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Frage zum Unterhalt - Ehewohnung
#1
Hallo zusammen,

das Thema Unterhalt ist ja auch so ein Ding. Konkret gehts bei mir darum: Nachdem ich Trennung unter einem Dach erklärt habe ist die Ex nach einem Monat nachts mit Kind abgehauen und hat dann via Gewaltschutzantrag weitreichendes Kontaktverbot, Wohnungszuweisung, volles Programm beantragt. Gnadenlos gescheitert, zum Glück nichts durchgegangen, lachhafter und erlogener Antrag. Sie hat als sie vor Gericht gemerkt hat dass sie scheitert erklärt, sie wolle gar nicht zurück weil sie sich das gar nicht leisten könne. Heißt ich wohne im Haus.
Unsinnig leider, bin ohnehin meistens arbeiten und meine Tochter wohnt mit der Frau seit Monaten im Frauenhaus. Spielzeug alles hier, ihr Zimmer, alles so gelassen.

Hatte Frau lange vor offizieller Trennung zur Kündigung aufgefordert (stehen beide im MV), hat sie ewig verweigert und wollte mich stetig provozieren ihr irgendwie damit zu drohen zu kündigen. Als wir dann getrennt waren hat sie dann nach mehrmaliger Nachfrage gekündigt, vermutlich weil sie wusste, dass das den Unterhalt massiv senkt, wenn ich das weiter zahle und nicht kündigen kann. Schlüssel hat sie nach Aufforderung meines Anwalts auch rausgegeben, klingt hart, aber ich hatte ihr 100x angeboten, dass sie ins Haus kann und ich gehe, auch nach dem Verfahren. Wollte Sie nicht. Ich hingegen wollte dann nicht weiter, dass sie einen Schlüssel hat und jeder Zeit ins Haus kann, die Frau hat mich paranoid gemacht. Hab ihr zig mal angeboten ihr bei der Wohnungssuche zu helfen, will sie nicht.

Haus ist nun also gekündigt und wäre zum 31.12 ausgelaufen. Kosten konnte ich bis dahin aus meiner Sicht problemlos vom unterhaltsrelevanten Netto abziehen, kein Wohnvorteil (Mietshaus). Problematik ist nun die, dass ich dachte, dass meine Frau deutlich schneller eine eigene Bleibe findet und sucht. Die ist nun aber immer noch im Frauenhaus und ich habe nicht den blassesten Schimmer wo die wohnen wird. 

In der Folge habe ich vor 3 Wochen den Mietvertrag nochmal verlängert, bis ich weiß wo die Ex ungefähr wohnen wird und ich weiß in welcher Richtung ich mich platzieren kann (damits am Ende nicht ein ewiger Fahrtweg wird, gesetzt dem Fall, dass ich meine Tochter mal endlich wieder länger habe).

Heißt das teure Haus läuft weiter. Davor konnte ich nicht raus, d.h. Kosten unvermeidbar. Anwalt meinte ich könne da ewig wohnen und die Kosten anrechnen lassen, da ursprüngliche Ehewohnung etc. Habe da glaube ich auch mal ein Urteil in der Art gelesen.

Frage ist ob ich die Kosten weiterhin voll abziehen kann. Im Endeffekt wäre es extrem dumm jetzt umgehend blind umzuziehen, ich muss das genau planen. Habe auch noch die Katze hier, die ist Ausgang gewöhnt. Raum Stuttgart sehr schwer, Mindestmietdauer gibts oft, Umzug teuer, Haus halt aktuell auch teuer (knapp 3.000€) Denke ich sollte das strukturiert angehen und muss wissen wo die Ex wohnt bevor ich mich überhaupt auf die Suche begebe, der Raum hier ist groß. Trotz allem zahle ich meiner Frau knapp 2.000 Unterhalt, hätten wirs wirklich genau gerechnet hätte sie bisher eigentlich keinen Trennungsunterhalst bekommen, da Belastung meinerseits Unter Selbsterhalt, haben keine Altersvorsorge einberechnet, sogar Wohnvorteil reingerechnet, obwohl dieser faktisch bei mir nicht besteht. Unterhalt + Fixkosten übersteigen mein monatliches Einkommen knapp, verbrauche die Rücklagen.

Wie seht ihr das unterhaltstechnisch?
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#2
Sieht nach häufigem Fall aus.

Für den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt: "Notwendige, angemessene Wohnkosten mindern das unterhaltsrelevante Einkommen voll". Dabei wird nicht verlangt, dass Du sofort die billigste denkbare Wohnung anmietest oder optimierst. Bei dir spricht viel ür volle Abziehbarkeit, Kündigung zunächst blockiert durch die Ehefrau, Kind hat Lebensmittelpunkt faktisch außerhalb, aber Kinderzimmer und Ausstattung bestehen fort, kein Wohnvorteil (Mietobjekt, kein Eigentum)...
Das Gericht sagt dann "Der Verpflichtete darf die bisherige Wohnung zunächst beibehalten".

Die Verlängerung des Mietvertages ändert nichts an diesen Fakten. Du konntest nicht wissen, wo die Kindesmutter wohnen wird, du wolltest umgangs- und betreuungsnah planen, der Wohnungsmarkt im Raum Stuttgart ist angespannt - das ist keine mutwillige Kostenverursachung.

Typischerweise sind 6–12 Monate nach Trennung dafür unproblematisch. Wenn objektive Gründe bestehen (Kind, Wohnmarkt, Unsicherheit), dann sind die Kosten weiter abziehbar. Du hast keinen Wohnvorteil. Den gibts nur bei Eigentum (die Gerichte und der Staat hassen Immobilienbesitzer, sehen das als eingeklemmte Hand und nutzen das, indem du schnell und gründlich ausgeraubt wirst), unentgeltlicher Nutzung oder deutlich unter Marktniveau liegender Miete.

Der bisherige Trennungsunterhalt war überhöht. Dass Du aktuell Rücklagen verbrauchst, ist kein zulässiger Dauerzustand. Unterhalt neu berechnen lassen, ggf. Herabsetzung verlangen.
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#3
(Gestern, 21:28)p__ schrieb: Sieht nach häufigem Fall aus.

Für den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt: "Notwendige, angemessene Wohnkosten mindern das unterhaltsrelevante Einkommen voll". Dabei wird nicht verlangt, dass Du sofort die billigste denkbare Wohnung anmietest oder optimierst. Bei dir spricht viel ür volle Abziehbarkeit, Kündigung zunächst blockiert durch die Ehefrau, Kind hat Lebensmittelpunkt faktisch außerhalb, aber Kinderzimmer und Ausstattung bestehen fort, kein Wohnvorteil (Mietobjekt, kein Eigentum)...
Das Gericht sagt dann "Der Verpflichtete darf die bisherige Wohnung zunächst beibehalten".

Die Verlängerung des Mietvertages ändert nichts an diesen Fakten. Du konntest nicht wissen, wo die Kindesmutter wohnen wird, du wolltest umgangs- und betreuungsnah planen, der Wohnungsmarkt im Raum Stuttgart ist angespannt - das ist keine mutwillige Kostenverursachung.

Typischerweise sind 6–12 Monate nach Trennung dafür unproblematisch. Wenn objektive Gründe bestehen (Kind, Wohnmarkt, Unsicherheit), dann sind die Kosten weiter abziehbar. Du hast keinen Wohnvorteil. Den gibts nur bei Eigentum (die Gerichte und der Staat hassen Immobilienbesitzer, sehen das als eingeklemmte Hand und nutzen das, indem du schnell und gründlich ausgeraubt wirst), unentgeltlicher Nutzung oder deutlich unter Marktniveau liegender Miete.

Der bisherige Trennungsunterhalt war überhöht. Dass Du aktuell Rücklagen verbrauchst, ist kein zulässiger Dauerzustand. Unterhalt neu berechnen lassen, ggf. Herabsetzung verlangen.

Danke! Beschissene Situation, vor allem weil die Frau sich nicht helfen lassen will. Hatte sogar einen Kita-Platz bekommen, den wollte sie auch nicht. 
Aktuell ist alles außergerichtlich verhandelt. Im Endeffekt habe ich alles nahezu selbst ausgerechnet, extrem genau vorbereitet und der Anwalt hat am Ende fast nichts gemacht und viel Geld verlangt. Jetzt ändert sich zum 01.01.26 meine Steuerklasse von 3 in 1, heißt da brechen mir ordentlich Einnahmen weg. 

Habe lange das Gefühl ich sollte da mal selbst mit der Gegenanwältin sprechen, da irgendwas aushandeln, dass die meine Frau irgendwie dazu bewegt, dass ich ihr bei der Wohnungssuche helfe. Anwalt meinte lassen sie die Frau hängen, der war von Anfang an knallhart. Der meinte auch ich soll keinen Wohnvorteil anrechnen, Altersvorsorge einbringen etc. Habe mich dagegen entschieden, damit meine Frau zumindest irgendeine Perspektive hat da rauszukommen, ohne Geld geht ja garnichts.

Deswegen mache ich das Minus, dachte die kommt in die Gänge aber da kommt nichts. Kuraufenthalt war das einzige was sie bisher auf die Reihe bekommen hat, ansonsten unverändert Frauenhaus und Umgangsblockade. 

Wie würdest du perspektivisch vorgehen? Unterhalst nochmal runtersetzen? Dass muss ich jetzt ohnehin wegen SK Wechsel, sonst wirds unzahlbar. Aber wirklich Wohnvorteil Streichen, Altersvorsorge anrechnen, sodass bei der quasi erstmal mindestens noch 6 Monate (quasi bis zur Scheidung) null rauskommt?
Sehe mich da schon in der Lage selbst mit der Gegenanwältin zu verhandeln, ohne Anwalt. Was denkst du?
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#4
Solange die im Frauenhaus bleiben kann, bleibt die da. Glaub es mir, das ist das bequemste fuer die Kindbesitzerin. Warum willst Du ihr unbedingt bei der Wohnungssuche helfen? Voellig unnoetig, das machen die Femanzen vom Frauenhaus schon wenn sie sie loswerden wollen. Wie schon mal geschrieben, die haben ein riesiges Netzwerk fuer ALLES. Das geht dann ruckzuck und die hat eine Wohnung.

Sieh zu, dass Du Dich um DICH kuemmerst. Keinerlei Hilfe fuer die Exe, es sei denn Du erhaeltst Gegenleistung. Und gib ihr nicht EINEN Cent mehr als ihr zusteht.

Mit der Anwaeltin der Kindbesitzerin direkt zu verhandeln, bringt nur was wenn die nicht zum Netzwerk der Femanzen vom Frauenhaus gehoert und Ihr Euch gegenseitig zumindest halbwegs sympathisch seid.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Unterhalt unbedingt so weit minimieren wie es geht.
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