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Jugendamt Neu-Ulm zum Thema Väter
#1
Zitat:Nach wie vor unbekannt ist der leibliche Vater der kleinen Emilia. Die Mutter des Kindes kann oder will den Namen nicht preisgeben.

Für das Neu-Ulmer Jugendamt ist dies eine Tatsache, die das weitere Verfahren nur erleichtern kann. Lassernig: „Wäre der Vater des Kindes bekannt, würde dies das Adoptionsverfahren eventuell nur erschweren, weil der Mann natürlich ein Mitspracherecht hätte, wenn es um die Zukunft des Kindes geht“.
-hier-
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#2
(10-06-2009, 08:28)Rumpel schrieb: Welches Mitspracherecht?Huh
Der Vater hätte zumindest Umgangsrecht, welches den zukünftigen Pflegeeltern wahrscheinlich gar nicht so sehr gefallen würde.
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#3
(10-06-2009, 09:26)blue schrieb: Der Vater hätte zumindest Umgangsrecht, welches den zukünftigen Pflegeeltern wahrscheinlich gar nicht so sehr gefallen würde.

Der Herr vom Jugendamt meint meines Erachtens das Adoptionsrecht, nachdem beide Elternteile zustimmungspflichtig wären. Wenn der Vater nicht gefragt zu werden braucht, geht's einfacher & schneller.
Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters ist kein Recht, weil es unverbindlich, d.h. seine Entsagung durch die Kinderbesitzer(in) nicht strafbewehrt ist.
Kinderrecht ist es auch nicht, da Deutschland als einziges Land der Erde nicht die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos ratifiziert hat und es daher nicht einmal ein nationales Gesetzgebungsverfahren gibt.

Was mich persönlich anwidert, ist der Ton des Artikels von Roland Ströbele (verwandt, verschwägert mit Grünen-Christian "es-gibt-keine-Zwangsvaterschaft-der-Vater-ist-selber-schuld" Ströbele?).

Das Kind ist in einer Pflegefamilie und es geht ihm/ihr natürlich "hervorragend", so der zitierte "Jugendamtschef".
Freuen wir uns alle drüber, denn schliesslich soll ja nicht wieder ein Säugling von Pflegeeltern totgeprügelt werden.
Nur mal so zur Erinnerung an einen anderen aktuellen Fall....
Ein Pflegekind bringt übrigens mehr Knete ein, als ein eigenes. Schon mal über einen Zusammenhang nachgedacht?
Naja, wir wollen ja den Teufel nicht an die Wand malen.
Warum kostet ein Pflegekind denn auch viel mehr?
Na, deswegen:
Zitat:Die junge Frau will entweder eine weiterführende Schule besuchen oder eine Berufsausbildung machen.

Noch hat sie sich nicht entschieden, ob sie ihr Kind zurückhaben will oder ob es zur Adoption freigegeben wird. „Wir setzen sie nicht unter Zeitdruck, sie soll sich frei entscheiden“, sagte Jugendamtschef Tillmann Lassernig. Das Amt hat der jungen Frau eine Betreuerin zur Seite gestellt, mit der sie mehrmals in der Woche treffen und wichtige Fragen besprechen kann.

Also mal Klartext: Mutti darf machen was sie will und läßt den Steuerzahler für Ihr Kind zur Kasse bitten. Und das Jugendamt und Herr Ströbele stehen daneben und klatschen Beifall und bieten zusätzliche aktive Unterstützung bei der Inanspruchnahme von steuerfinanzierten Sozialdienstleistungen.

Zitat:Nach wie vor unbekannt ist der leibliche Vater der kleinen Emilia. Die Mutter des Kindes kann oder will den Namen nicht preisgeben.

Spätestens wenn ihr das Jugendamt steckt, wie frau maximale finanzielle Vorteile bei Null-Umgang per Anwalt auf Steuerzahler-Kosten erfolgreich einklagt, wird sie den Namen schon preisgeben und die Adoption hat sich auch erledigt.

Der "verantwortungsvollen" "Mutter" wird gerade der rote Teppich für eine Karriere im Sozialschmarotzer-Business ausgerollt und Deutschlands Presse jubiliert.
Die stammt sicherlich aus einer intakten Familie Big Grin.

Kann natürlich auch anders laufen, daran glaubt aber nicht mal der

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#4
(10-06-2009, 10:24)Master Chief schrieb: Ein Pflegekind bringt übrigens mehr Knete ein, als ein eigenes. Schon mal über einen Zusammenhang nachgedacht?
Die Zusammenhänge sind mir bestens bekannt. Wink Die Beträge sind wirklich äusserst lukrativ. Und gerade Neugeborene und Kleinstkinder sind besonders gefragt. Cool Man will ja diese ganz kleinen Kinder so schnell wie möglich in Pflegefamilien unterbringen, damit sie später nicht in ein Heim müssen. Denn dann wird es für die Stadt noch teurer. Wink
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#5
(10-06-2009, 10:47)blue schrieb: Die Zusammenhänge sind mir bestens bekannt. Wink Die Beträge sind wirklich äusserst lukrativ. Und gerade Neugeborene und Kleinstkinder sind besonders gefragt.

Ich meinte ja auch nicht Dich oder die Stammleserschaft Cool
Aber, dann hau doch mal eine Zahl raus, damit der thread noch ein bischen Fleisch bekommt. Über was reden wir hier?

In einem anderen thread kam heraus, das man mit EUR 50-100,- einen Säugling locker durchbekommt.
Wie hoch mag die Differenz wohl sein?

Pflegeeltern stammen nicht immer von Wohngegenden nahe der Düsseldorfer Kö oder dem Stachusplatz in München, obwohl das Júgendamt sich ja bestens auskennt und bestens dafür geeignet ist, Pflegeeltern zu berufen.
Sie irren natürlicherweise in keinem Fall, weil das den Haftungsausschluss ja immanent begründet Tongue

Also, welcher Betrag macht Mandy & Mario so richtig geeignet zum (Pflege-)Elternsein?

Gruss,
Master Chief
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#6
Ich kann mich nur spekulativ an diesem Quiz beteiligen.
Da bei uns am Ort eine Pflegefamilie vormals 4, jetzt noch 3 Kinder zur Pflege bei sich hat, kursierten in der Nachbarschaft Beträge um 1250€/Kind.

Diesen Kindern geht es auch so richtig gut.
Die erste hat bereits jetzt selbst wieder ein Kind (mit 18, wenn überhaupt Hauptschulabschluss)
Die anderen drei besuchen auch Grund - bzw. Hauptschule.
Die Jüngste und die dritte sind recht schwierig im Umgang und starken Stimmungsschwankungen unterlegen.
Kontakt zu den leiblichen Eltern sind selten und unregelmäßig.
Die Jüngste lernte vor zwei Jahren ihren Vater persönlich kennen - ein Jahr später: Funkstille.
Keine Ahnung wie es derzeit dort läuft.
Immerhin bekommen die Kids zu essen und werden manchmal chauffiert.
Beide Pflegeeltern gehen keiner weiteren entgeltlichen Beschäftigung nach.
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#7
Die Beträge sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Stand 2002 für NRW:

Kind 0-7 Jahre: 600 Euro
Kind 8-14 Jahre: 659 Euro
Kind 15-18 Jahre: 758 Euro

Dürfte heute deutlich höher liegen.

Hinzu kommt das Kindergeld und Zahlungen für Erstausstattung bei der Aufnahme des Kindes, Urlaubsgeld, Einschulung, Kommunion, Konfirmation, Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, Übernahme von Kosten für Therapien, Brillen, Zahnklammern und ähnlichem, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Etc...

Nochwas:
Der Grund, warum ein Barunterhaltszahler, der sein halbes Kind in die Steuerkarte eintragen lassen möchte, alle drei Jahre eine Lebendbescheinigung benötigt, ist die, weil das Kind sich ja mittlerweile in einer Pflegefamilie befinden könnte. Dann wird nämlich das halbe Kind in die Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen und der Vater hat dann kein Recht mehr, dieses bei sich eintragen zu lassen.
Verriet mir letztens die freundliche Dame bei der Stadtverwaltung. Wink

Einfach mal "Pflegegeld Pflegekinder" in gurgle eingeben. Man wird erstaunt sein, über was man dort so stolpert.

Diese Zahlen liegen jedoch deutlich unter dem, was für ein Heimkind gezahlt wird. Mir liegt hier eine Rechnung vor von einem Betrag von 4000 Euro pro Kind und Monat. Heime kassieren richtig ab! Und die Eltern, deren Kinder in Heimen landen, müssen ihren Teil auch dazu beitragen. Richtig perverse Sache das! Da holen sie Dir Deine Kinder, stecken diese ins Heim und kassieren dann auch noch bei der Eltern ab!
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#8
Von dem halben Kind auf Steuerkarte hat Zahlvater aber nicht viel.
Wird nur beim Soli angerechnet, sonst nirgends.
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#9
(10-06-2009, 12:48)Bluter schrieb: Beide Pflegeeltern gehen keiner weiteren entgeltlichen Beschäftigung nach.

Das ist natürlich sehr geeignet für eine vorbildliche Vorbildfunktion. Big Grin
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#10
Wieder ein passender Beitrag von Monika Armand zu diesem Thema in ihrem Blog.
Wenn Männer sich zum überflüssigen Geschlecht erklären
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#11
(10-06-2009, 14:26)Backfire schrieb: Von dem halben Kind auf Steuerkarte hat Zahlvater aber nicht viel.
Wird nur beim Soli angerechnet, sonst nirgends.
Ist schon richtig. Jedoch zahlen die, die das "halbe" Kind nicht nachweisen können auch noch 0,25% mehr an Pflegeversicherung. Wink
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#12
Die 0,5 machen sich aber bei der Einkommensteuererklärung bemerkbar. Allerdings nur, wenn mann überdurchschnittlich verdient.
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