die anderen. Das Gegenteil ist leider der Fall. Daher fühle dich verstanden.

Allerdings, mir wäre es zu dumm, dieser Frau überhaupt was zu antworten. Aber klar, hier geht's ums Kind und um deine Zeit mit dem Kind.

Ich würde an der Stelle diesem dummen Huhn antworten, dass die bisherige Regelung solange weiter gilt, bis eine anständige Ferienregelung vereinbart wurde. Mehr würde ich schon aus Anstand mir selbst gegenüber mit solch einer Intelligenzjungfrau nicht kommunizieren oder korrespondieren (wollen). Teils frage ich mich echt, wie solche Frauen einen Mann finden, der sich so weit herablässt sie zu schwängern. Bei der Frau paart sich Frechheit und Dummheit zugleich. Da sind wir wieder beim Thema Führerschein für Eltern.
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#6
Du kannst deine Vorschläge detailliert darlegen. Du bist der anderen Partei ausgeliefert. Du bist ihrer unendlichen Güte und ihrer unvergleichlichen Barmherzigkeit unterworfen.

Du kannst einen Antrag stellen und Gleichheit vor dem Gesetz fordern; du kannst dir schon vorstellen, wo die Waage und das Schwert der Justitia stehen werden.

Das Beste, wenn es keine Zusammenarbeit/Vereinbarung gibt, ist, die Situation zu akzeptieren. Die Zeit wird zeigen, ob die Erwartungen, die wir in das Projekt Kind gesetzt hatten, Projektionen oder Illusionen waren.

Konzentriere dich in der Zwischenzeit auf dich selbst.
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#7
Eigentlich sollte man so einer Frau gar nichts antworten, aber ich verstehe deine Situation. Probiere es mit diesem Text:

Hallo Hildegard,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Dein Argument, dass Kindergartenkinder offiziell keine Ferien haben, ist zwar formal richtig, ändert aber nichts daran, dass die Kita in dieser Zeit geschlossen ist. In unserer gelebten 40:60-Regelung ist es üblich und fair, dass solche schließungsbedingten Betreuungszeiten anteilig aufgeteilt werden.

Dass unser Kind noch nicht schulpflichtig ist, bedeutet ja nicht, dass es über Weihnachten weniger Anspruch auf Zeit mit seinem Vater hat. Ein Modell, bei dem eine komplette Reise während der gesamten Kita-Schließzeit ohne Absprache geplant wird, widerspricht unserer bisherigen partnerschaftlichen Betreuung.

Ich schlage vor, die Zeit hälftig in zwei Blöcke aufzuteilen, damit unser Kind beide Elternteile sieht:

Block A: 23.12. bis 27.12. (morgens) – mit Blick auf Weihnachten.

Block B: 27.12. (vormittags) bis 02.01. (nachmittags) – Fokus auf Silvester/Neujahr.

Welchen dieser Zeiträume möchtest du für die Reise zu deiner Mutter übernehmen? So haben wir beide eine faire und planbare Zeit mit ....

Lass uns das bitte zeitnah klären.

Viele Grüße
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