29-05-2009, 10:45
Leider nur ein AG-Urteil, aber immerhin. Bisher ging man von 2 Jahren Ehegattenunterhalt aus, nun nur noch von einem Jahr wenn Ex einen neuen Partner hat.
Lebt der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner, so ist die Gewährung von Ehegattenunterhalt nach der neuen Vorschrift des § 1579 Nr. 2 BGB unbillig. Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 11.3.2009 - 106 F 296/08) hebt hervor, dass entgegen früherer Rechtsprechung bereits nach Ablauf einen Jahres von einer Verfestigung der Lebensgemeinschaft auszugehen sei.
Und damit Ex noch ein Hintertürchen offen hat:
Allerdings könne der Unterhaltsanspruch bei Beendigung der Partnerschaft wieder aufleben.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-un...03979.html
Lebt der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner, so ist die Gewährung von Ehegattenunterhalt nach der neuen Vorschrift des § 1579 Nr. 2 BGB unbillig. Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 11.3.2009 - 106 F 296/08) hebt hervor, dass entgegen früherer Rechtsprechung bereits nach Ablauf einen Jahres von einer Verfestigung der Lebensgemeinschaft auszugehen sei.
Und damit Ex noch ein Hintertürchen offen hat:
Allerdings könne der Unterhaltsanspruch bei Beendigung der Partnerschaft wieder aufleben.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-un...03979.html