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Jugendamt hat Vermögensauskunft veranlasst – Termin steht, trotzdem Ratenzahlungsange
#51
(23-10-2026, 15:28)modgott schrieb: Eine Vermögensauskunft und eine Ratenzahlung anbieten schließt sich gegenseitig ja nicht aus .Vielleicht ein letzter Versuch vom JA ?

Ich bin bereit, die 100 € monatlich zu zahlen, und kann mir das auch leisten.
Aber eines verstehe ich nicht: Es gibt doch bereits einen gerichtlichen Unterhaltstitel, der 30 Jahre lang vollstreckbar ist. Warum verlangt das Jugendamt jetzt zusätzlich ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis?
Kann ich mir mit meiner Unterschrift rechtliche Nachteile einhandeln? Vielleicht geht es dem Jugendamt gar nicht um die 100 € monatlich, sondern darum, sich den Zugriff auf meine Eigentumswohnung zu erleichtern?
Das alles verursacht mir inzwischen unglaublich viel Stress.

(23-10-2026, 15:28)modgott schrieb: Eine Vermögensauskunft und eine Ratenzahlung anbieten schließt sich gegenseitig ja nicht aus .Vielleicht ein letzter Versuch vom JA ?
Was ich auch nicht verstehe: Der Gerichtsvollzieher schreibt mir, dass ich zum Termin erscheinen muss, wenn ich nicht die gesamte Forderung bezahle. Gleichzeitig bietet mir das Jugendamt eine Ratenzahlung von 100 € monatlich an.
Ich verstehe, dass sich diese beiden Verfahren grundsätzlich nicht ausschließen. Aber es geht doch um dieselbe Forderung und denselben Gläubiger. Für mich sind das zwei widersprüchliche Schreiben. Ich weiß einfach nicht, woran ich bin.
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#52
Themen zusammengeführt. Den Fall über drei Threads zu verteilen ist sehr ungünstig.

Melde dich beim Gerichtsvollzieher telefonisch und schildere das Ratenangebot des Jugendamtes. Wenn das dem egal ist, nimm den Brief mit und erkläre dort den Stand der Dinge.
Melde dich beim Jugendamt telefonisch, führe die Laufzeit des Briefes an und sage der Ratenzahlung zu, schriftliche Zusage folgt.
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#53
Rufe unbedingt bei dem GV an und erkläre diesem die Situation (=Ratenvereinbarung mit Gläubiger läuft parallel). In einem solchen Fall lässt sie die VA zunächst aufschieben. Normalerweise sind die entspannt und freuen sich, wenn ein Schuldner dort anruft, der gar nicht deren typischen Kundengruppe entspricht ;-)

Und wenn beim GV ein AB läuft, unbedingt dort das AZ, Namen, Tel nennen und um einen Rückruf bitten. Anrufzeit vorsorglich protokollieren. Die Burschen sitzen nicht immer am Telefon und haben nur zu bestimmten Zeiten Telefon-Dienst.

Dann beim JA melden, wie zuvor beschrieben.
Wenn Du die unterschriebenen Vereinbarung vom JA hast, wieder beim GV melden und darum Bitten, festzustellen, dass die die VA erledigt hat, weil Du zwischenzeitlich mit dem Gläubiger eine verbindliche Vereinbarung getroffen hast. Aufgrund der Vereinbarung hat sich dann die VA erledigt.

Ich wurde auch mal vom GV vorgeladen zur Abgabe der EV. Hatte bei diesem durchgeklingelt, um ihm erklärt, dass a) dieser hierfür nicht zuständig ist (anderer Gerichtsbezirk) und b) die Pfändung rechtsunwirksam ist. Darauf hin, wurde die Abgabe der EV ausgesetzt und ich sollte dem GV mein Schreiben ans Gericht in Kopie senden (als Nachweis). 6 Monate später kam vom Gericht die Feststellung, dass die Pfändung unwirksam ist und rechtlich fehlerhaft war - so mal schnell als Kurzfassung.
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#54
(24-10-2026, 00:04)DrNewton schrieb: .
Wenn Du die unterschriebenen Vereinbarung vom JA hast, wieder beim GV melden und darum Bitten, festzustellen, dass die die VA erledigt hat, weil Du zwischenzeitlich mit dem Gläubiger eine verbindliche Vereinbarung getroffen hast. Aufgrund der Vereinbarung hat sich dann die VA erledigt.
Danke für deine Antwort und die Tipps.
Der Gerichtsvollzieher hat in seinem Schreiben angegeben, dass er dienstags und mittwochs telefonisch erreichbar ist.
Ich werde beim Jugendamt anrufen und fragen, was da eigentlich los ist. Einerseits bekomme ich vom Jugendamt ein Angebot zur Ratenzahlung, andererseits verlangt der Gerichtsvollzieher die ganze Summe und lädt mich zur Vermögensauskunft vor.
Ich werde dem Jugendamt sagen, dass ich die 100 Euro im Monat wirklich zahlen will und dazu bereit bin. Können wir das nicht ohne Vermögensauskunft regeln.
Mal sehen, was das Jugendamt dazu sagt.
Weißt du vielleicht, in welchem Gesetz steht, dass man keine Vermögensauskunft mehr abgeben muss, wenn man mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart hat?
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#55
Wie kann ich als Schuldner verhindern, dass ich eine Vermögensauskunft abgeben muss?
Der Schuldner kann die Auskunft verhindern, indem er die offene Forderung bezahlt oder sich mit dem Gläubiger über die Schuldenregulierung einigt.

1)
das kommt auf die jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundeslandes an (VwVG); Behörden vollstrecken in der Regel nicht nach §802 ZPO, oder?

2)
Öffentliche Stellen haben unter Umständen ein erweitertes Recht, auf einer eigenen Vermögensauskunft zu bestehen, wenn begründete Zweifel an der Vollständigkeit .... abgegebenen Verzeichnisses bestehen.
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