Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
11-08-2009, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-08-2009, 14:02 von Vater.)
http://www.anwalt.de/rechtstipps/zusaetz...04710.html
Zitat aus obigen Link:
"Beispiel:
Die Ehefrau arbeitet halbtags und verdient brutto € 1.800 monatlich. Der Ehemann wird in erster Instanz zu einer Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von € 350 und von Trennungsunterhalt in Höhe von € 550 verurteilt.
Schließt nun die Ehefrau eine sekundäre Altersvorsorge ab in Höhe von € 72,00 monatlich, so ändert sich der Trennungsunterhalt hierdurch rechnerisch auf € 586, der Ehemann bezahlt also auch die neu abgeschlossene Altersvorsorge zu 1/2 mit!"
Fakt: Es geht um die SEKUNDÄRE Altersvorsorge. Unglaublich. Bald auch noch die sekundären Krankenzusatzversicherungen, Hausrat etc. alles muss der Ehemann mitbezahlen.Und wer bezahlt die Versicherungen des Ehemanns ?
Wer irgendwann denkt, die müssen doch auch irgendwo noch ein Gewissen haben und auch an den Unterhaltszahler denken. Nein. Die haben keins.
Beiträge: 3.657
Themen: 46
Registriert seit: Sep 2008
Naja, in dem Fall hat das sogar eine gewisse Logik:
Schließlich sind beim Zahler auch 4% vom Brutto als sekundäre Altersvorsorge abziehbar. Von daher ist es zumindest keine Ungleichbehandlung, wie sonst allgemein üblich.
Als weitere Möglichkeit, einfach mehr raus zu pressen passt es natürlich schon ins Bild.
Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
Nein, ich trage ja meine Altersvorsorge komplett selbst. Ich kann nichts abziehen. Von Gleichbehandlung kann also keine Rede sein .Zusätzlich soll ich nun für andere Menschen die sekundäre Altersvorsorge mitfinanzieren, die ohnehin eines der grössten hinterlistigen Abzockmechanismen des Staates sind. Was passiert den, wenn meine sekundäre Altersversorgung ausgezahlt werden soll ? Richtig. Sie wird nicht ausgezahlt, weil man erstmal die Grundsicherung damit bezahlt bzw. darauf angerechnet wird, die man auch ohne Altersversorgung hätte bekommen. Aufgrund der Grundversorgung ist es also überhaupt nicht einzusehen, warum man gezwungen werden muss, mehr als den üblichen Versorgungsanspruch für andere zu finanzieren. Gerade für Frauen, die kaum arbeiten, wird wohl weniger als die Grundsicherung als Rentenanspruch herauskommen, oder auch für alle die weniger als 1500 Euro netto verdienen, also die grosse Masse, die in solche Verträge fahrlässig vom Staat gelockt werden sollen. Also was bringt es, wenn Vater eine Riester Rente finanziert, die ohnehin wieder mit der Grundsicherung verrechnet wird ? Dann kann die Frau auch gleich auf die Klage verzichten. Dann hat sie das gleiche Geld.
Und selbst wenn man die Unterhaltsberechnung zugrunde nimmt: Ich kann ja meine Altersvorsorgung nicht wirklich ansetzen, nur fiktiv, und damit wird das Recht ad absurdum geführt. Führe ich nämlich die Altersversorgung an, also wird sie mir mit 4% anerkannt, steigt einfach das fiktive Einkommen.
Beiträge: 3.657
Themen: 46
Registriert seit: Sep 2008
(11-08-2009, 17:07)Vater schrieb: Nein, ich trage ja meine Altersvorsorge komplett selbst.
Warum tust du das?
Gut, im letzten Satz steht ja schon ne Begründung, nur ist es dann eher das Problem mit dem ficktiefen Einkommen.
Und das eine zusätzliche AV für Geringverdiener völlig sinnlos ist, ist natürlich auch richtig. Diese entlastet ebenfalls nur die Sozialkassen.
Vermutlich gilt das sogar für alle Einkommensklassen.
Damit wird dann auch klar, warum die Justiz diese Dinge (auf Kosten des Anderen) fördert!
Wenn beide dieses Recht in Anspruch nehmen, hebt sich der "Vorteil" auf, aber es gibt zwei Einzahler mehr.
Man kann diesen Unterhaltsverbrechern ne Menge vorwerfen aber nicht, dass sie blöd sind.