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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
Sorry, aber was für ne kranke Scheisse ist unser System.

Wehe man braucht selbst mal Unterstützung vom Staat

Und wieso könnte der Jobcenter hingehen und übernimmt Mietkosten der Frau? So zumindest wird es von der Gegenseite behauptet, dass das Jobcenter wimöglich für eine Übernahme der Wohnung durch die Frau temporär also 6 Monate bezahlen würde.

Das ist doch auch Vermischung von Familien und Sozialrecht.
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moment mal...wie kann eine FG-richterin verbieten, daß ein
mietvertrag gekündigt wird?
das ist zivilrecht! sie kann nur die wohnung zuweisen! da hast
du wohl was falsch verstanden. kündige die wohnung!
kündige die wohnung und fertig, wenn sie nicht im vertrag
mit drin ist! mit der kündigung schaffst DU fakten!
sei opportunist ggü diesem richterdreckspack!
zahle die miete bis zum vertragsende 3 monate weiter und gut
ist, danach nur noch unterhalt!
die können dir garnix! wir haben in D vertragsfreiheit! deine ex
kann zum jobcenter und sozialamt gehen und gut ist! dann übernehmen
die die kosten für die wohnung!
bb
netlover
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Ne hab nix falsch verstanden.

Ich habe gesagt dass ich die Wohnung nicht mehr bezahlen kann und daher kündigen werde. Als Konsequenz hat sie nun einen Beschluss gefasst und reingeschrieben das neben der Wohnungszuweisung wenn ich kündige Ordnungsgelder in höhe von bis zu maximal 250.000 Euro gezahlt oder ersatzweise bis zu maximal 6 Monate Freiheitsstrafe drohen...Diese Ordnungsmittel hat sie nach neuester Sitzung ergänzt. Stand vorher im Beschluss nicht drin.

Als Alternativvorschlag gibt es von der Gegenseite den Vorschlag dass das Jobcenter womöglich die Mietkosten übernimmt. Habe mit dem Vermieter nun Kontakt aufgenommen, aber bislang hat der wohl keinen Bock darauf.
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Klar, es handelt sich um die übliche Wohnungszuweisung. Begleitende Anordnungen, um diese Zuweisung abzusichern sind ebenso üblich. Juristisch gesagt, dem hinausgeworfenen Partner wird untersagt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die den Fortbestand des Mietverhältnisses gefährden. Dazu gehört explizit die Kündigung des Mietvertrags, die Aufhebung des Mietvertrags durch einen Aufhebungsvertrag, jegliche andere Form der Zweckentfremdung, die dazu führen würde, dass der bleibende Partner die Wohnung verliert.

Wenn es nicht gelungen ist, bereits im Verfahren eine Verrechnung über den Trennungsunterhalt zu schaffen, wenn die hohen Schulden nicht anerkannt wurden oder sonstwie im Innenverhältnis geklärt wurde, wer die Lasten trägt so dass sie tragbar sind, dann ist entweder etwas Dank des eigenen Anwalts schiefgelaufen oder die Richterin ist deppert. Dann wäre Widerspruch der nächste Schritt. Hat der Anwalt gepennt und sind die Fristen rum, sitzt man in der Falle. Das Jobcenter holt einen da nicht auf Zuruf heraus. Zu dem Verfahren der Vergangenheit ist von hier aus überhaupt nichts zu sagen, keiner hier kennt die Anträge und die Begründungen, alles reine Mutmassung.

Wenn man weiss was man tut und die Nebenwirkungen aushält, erzeugt man absichtlich einen Bruch und Absturz. Sobald das Geld weg ist, kommen die Leute in Bewegung, vorher nicht. Davon rate ich hier ab. Wer da nicht zäh, gewieft und konsequent ist, wird vielleicht selber obdachlos und der Beruf ist dauerhaft weg. Tritt aber der Pleitefall zwingend sowieso ein (rechne doch mal!), bleibt einem eh keine Wahl.
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Hallo "P" und wie sieht es aus, wenn der Teilnehmer die Mietzahlung mangels Liquidität einstellt und die Wohnung vom Vermieter wegen Zahlungsrückstand gekündigt wird?
Nach der Kündigung, könnte der Teilnehmer ja die offene Rechnungen Zahlen, damit es zu keinem weiteren Prozess kommt.... hilfsweise mittels Ratenvereinbarung.
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Das ist so eine Bruchfolge, in diesem Fall eine sehr Erwünschte.
Es sind hier aber so viele offene Punkte, dass man das nicht mit gutem Gewissen raten kann. Vor allem ist der Vater ja weiterhin fett pfändbar, was alle Wirkungen aufhebt, der Bruch müsste also auch den Beruf mit einschliessen.
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@p: im 2ten beschluß stand bestimmt drin, daß kein widerspruch gg diesen beschluß möglich ist.

wenn rechtsmittel drinstand...dann hätte der anwalt reagieren müssen....diese backpflaume
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Wenn etwas gar nicht beantragt wurde wie eine Nutzungsentschädigung oder vergleichbares, dann ist das nächste Verfahren fällig.
Rechtsmittel (="Beschwerde") sind am Familiengericht fast immer möglich. Der Beschwerdewert ist sicher erreicht, eine einstweiligen Anordnung wars nicht und eine ausdrückliche Nichtzulassung ist selten, Begründungen dafür nicht in Sicht.
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@joset: kannst du die letzte seite mit dem beschluß über wohnung ohne namen hier hochladen...ich weis nicht, wie man annomis...schreibt Confused
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.pdf   Beschluss Amtsgericht.pdf (Größe: 691,04 KB / Downloads: 14)

Der kranke Scheiß einmal zum nachlesen. Thema Wohnung. Wenn ich privat mir was nicht leisten kann, kaufe ich es nicht und wenn ich es mir nicht mehr leisten kann, dann gebe ich es wieder ab bzw. kündige oder treffe ich mich davon. Das alles wird untergraben und ich werde hier schlimmstenfalls in den Ruin geschickt was jeglicher Logik entgegen spricht.

Mit Schreiben im November hatten wir an die Gegenseite formuliert...Mein Mandant sieht sich mangels anderweitiger Alternativen gezwungen, nunmehr ab dem Monat November 2025 eine Nutzungsentschädigung von Ihrer Mandantin einzufordern, und zwar in Höhe von x EUR monatlich." Das sollte doch einem Antrag entsprechen....
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Es gab eine einstweilige Anordnung vor einem halben Jahr nach dem Gewaltschutzgesetz und es gab einen Kündigungsversuch von dir. Die Ordnungsmittel dagegen sind wie 95% des Rests ein Standard-Textbaustein. Man kann an diesem Beschluss wunderschön erkennen, was für ein super Universalschlüssel Falschbeschuldigungen durch Frauen darstellt.

Die Zumutbarkeit der Mietzahlung wurde gar nicht geprüft. Ist keine Befristung im Originalbeschluss vom Oktober enthalten? Sechs Monate sind üblich. Wenn das unterlassen wurde und auch nicht beantragt, wäre das ein Fehler. Die absolute Katastrophe steht dann unter 3.: "Der Antragsgegner hat keinen Antrag auf Nutzungsentschädigung gegen die Antragstellerin gestellt". Tja. Au weia. Kein Antrag gestellt, keine Begründung bekommen, nichts anzurechnen oder zu bekommen.

Dies ist nur eine einstweilige Anordnung! Nun muss ein Hauptsacheverfahren angestrebt werden, in dem die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Zumutbarkeit der Wohnungszuweisung noch detaillierter geprüft werden.

Das sind eigentlich 08/15 Aufgaben für einen Anwalt.

(Vor 11 Stunden)Joset1989 schrieb: Mit Schreiben im November hatten wir an die Gegenseite formuliert...Mein Mandant sieht sich mangels anderweitiger Alternativen gezwungen, nunmehr ab dem Monat November 2025 eine Nutzungsentschädigung von Ihrer Mandantin einzufordern, und zwar in Höhe von x EUR monatlich." Das sollte doch einem Antrag entsprechen....

Niemals! Das ist eine Bitte an die Gegenseite und kein Antrag an das Gericht.
Hiermit beantrage ich, eine Nutzungsentschädigung... hilfsweise... Naturalunterhalt... Begründung...
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@josett: wer hat denn diesen ganzen mist fabriziert? ein anwalt...alllahhh.hilf...

wie lange kann man berufung einlegen? ist ja erst seit 18.2....wann zugestellt?

du mußt jetzt handeln!
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Ich habe bislang nichts gekündigt gehabt. Es gab im Oktober diesen Beschluss und wir sind dagegegen gewesen. Sollte Mitte November neu verhandelt werden und wurde dann vertagt weil die Anwältin meiner Frau die Dolmetscherin für zu schlecht hielt. Die Richterin wollte einen Gegenvorschlag machen und da stand aber derselbe Mist drin wie bislang. Selber Text wie auch im neuen Beschluss, allerdings ohne das Ordnungsstrafendrohung.

Seit dem Originalbeschluss existiert nach wie vor die Formulierung

Dem Antragsgegner wird untersagt, das Mietverhältnis für die in Ziffer 1 bezeichnete Wohnung während der Zeit der Zuweisung an die Antragstellerin zu kündigen oder in sonstiger Weise zu beenden


Wir haben auf den Einigungsvorschlag entgegnet das dies nicht akzeptabel ist und am 03.12.  folgendes vorgeschlagen.

3. Der Antragsgegner kündigt die in Ziff. 1 genannte Wohnung zu Ende April 2026. Die Antragstellerin überlegt sich, ob sie sich eine neue Wohnung suchen möchte oder die Wohnung vom Antragsgegner übernehmen möchte und teilt dies dem Antragsgegner bis Ende Januar 2026 mit.
a) Sofern die Antragstellerin die Wohnung übernehmen möchte, wird der Antragsgegner die Antragstellerin beim Vermieter als Nachmieterin vorschlagen.


Seitdem nichts mehr gehört und ich habe dann einen Dringlichketisbrief an das Gericht geschickt, dass sofern ich nun nichts mehr hören werde, kündigen werde und desweiteren deutlich darauf hingewiesen, dass ich die derzeitige Lösung wirtschaftlich nicht weiter tragbar ist. Dazu einen Kontoauszug mit meinem aktuellen negativen Konostand sowie Kopien aller meiner Ausgaben (Mieten und VErbindlichkeiten). 

Darauf wurde zur neuen Sitzung eingeladen. 

Ich habe am Sitzungstag dann vom Gericht die Antwort der GEgenseite erhalten (laut DAtum bereits 1 Monat) alt in dem die Gegenseite ausführlich dargelegt hat das sie mit diesem Vorschlag nicht einverstanden ist. Ausführung nach dem Motto, wie kann ihch nur in Erwägung ziehen das die Kinder auf der STrasse landen etc. Meine Verbindlichkeiten seien auch nur Grund um den Trennungsunterhalt nach unten zu schrauben etc.

Ich sass beim Gericht allein (da Anwältin ja gekündigt)  und hatte zig Belege bei mir, hatte auch angeboten, meine finanzielle Situation auch mal zu erläutern, aber die Richterin war darüber überhaupt nicht interessiert. Das ganze hat auch nur 25 Minuten gedauert und den Beschluss dazu seht ihr ja...


Ich habe nun auch der neuen Anwälte mal geschrieben, rechnet zumindest gesetzlich ab und da habe ich jetzt nicht rausgelesen, dass sie Ambitionen hat hier was zu tun

Sehr geehrter Herr X,

Die Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. 

Man kann mit der Beschwerde ja nur angehen, dass die Wohnung NICHT zugewiesen wird und/oder Sie diese kündigen dürfen.
Da sich beides bedingt ist eine Beschwerde nicht sinnvoll. Die Kosten die Ihnen hierbei entstehen sind höher im amtsgerichtlichen Verfahren.

Die Nutzungsentschädigung ändert nichts an der Entscheidung des Gerichts. Das Gericht hat nur was geschrieben, da Sie was dazu geschrieben haben. 
Wenn Ihre Frau eine Nutzungsentschädigung nicht zahlen kann sind auch die dazu gemachten Ausführungen rechtlich korrekt.

Ich kann ihnen das gerne am Mittwoch telefonisch alles erklären...
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(Vor 8 Stunden)Joset1989 schrieb: Ich sass beim Gericht allein (da Anwältin ja gekündigt)  und hatte zig Belege bei mir, hatte auch angeboten, meine finanzielle Situation auch mal zu erläutern, aber die Richterin war darüber überhaupt nicht interessiert. Das ganze hat auch nur 25 Minuten gedauert und den Beschluss dazu seht ihr ja...

Das war dann der dritte Kardinalfehler. Mehr geht kaum :-)

Frag deine Anwältin nach dem Hauptverfahren, nicht nach Beschwerde über die vorliegende einstweilige Anordnung §§ 1 und 2 GewSchG. Die ist rum, da hilft nichts mehr, wie die Anwältin richtig sagt.

Es kann jetzt nicht mehr darum gehen, Beschwerde zu erheben an dem Totalschaden der EA, für den deine letzte Anwältin und du der Richterin die Steilvorlage geliefert habt, sondern das Haupt- oder ein Folgeverfahren zu führen, so dass deine Pleite abgewendet wird.

Wenn dafür keine Aussichten bestehen, bereite dich auf Existenzsicherung vor. Auf gar keinen Fall bezahlst du noch etwas und nimmst dafür Schulden auf. Das ist auch so ein Kardinalfehler in dieser Position. Disposchulden aufnehmen, guck mal auf die Zinssätze! Damit machst du alles nur schlimmer und die Lawine tödlicher. Sowas kann man sich nur leisten, wenn ein Enddatum der Belastung da ist. Dass es bei dir nicht da ist, ist ja gerade Teil des Problems.
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Uff, da hast du dich selbst ganz schön tief reingeritten.

Auf keinen Fall gehst du weiter vor Gericht ohne Anwalt!

Die Frage ist, wieviel erspartes du noch hast. Wenn du nichts hast, warum sollten dich dann die angedrohten 250.000€ interessieren?

Wenn du eh schon pleite bist:
Die Mietzahlung für die alte Wohnugn einstellen. Falls du bisher per Lastschrift bezahlt hast lässt du dir alle Mieten seit deinem Auszug zurückbuchen. Das geht bis zu 13 Monate über die Bank, ohne dass du das begründen musst! P-Konto einrichten und es entstehen zumindest keine weiteren Kosten mehr.
Ist aber heikel, wenn das Gericht das als Umgehung der Zuweisungsentscheidung wertet.

Du sprichst allgemein von weiteren Verbindlichkeiten. Welche wären das, sind die anerkennungsfähig bzgl. Unterhalt?
Sofern du ihre Miete weiter zahlst könnte man den Unterhalt auf die Höhe des Vorschusses absenken.

Aber das sind alles Fragen für deinen Anwalt und eine zügige Klärung im Hauptverfahren.
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Ganz ehrlich die Richterin juckte nur immer das Argument zum "Wohl der Kinder". Da war sie auch regelrecht verfestigt.

Letztendlich ist es aber nichts anderes, dass in der Großstadt Wohnungsmangel ist, dafür kann ich aber nichts. ich habe diese Wohnung in ein paar Tagen klar gemacht und als ich aus der eigenen rausgeschissen wurde, habe ich auch schnell eine Wohnung gefunden.

Meine FRau hat mich in das ganze reingeritten.

Meines Erachtens ist der Großteil der Verbindlichkeiten anerkennungsfähig. Meine FRau rafft das leider allerdings auch nicht. Verbindlichkeiten auch vor der Ehe und während der Ehe. Verbindlichkeiten wie komplette Ausstattung die nach dem Zuzug gekauft werden, erkennt sie bislang nicht an. Das war mein Großkredit. Dazu kam einer den ich aufnehmen musste, als ich aus der Wohnung geschmissen wurde. Kaution, Anwaltskosten etc. dafür habe ich einen aufgenommen und das war auch der einzige nach der Trennung, hätte ich das nicht wäre ich nun bereits pleite. Sie hat mich zu Beginn ja mit sämtlichen Anträgen bombardiert. Dazu kommt das ich ja auch noch nen Strafverteidiger brauchte. Nen guten nachdem schlimmen Vorwürfen (aber das juckt wohl nicht das Famiiengericht, da wir hier vom Strafrecht reden).

Hoffe das sowas wie der Kredit um überhaupt noch zahlungfähig zu sein, auch anerkennungsfähig ist. Denn es handelt sich hier um keinen Lustkredit...


Ihr hat jemand den Floh in den Kopf gesetzt, dass ich die Verbindlichkeiten nur habe damit ich den Trennungsunterhalt reduziere. So welche Argumente bekomme ich nun zu hören. Was völliger Quatsch ist.

Ich habe sie seit fast 8 Jahren fast komplett finanziert, hat fleissig genommen aber jetzt nach dem Motto da habe ich nichts mit zu tun. das kotzt einen so an.

und wenn ich die Ordnungsstrafe nicht zahlen kann, dann Knast oder wie? Geld oder Knast steht ja im Beschluss.
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Bevor du inhaltlich immer wieder am Ergebnis deiner Verfahren verzweifelst, musst du dir erst mal die Struktur dieses Vorgangs klarmachen, ohne Struktur kein Ausweg, sondern überhaupt kein Weg. Habe auch die Vermutung, dir ist nicht klar wie der Verfahrensgang in deiner Sache ist.

Erst die einstweilige Anordnung (§§ 49 ff. FamFG) auf Antrag der Ex - meist ohne mündliche Verhandlung, auf Grundlage einer Glaubhaftmachung. Bei dir endete das mit Wohnungszuweisung (§ 2 GewSchG), die Entscheidung ist sofort wirksam und sofort vollziehbar. Das war das Zeugs, das im Oktober am Gericht lief.

Dagegen ist die Beschwerde statthaft. 1 Monat ab schriftlicher Bekanntgabe. Dabei werden sowohl Rechts- als auch Tatsachenfragen geprüft. Auch neue Tatsachen sind zulässig.

Unabhängig von der Beschwerde kann ein Abänderungsantrag beantragt werden. Das ist die Aufhebung oder Abänderung der EA-Entscheidung bei veränderten Umständen. Ich vermute, das oben war nur ein sinnloser Abänderungsantrag, denn er wurde am Amtsgericht, nicht am OLG verhandelt.

Eine einstweilige Anordnung wird nicht automatisch zum Hauptsacheverfahren. Der Antragsgegner kann nach § 52 FamFG beantragen, dem Antragsteller eine Frist zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens zu setzen. Lies dir mal § 52 durch und guck, ob da alles bei dir zutrifft. Wenn gleichzeitig Hauptsache beantragt wurde, laufen einstweiliges Verfahren und Hauptsacheverfahren sogar parallel. Im Hauptsacheverfahren passiert eine reguläre Beweisaufnahme, eine mündliche Verhandlung, eine endgültige Entscheidung. Die einstweilige Anordnung bleibt bis zur Hauptsacheentscheidung bestehen! Das bedeutet auch: Selbst wenn du in ein Hauptsacheverfahren kommst, könnte das Monate dauern bis verhandelt wird, in der Zeit bist du längst pleite und der Sinn der Sache hat sich erledigt.

Rechtsmittel gegen Hauptsacheentscheidung ist die Beschwerde zum OLG.

Ohne Hauptsache bleibt die einstweilige Anordnung oft zeitlich befristet, in deinem Fall nicht! Böse!

Achja, Anwaltspflicht nicht im Gewaltschutzverfahren, aber in der Beschwerdeinstanz. Wird aber die Gewaltschutzsache verbunden mit Scheidungsverfahren, Unterhalt, Zugewinn etc. , dann Anwaltszwang.

Setz dich mit deinem Anwalt zusammen, lass dir erklären was noch geht, du solltest jetzt genug Vorwissen haben um das dann auch zu verstehen.

Natürlich ist es nicht zum Wohle der Kinder, wenn du pleite gehst und dann gar kein Geld mehr fliesst. Dann ist nämlich Ende Gelände und die Wohnung erst recht weg. Das Richterinnengeschwätz ist einfach nur formelhafter Schwachsinn bar jeder Realität.

Zitat:Ich habe sie seit fast 8 Jahren fast komplett finanziert, hat fleissig genommen aber jetzt nach dem Motto da habe ich nichts mit zu tun. das kotzt einen so an.

Das war der erste der Kardinalfehler. Man kann ihr nicht verdenken, das Geld zu nehmen, das ihr jemand eintrichtert mit deutlichen analytischen Schwächen, der alle Zusammenhänge gründlich ausblendet.
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(Vor 6 Stunden)Joset1989 schrieb: und wenn ich die Ordnungsstrafe nicht zahlen kann, dann Knast oder wie? Geld oder Knast steht ja im Beschluss.
Keiner schickt dich in den Knast. Diese Sachen sollen dir Angst machen und du springst voll drauf an. Du kriegst auch keine Ordnungsstrafe.

Und vergiss was in der Vergangenheit passiert ist. Die 8 Jahre sind vorbei, daran kannst du nichts ändern. 

Das einzige was zählt sind die ganzen rechlichen Möglichkeiten, die p__ genannt hat.

Wann ist dein nächster Anwaltstermin?

Geh endlich in die Offensive: Lass den Anwalt so schnell wie möglich die Miete von ihr einfordern, am besten direkt per Klage. 
Und nutze als Begründung das Kindswohl: Wenn du die Miete nicht mehr zahlen musst bist du leistungsfähiger für den Unterhalt der Kinder, der sich erhöht. Das kommt den Kindern zu Gute. Eine win-win-Situation für alle. Wie man dann noch mittelfristig aus dem Mietvertrag rauskommt wird dir am besten der Anwalt sagen können,vorallem wenn die Ex dann trotzdem die Miete nicht bezahlen will oder kann.
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