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OLG Brandenb.: 10 UF 226/07 Erwerbsobliegenheit der Ehegattin, Kriterien
#1
Volltext: http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/med...226-07.pdf

Zitat:
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Unterhaltsverpflichtete auch nach dem neuen Unterhaltsrecht die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Tatsachen trägt, die für eine Anwendung von § 1578 b BGB sprechen, da es sich um eine unterhaltsbegrenzende Norm mit Ausnahmecharakter handelt (vgl. hierzu BT-Drs. 16/1830, S. 20; Borth, a.a.O., Rdnr. 170).

Eigenverantwortung wird schon wieder zur Ausnahme gemacht....
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