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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#26
Themen zusammengefügt. Fallthreads sind sinnvoller, damit die Informationen und die Geschichte beisammen sind und Wiederholungen über die Hintergründe nicht nötig sind.
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#27
@zierfischimporör: warte BIS eine pfändung eintrifft! dann sofort PFSchKonto! erst dann!
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#28
Hallo,

so wie hier vorgeschlagen wollte ich mich um die Einrichtung des Pfändungsschutzkontos kümmern. Wenn ich das tue dann erhalte den folgenden Kommentar.


Bitte beachten Sie:
Nach Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto sind Verfügungen nur noch innerhalb des Pfändungsfrei-betrags möglich. Weiteres Guthaben außerhalb der Pfandsumme steht zukünftig NICHT mehr zur Verfü-gung und kann NICHT nicht verfügt werden. Bei ausreichendem Guthaben nutzen Sie bitte zuerst folgen-den Auftrag "Pfändung - Zahlung / Teilzahlung an Gläubiger" um die Forderung zu begleichen.


Als Hintergrund ich bekomme Ende Januar einen Bonus, der mir dann erstmal den Dispo ausgleichen wird und darüber hinaus vorläufig etwas Guthaben, das wir dann aber rapide abschmelzen, sofern die Anwaltskosten wieder dazu kommen.

Macht es Sinn daher abzuwarten, wenn die Zubuchung Januar erfolgt ist und danach erst Pfändungs-schutzkonto einzurichten. Dieser Vermerk hört sich ganz schön kompliziert an..
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#29
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: Es kann strategisch günstig sein, auch erst dann die Geschichte mit dem zweiten Konto anzubringen, bis dahin kann man vielleicht noch weitere Erkundigungen über die "Tätigkeiten" der Dame einholen, über Dritte. Es kommt nicht gut für sie, wenn vor Gericht Betrug damit auffliegt. Ist sie schon im Vorfeld informiert, kann sie noch teils was zugeben, teils was besser verbergen.

Kannst du mir nochmal sagen, wenn du hier mit Dritten meinst? Einen Detektiv?
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#30
Ein Pfändungsschutzkonto kannst du auch erst später einrichten. Für Unterhaltssachen wird es auch gar nicht den großen Nutzen haben, außer du hast wirklich klassische Pfändungen.

Natürlich wäre ein Detektiv hier durchaus denkbar, aber die Kosten übersteigen hier den Nutzen. Über Dritte wäre z.B. über gemeinsame Bekannte, generell involvierte Personen, etc. Vor Gericht wird dir das vermutlich alles nicht sonderlich nutzen.
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#31
(01-01-2026, 22:10)Joset1989 schrieb: Kannst du mir nochmal sagen, wenn du hier mit Dritten meinst? Einen Detektiv?

Nach Indizien horcht man bei den Schnittmengenbekannten, den Kindern (die bei dir allerdings noch zu jung dafür sind) und geht Vermutungen nach. Wenn sie zum Beispiel vorher mal ein paar Stunden in einem Restaurant ausgeholfen hat, guckt man da nach ob sie da jetzt öfter ist. Verschwiegene Tätigkeiten sind leichter zu finden (auch weil sie meist im Grau- oder Schwarzbereich stattfinden, haushaltsnahe Dienstleistungen, Aushilfen...), verschwiegenes Geld nicht und das bringt dir auch nichts. Ein unbekanntes Konto, auf das sie von dir gestohlenes Geld schaufelte hat nur für den Zugewinnausgleich Folgen. Und ist leicht zu verbergen. Für den Ehemann, nur für den Staat nicht, der weiss alles über die Zwangsmeldungen ans Bundesamt für Finanzen, wo alle Kontodaten, Eigentümer und Miteigentümer und Zinserträge zusammenlaufen. Der genehmigt sich einfach alles in voller Breitseite, während er dich zur Zahlung aufgrund unerkanntem Betrug verdonnert. Und das Geld muss nicht mal bei ihr sein, wenn sie es weiter zu Verwandten, zum Clan oder zum Schleusungsaufpasser rotierte.

Ein Detektiv ist grundsätzlich auch sinnvoll, viele Männer scheuen zu lange zurück, das zu probieren. Er bringt aber selten das Geld ein, das er kostet. Und seine Kosten muss man erst mal aufbringen können. Er ist als Erziehungsinstrument zu sehen. Sollte er etwas herausbekommen das in einer Unterhaltsstreitigkeit für sie negative Auswirkungen hat, sparst du deshalb vielleicht nicht viel Geld, aber es beschädigt sie als Lügnerin vor Gericht und du zeigst dich sehr handungs- und ermittlungsfähig, das bremst vielleicht weitere Betrügereien weil sie Schiss bekommt, dass du mehr Durchblick hast wie man dir zutraut. Bisher hast du dich ja schon äusserst, höflich gesagt, "manipulierbar und reinlegbar" verhalten.
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#32
Es muss sich etwas sinnvoll finden lassen. Die mehrfach-Mutter ohne Arbeit... da findes sich vielleich ein Freund, aber keine Arbeit. Das hilft so garnicht, außer man muss Geld loswerden.
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#33
Ach, da kann vieles laufen. Mutti zieht zum "Bekannten" und hilft dort in Laden/Restaurant/Betrieb/sonstwas aus. Auch andere Tätigkeiten gibts, bei denen man was dazuverdient. Beliebt ist in dieser Lebensphase auch die Mitbetreuung von Kindern von anderen heiratsgeschleusten Bekannten der eigenen Ethnie gegen Bargeld oder unter anderer Überweisungsbezeichnung.

Man sollte nie vergessen, dass man sich selber als der Idiot erwiesen hat, der seinen Zierfisch unterschätzt hat und es in den typischen Zierfischherkünften üblich und von klein auf gelernter Sport ist, nebenher zu wirtschaften und zu nutzen, was eben nutzbar ist. Auch der typische intellektuell unterbelichtete Zierfisch hat da Stärken, von denen ihr nichts ahnt.
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#34
Nicht zu vergessen, Naegel machen und sowas gegen Bargeld ist auch immer sehr beliebt.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#35
Ich habe also meiner bisherigen Anwältin mitgeteilt, dass ich das Mandat wechseln muss, da ich mir die Vertetung schlichtweg nicht mehr leisten kann.

Bislang hatte ich 2 Rechnungen erhalten für den Zeitraum von Anfang Oktober bis Mitte November (eine Familiengerichtssitzung von 2,5 Stunden inklusive) wofür ich fast 7000 Euro zahlen musste. Nun habe ich also die Schlussrechnung angefordert. Für den Zeitraum Mitte November -  Mitte Dezember (1 Monat!). Es wird noch einmal 6000 gefordert. Ich habe noch keine Auflistung dazu erhalten, aber ich bin einfach nur schockiert. Keine weitere Familiensitzung hat stattgefunden, keine großen Anträge, wenige kleine Anschreiben an die Gegenseite. Sämtliche Ausgaben für Unterhalt habe ich zusammengestellt von den Unterlagen her und auch als Excel-Listen. Und dann solche Summen..

Gut das ich sie nun wechseln werde, aber da soll man nicht finanziell kaputt gehen. Ohne die Rechnungen des Strafverteidigers in 2,5 Monaten 13.000 Euro. Das ist einfach nur krank.

Man kennt meine finanzielle Lage und ich hatte un um Ratenzahlung gebeten wobei ich allerdings vielleicht von der Hälfte der Kosten ausging. aber sowas... 
Den letzten Brief hat man mit den Worten beendet "Gerne übersenden wir Ihnen Anfang der Woche einmal die Rechnungen mit den entsprechenden Übersichten der Tätigkeiten und abgerechnenten Zeiten, sodass hier für Sie eine Transparenz entsteht.
Dann können wir gerne noch einmal darüber sprechen. Wir danken Ihnen für das Vertrauen in unsere Arbeit und gehen davon aus, dass wir eine gemeinsame Lösung finden können".

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man hier auf Geld verzichtet. Dann muss ich mich aber wirkich richtig beherrschen. Denn habe ich vorher ab und an schon mal gesagt, dass ich nicht ganz so zufrieden bin, weil wir in der Sache nicht wirklich weiterkommen, bin ich bei der letzten Rechnungsanfordrerdung doch sehr höflich gewesen und habe mein bedauern geäußert, dass man nicht weiter zusammen arbeiten kann....Aber da muss ich mich wirkihch nun sehr beherrschen...



Bin mal über die Auflistung gespannt. Das Aberwitzige ist, dass all das wofür ja riesenpapiere von ihr erstellt wurden wie Gegenantrag zum Sorgerecht (nötig? weil alleiniges Sorgerecht der Frau überhaupt keinen Sinn machte), Umgangsregelung (war das so nötig, da durch STrafverfahren eh nichts gescheites bei rauskommen konnte?) und Gegenantrag zur Wohnungswegweisung alles schon abgerechnet wurde.

Zu einer Kostenbeschwerde beim OLG habe ich mich dann auch überreden lassen um dann vom OLG zu hören, ziehen sie besser zurück, weil da eh kein Geld bei ihrer Frau zu holen ist und weitere Sitzungen dann auch wieder von ihnen mit bezahlt werden müssen.

Es ist nach dem Gerichtstermin ansonsten fast gar nichts mehr passiert. Es sei denn außer der bloßen Information des AG über ein Aktenzeichen hat sie dann einen 6-Minuten Vorgang bei einem hohen Stundenhonorar gemacht. Sie hat mich danach gefragt wie der Umgang mit den Kindern gelaufen ist. Hat sie mir dann so etwas etwa auch noch in Rechnung gestellt?

Ich bin einfach nur schockiert. Da wird man auch noch von der eigenen Anwältin beschissen obwohl die finanzielle Schieflage bei mir bekannt ist.

In der nächsten Woche habe ich einen Termin bei einer neuen Anwältin die wohl nach geseztlichen Gebühren abrechnet und da habe ich jetzt so richtig schiess, dass ich erneut so richtig über den tisch gezogen werde.

Meine frau fordert ja 3.500 Euro Kindes-sowie Trennungsunterhalt ohne dass das Einkommen von mir überhaupt auch nur im Ansatz bereinigt wurde. Wäre das denn trotzdem dann der Streitwert 3.500 Euro mal 12 der zugelassen würde. Was kommt denn bei sowas als Anwaltskosten heraus?

Also weiteres kommt ja dann auch Wohnungsauflösung und Scheidung. Was müsste ich denn hier beachten. Dafür ein Pauchalhonorar vorschlagen?

Vielleicht habt ihr Tips für den Gang zum neuen Anwalt.

Ich bin über das aktuelle Geschehen einfach nur entsetzt.
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#36
Vielleicht versteht du jetzt die kritische Haltung gegenüber dieser Profession besser, die ich und andere hier oft anklingen lassen. Es gibt nun mal leider die Anwaltspflicht, die eine Anwaltministerin im Unterhaltsrecht eingeführt hat.

Den neuen Anwalt nach RVG abrechnen lassen, nicht nach Stundenhonorar, das weisst du mittlerweile sowieso.

Zur Abrechnung der alten Anwältin: Stundenhonorar wurde schriftlich vereinbart? Die Anwältin muss transparent und nachvollziehbar abrechnen. Jede Tätigkeit muss erforderlich gewesen sein. Verhältnismäßigkeit ist entscheidend. Keine „Selbstbeschäftigung“ auf Deine Kosten. Abgerechnet werden darf nichts, was bereits erledigt oder sinnlos doppelt war. Prüfe auch auf Abrechnung umfangreicher Schriftsätze ohne anschließende Verfahrensaktivität, abgerechnete Verfahrenshandlungen. Nicht alles ist abrechenbar. Auch sechs Minuten sind juristisch zulässig - aber nicht beliebig oft und nicht beliebig teuer.

Im Streitfall gibts auch die Anwaltskammer, dort dann ein Vermittlungsverfahren und vielleicht Vergleichslösungen.

Du nimmst die Detailrechnung auch mit zur neuen Anwältin und sagst dort: "Ich bitte um eine Einschätzung zur Angemessenheit der bisherigen Abrechnung.".
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#37
Bei einem einfachen Umgangsrechtsverfahren mit einem Verfahrenswert von 4.000 € können die Gesamtkosten für den Anwalt (inkl. Vorbereitung und Termin) bei etwa 600 € bis 900 € liegen (zzgl. MwSt. und Gerichtskosten). Bei mir stand damals irgendwas von 600 und irgendwas.

Dein Anwalt ist wohl vergoldet. Ich hätte jetzt getippt insgesamt statt 13.000 pi mal Daumen 3.000 Euro aber niemals 13.000.

Gibt's halt viele Betrüger darunter. Und das beste ist ja, dass die bei Familiengerichtssachen sowieso nur heiße Luft produzieren können, weil einzig und allein der Richter entscheidet. Egal was meine Anwältin damals sagte, hatte den Richter überhaupt nicht interessiert. Und dann musst du für so eine Nullnummer auch noch Geld bezahlen.
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#38
Du sagst es sehr schön Nullnummer.

20 Seiten als Gegenantrag zur Forderung zum alleinigen Sorgerecht. Bei der Familiengerichtsitzung ganze 1 minute angesprochen und schon Antrag der Gegenseite abgelehnt.
Antrag zum normalen Umgangsrecht gestellt obwohl ein normales Umgangsrecht überhaupt nicht wegen dem Strafverfahren abzusehen war. Das hätte man sich doch auch in der gânze sparen können....
Ein Antrag gegen die Wohnungswegweisung auch von 20.seiten würde bei der Familiensitzung vertagt und die Richterin hat hier auch nen eigenen Vorschlag gemacht.

Ergebnis der 13000 Euro: ich bezahle nach wie vor die alte Wohnung, begleitetet Umgang und keinerlei Regelung zum Unterhalt. Sorgerecht wurde überhaupt nicht behandelt.

Ich bin fassungslos und kann das oft genug nicht wiederholen...

(Gestern, 23:41)p__ schrieb: Vielleicht versteht du jetzt die kritische Haltung gegenüber dieser Profession besser, die ich und andere hier oft anklingen lassen. Es gibt nun mal leider die Anwaltspflicht, die eine Anwaltministerin im Unterhaltsrecht eingeführt hat.

Den neuen Anwalt nach RVG abrechnen lassen, nicht nach Stundenhonorar, das weisst du mittlerweile sowieso.

Zur Abrechnung der alten Anwältin: Stundenhonorar wurde schriftlich vereinbart? Die Anwältin muss transparent und nachvollziehbar abrechnen. Jede Tätigkeit muss erforderlich gewesen sein. Verhältnismäßigkeit ist entscheidend. Keine „Selbstbeschäftigung“ auf Deine Kosten. Abgerechnet werden darf nichts, was bereits erledigt oder sinnlos doppelt war. Prüfe auch auf Abrechnung umfangreicher Schriftsätze ohne anschließende Verfahrensaktivität, abgerechnete Verfahrenshandlungen. Nicht alles ist abrechenbar. Auch sechs Minuten sind juristisch zulässig - aber nicht beliebig oft und nicht beliebig teuer.

Im Streitfall gibts auch die Anwaltskammer, dort dann ein Vermittlungsverfahren und vielleicht Vergleichslösungen.

Du nimmst die Detailrechnung auch mit zur neuen Anwältin und sagst dort: "Ich bitte um eine Einschätzung zur Angemessenheit der bisherigen Abrechnung.".

Die bisherigen Rechnungen wimmelt nur von 6 Minuten Abrechnungen.

Zum Schluss habe ich mich fast überhauot nicht mehr getraut auch nur etwas zu schreiben.

Ja in der vergütungsvereinbarung wurde das Honorar vereinbart.
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#39
(Gestern, 23:47)NurErzeuger schrieb: Bei einem einfachen Umgangsrechtsverfahren mit einem Verfahrenswert von 4.000 € können die Gesamtkosten für den Anwalt (inkl. Vorbereitung und Termin) bei etwa 600 € bis 900 € liegen (zzgl. MwSt. und Gerichtskosten). Bei mir stand damals irgendwas von 600 und irgendwas.

Dein Anwalt ist wohl vergoldet. Ich hätte jetzt getippt insgesamt statt 13.000 pi mal Daumen 3.000 Euro aber niemals 13.000.

Gibt's halt viele Betrüger darunter. Und das beste ist ja, dass die bei Familiengerichtssachen sowieso nur heiße Luft produzieren können, weil einzig und allein der Richter entscheidet. Egal was meine Anwältin damals sagte, hatte den Richter überhaupt nicht interessiert. Und dann musst du für so eine Nullnummer auch noch Geld bezahlen.

Bei der Angabe zur ausstehenden Rechnung steht alleine eine offene Summe zur Umgangsakte von 3.500 Euro. Da kam meine Anwältin auf die Idee das der Beschluss zu dem Gutachtenerstellung zu bemängeln sei. Als suchte sie regelrecht nach Arbeit. Das waren dann aber auch gerade Mal 4 Seiten. Ich fühle mich also wirklich so Richtig verarscht.

Wie geht das denn bei Abrechnung nach Gebührenordnung? Bezahlt man da auch jedes lesen einer email, jede kleine Frage im Verfahren, jede Weiterleitung einer Nachricht etc
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#40
Wie gesagt, das würde ich nicht bezahlen. Schreibe dir Mal selbst zusammen, was bisher passiert ist.

1. Gerichtstermin (ca. 800 Euro)
2. Schreiben an die Gegenseite: 300 Euro pro Schreiben
3. Jedes Telefonat ca. 250 Euro
4. Selbstbeschäftigung zahlst du nicht sondern nur konkrete Taten/Handlungen

Eine gute KI liefert dir heutzutage die gleichen Ergebnisse wie ein Jurist. Aber kostenlos.
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#41
Ich gebe das nun einmal weiter an das ISUV wo ich nun Mitglied bin. Ich habe mir in Archiven gut zusammengestellt wer, was gemacht hat.

Die Frage ist dann halt, wenn meine Frau über ihre Rechtsanwältin eine neue Kontonummer miteilt oder das AG das Aktenzeichen über das Strafverfahren anfragt, ob das dann auch sofort mit Kosten von 120 Euro veranschlagt werden kann, was lediglich eine Weiterleitung sein kann oder ein Anschreiben mit einem kurzen  Satz Antwort. 

Jetzt kann ich mich auch noch mit meinen eigenen Anwalt rumärgern. Ich glaube irgendwann muss ich wirklich Mal die 116xxx anrufen. Familienverfahren, Strafverfahren, finanzielle Sorgen und dann auch beruflich. Einfach viel zu viel....
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#42
Ich weiß nicht, was du arbeitest, aber ich würde zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen. Zieh die Reißleine. Sag du hast ob der Umstände Selbstmordgedanken und lass dich in Therapie/auf Reha schicken. Erstmal Krankengeld 1,5 Jahre, dann 1 Jahr ALG1, dann nach mir die Sinnflut. Und nebenbei alles über VKH aussitzen. Ich war letztes Jahr Topverdiener mit deutlich über 100 K und könnte es mir nicht leisten.

Jetzt machst erst Mal eine Pause, lässt alles versickern und dann startest in ein paar Jahren wieder durch. Bei dir ist noch nichts zu spät, hast noch alle Möglichkeiten.

Mich würde die Meinung anderer hierzu interessieren. Ich würd's so machen. Ich mein, Anwälte die sich zusätzlich an der Situation bereichern, was für eine Welt..

Jetzt musst du für dich selbst funktionieren. 80% deiner Zeit muss in dich in die Selbstpflege fließen.
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#43
(Vor 5 Stunden)NurErzeuger schrieb: Ich weiß nicht, was du arbeitest, aber ich würde zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen. Zieh die Reißleine. Sag du hast ob der Umstände Selbstmordgedanken und lass dich in Therapie/auf Reha schicken. Erstmal Krankengeld 1,5 Jahre, dann 1 Jahr ALG1, dann nach mir die Sinnflut. Und nebenbei alles über VKH aussitzen. Ich war letztes Jahr Topverdiener mit deutlich über 100 K und könnte es mir nicht leisten.

Jetzt machst erst Mal eine Pause, lässt alles versickern und dann startest in ein paar Jahren wieder durch. Bei dir ist noch nichts zu spät, hast noch alle Möglichkeiten.

Mich würde die Meinung anderer hierzu interessieren. Ich würd's so machen. Ich mein, Anwälte die sich zusätzlich an der Situation bereichern, was für eine Welt..

Jetzt musst du für dich selbst funktionieren. 80% deiner Zeit muss in dich in die Selbstpflege fließen.

Also dann warst du in derselben Lage wie ich. Ich bin eigentlich auch Topverdiener und ich versuche gerade alles hinzubiegen, aber es wird immer schwerer. Die Ausgabenlast ist einfach zu hoch und wenn jetzt die Entscheidung vom Familiengericht käme, das ich weiter die alte Wohnung wo mein Zierfisch sich befindet noch Monate weiterbezahlen muss, diese nachwievor nicht kündigen kann und ich somit nie am Monatsende mehr Plus habe, dann muss ich dann wirklich die Weisse Flage hiessen. Die Anwaltskosten geben mir da zusätzlich den Todesstoss.

Ich bekomme bald den Jahresbonuns und das hatte ich als Rettungsanker gesehen, aber der ist mit all den Anwaltskosten dann auch mal wieder ganz schnell weg und ich rette mich danach dann nur noch über den Dispo und da können mich noch soviele Ratenzahlung eventuell dann mit der Kanzlei auch nicht mehr helfen.

Bei mir steht auch noch eine Sicherheitsprüfung an, so dass ich dem AG bzw. das läuft dann zusätzlich auch noch über eine Behörde, über das angehängte Strafverfahren informieren muss. Da interessiert es erstmal wohl nicht wie absurd die Vorwürfe der Frau auch sein mögen. Nach all dem Mist kommen also jetzt auch noch die Angst um Konsequenzen für den Job, einem speziellen Bereich wo ich fast 30 Jahre arbeite.

Ich bin von dem Geschäftsgebahren dieser Kanzlei auch einfach nur entsetzt. 6000 Euro in einem Monat zusammengekommen das ist einfach nur krank...

Ganz ehrlich ist die Arbeit das einzige was mich derzeit von all dem Mist positiv ablenkt und mich kaum über das ganze Elend wo ich stecke nachdenken lässt. Die Kinder sehe ich einmal die Woche und einmal dieses positive Erlebnis in der Woche ist einfach zu wenig.

 Wenn mir dann die Arbeit noch wegbräche...
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#44
Geht’s um die SÜ 2 Überprüfung? Arbeit mit Verschluss Sachen etc.? Mach dir da erstmal keine große Gedanken. Du musst über ein Strafverfahren informieren. Das heist aber nicht das du sofort deine Arbeit verlierst. Solange du nicht verurteilt wirst, sollte erstmal nicht viel passieren.
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#45
(Vor 7 Stunden)NurErzeuger schrieb: Eine gute KI liefert dir heutzutage die gleichen Ergebnisse wie ein Jurist. Aber kostenlos.

Speziell in juristischen Fragen ist das Risiko riesig, einen richtigen Satz und direkt danach totalen Müll geliefert zu bekommen. Solange du nicht selber beurteilen kannst, was brauchbar ist und was nicht, Finger weg. Das ist nur brauchbar, um einen Text zu verschönern und auch dann muss man noch selber Korrektur lesen können. KI klingt immer so gut, das ist leider mehr Gefahr wie Hilfe. Was hübsch ist, ist eben nicht richtiger. Sondern kann zu Blamage und Fehlschlag führen. Tödlich sind z.B. veraltete Informationen in den Trainingsdaten.

Zitat:Ich gebe das nun einmal weiter an das ISUV wo ich nun Mitglied bin. Ich habe mir in Archiven gut zusammengestellt wer, was gemacht hat.

Der ISUV ist ein Anwaltsverein, der von Streitfällen lebt und als Mandantenköder fungiert und seinerseits Zeug verkaufen will. Regen - Traufe. Ich hoffe, du hast keinen ISUV-Anwalt genommen, das zeigt sich meist als Negativmerkmal.

Es bringt nichts, sich jetzt über das Honorar aufzuregen. Lasse die Abrechnung prüfen, mehr ist nicht drin. Du hast den Mandantenvertrag freiwillig unterschrieben und keine Kostengrenze vereinbart. Frage dich grundsätzlich, was bei dir psychisch so eingerichtet ist, dass du über Jahre hinweg spätestens ab Partnersuche gravierende Fehler um Fehler gemacht hast. Frage das nicht, um dich in Schuld zu wälzen, sondern deine persönlichen Strukturen aufzudecken, damit du nicht weiter auf dem Weg der offensichtlichen Fehler und Fallen dahinrollst.
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#46
(Vor 4 Stunden)Sneax001 schrieb: Geht’s um die SÜ 2 Überprüfung? Arbeit mit Verschluss Sachen etc.? Mach dir da erstmal keine große Gedanken. Du musst über ein Strafverfahren informieren. Das heist aber nicht das du sofort deine Arbeit verlierst. Solange du nicht verurteilt wirst, sollte erstmal nicht viel passieren.

Genau um sowas geht es. Muss den alle paar Jahre auszufüllenden Bogen nun wieder befüllen (also zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt) und da wird halt so eine Frage gestellt und da werde ich auch wahrheitsgemäß eine Antwort abgeben.

Wäre toll, wenn das so wäre, das ich zumindest da nichts befürchten muss. Wie gesagt, die Vorwürfe sind ja absurd und das wird eingestellt werden, dauert halt bei den Staatsanwaltschaften etwas länger...
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#47
Zahle die Abzockrechnung der Anwaeltin nicht einfach so. Wie p schon geschrieben hat, pruefen lassen. Ist die nicht in Ordnung, reklamieren und nachverhandeln. Und es ist leider oft so, liegst Du am Boden, tritt noch jemand nach.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#48
Ja niemals. Maximal die Hälfte der Kosten. Das würde ich auch so sagen. Und dass du jetzt dann sowieso pleite bist und dich auch ggf. bei der Anwaltskammer beschweren wirst.

Wie sieht's eigentlich aus, kannst du nach Abzug der Unterhaltskosten nicht VKH beantragen?
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#49
(Vor 3 Stunden)NurErzeuger schrieb: Ja niemals. Maximal die Hälfte der Kosten. Das würde ich auch so sagen. Und dass du jetzt dann sowieso pleite bist und dich auch ggf. bei der Anwaltskammer beschweren wirst.

Wie sieht's eigentlich aus, kannst du nach Abzug der Unterhaltskosten nicht VKH beantragen?

Ich hatte auch an die VHK gedacht. Das Problem könnte die Mini-Eigentumswohnung im Ausland sein. Auch wenn nicht genutzt und derzeit auch nicht verkaufbar (müsste dann ja auch erstmal in das Ausland kommen und das kostet ja auch wieder), würde das wohl der Grund dann sein dass man mir das ablehnt.

Das würde ich nächste Woche im Rahmen meiner Erstberartung doch dann auch mal klären.

Haltet ihr es für sinnvoll dann vielleicht auch mal 2 Erstberatungen zu machen? DAmit ich dann auch eine Übersicht habe, was bei den einzelnen Anwälten dann zusammen käme, oder kann da man sowie nichts drauf geben, was die an Kostenschätzungen abgeben.


Ich bin jetzt wirklich in Sachen Anwälte gebrandmarkt...

(Vor 4 Stunden)p__ schrieb:
(Vor 7 Stunden)NurErzeuger schrieb: Eine gute KI liefert dir heutzutage die gleichen Ergebnisse wie ein Jurist. Aber kostenlos.

Speziell in juristischen Fragen ist das Risiko riesig, einen richtigen Satz und direkt danach totalen Müll geliefert zu bekommen. Solange du nicht selber beurteilen kannst, was brauchbar ist und was nicht, Finger weg. Das ist nur brauchbar, um einen Text zu verschönern und auch dann muss man noch selber Korrektur lesen können. KI klingt immer so gut, das ist leider mehr Gefahr wie Hilfe. Was hübsch ist, ist eben nicht richtiger. Sondern kann zu Blamage und Fehlschlag führen. Tödlich sind z.B. veraltete Informationen in den Trainingsdaten.

Zitat:Ich gebe das nun einmal weiter an das ISUV wo ich nun Mitglied bin. Ich habe mir in Archiven gut zusammengestellt wer, was gemacht hat.

Der ISUV ist ein Anwaltsverein, der von Streitfällen lebt und als Mandantenköder fungiert und seinerseits Zeug verkaufen will. Regen - Traufe. Ich hoffe, du hast keinen ISUV-Anwalt genommen, das zeigt sich meist als Negativmerkmal.

Es bringt nichts, sich jetzt über das Honorar aufzuregen. Lasse die Abrechnung prüfen, mehr ist nicht drin. Du hast den Mandantenvertrag freiwillig unterschrieben und keine Kostengrenze vereinbart. Frage dich grundsätzlich, was bei dir psychisch so eingerichtet ist, dass du über Jahre hinweg spätestens ab Partnersuche gravierende Fehler um Fehler gemacht hast. Frage das nicht, um dich in Schuld zu wälzen, sondern deine persönlichen Strukturen aufzudecken, damit du nicht weiter auf dem Weg der offensichtlichen Fehler und Fallen dahinrollst.


Nein, ich habe mir keinen ISUV Anwalt andrehen lassen. Zumindest ist die Kontaktstelle vor Ort doch recht nett.

Dennoch wüsste ich gerne was du hier mit Negativmerkmal meinst:-)

Kann man denn eine Kostengrenze vereinbaren oder gilt das nur für das Pauschalhonorar?

Ich schaue mir die selbst an und dann werde ich diese defintiv prüfen lassen.

Der Vorschlag zur Selbstreflexion ist gut. Ich bin wirklich kein Dummer, aber so komme ich mir gerade schon vor. Für mich wird es definitiv nur noch die Kinder geben, wenn dieses TAM TAM dann auch mal hoffentlich vorbei ist.
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#50
Zitat:Ich bin wirklich kein Dummer

Intelligenz ist selten das Problem. Männer sind aber bei Partnersuche und danach incl. Trennung hochgradig emotional, ohne das zu erkennen oder zuzugeben, oft auch mit Pseudoargumenten überspielt. Die höchste Intelligenz richtet nichts gegen emotionale Denkblockaden aus. Und die gibt es kräftig, sehr kräftig.

Ich mach mir da den Spass, immer das Thema Ehevertrag mit männlichen Bekannten anzusprechen, wenns bei denen ans heiraten geht. Eigentlich kein entscheidendes Thema, aber ein super Indikator für die Emotionalität und die Ausreden, in der diese Herren stecken. Was man da hört, da könnte man sich kugeln. Auch von hochdekorierten, angeblich superschlauen Leuten. Da wird von Vertrauen gefaselt, von Liebe, von lassen wie es ist, von völliger Verdrängung von Macht- und Vermögensfragen, von der Herkunftsfamilie wo man das nicht machen würde, von "gibt doch nichts zu regeln", von Druck, von der Ausrede das wäre eine Art kalter Trennungsvertrag, von wegschiebenden verblödeten Pauschalitäten "brauchen wir nicht", "dann kann ichs gleich lassen", "wenns schiefgeht, gehts halt schief"...

Da sind Leute dabei... einer ist Vermögensberater, Millionär, andere Millionäre als Kunden, erlebte bei denen auch Scheidungen mit. Und trotzdem absolut resistent gegen die Frage von mir. Oder der Zierfischwahnsinn der Herren. Ojeoje.

ISUV-Anwälte, Leute die da Mandant waren berichten überdurchschnittlich oft von unterdurchschnittlichem Engagement. Die wollen billig zu bearbeitende Massenmandate im Familienrecht, die man flott nach Schema F durch den Gehilfen bearbeiten lassen kann. Dafür ist der ISUV ideal, darüber werden solche Mandanten geködert, die dann auch gut heranströmen. Vorfeldtätigkeiten die berühtme "Vermittlung erfahrener Experten" übernimmt der ISUV. Was Kooperationen zwischen Kanzleien und ISUV kosten, sagen sie nicht, aber letztlich wird das indirekt auch von dir bezahlt.

Gehört zu Kassiererseite und tut so, als wäre er auf deiner Seite. War einer der Gründe für die faq. Nicht kassieren, sondern helfen und dabei unabhängig sein.
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