08-12-2009, 09:41
Auf seiner Reise durch das Universum Unterhalt (UU), macht das OLG Koblenz mit dem §1586b, was es für richtig hält.
Ist der Paragraph schon ein Skandal an sich, verblödet sich die Torfnasenbande in Koblenz nicht, noch eins drauf zu satteln.
Der EUGH ist ja weit
http://anonym.to/?http://newsticker.sued.../id/887501
Eigentlich soll der §1586b das Unterhaltsunwesen beschränken, in dem es z.B. den Unterhaltsanspruch auf den Erbpflichtteil beschränkt.
Hier hauen die Koblenzer Analritter aber voll über die Stränge und prüfen noch nicht einmal die Bedürftigkeit der Ex bzw. erklären diese als unerheblich.
Sowas gehört auf den Scheiterhaufen der Geschichte...
Master Chief
Ist der Paragraph schon ein Skandal an sich, verblödet sich die Torfnasenbande in Koblenz nicht, noch eins drauf zu satteln.
Der EUGH ist ja weit
Zitat:Der Ex-Mann verpflichtete sich jedoch, ihr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von rund 2500 Euro zu zahlen. Nach dessen Tod weigerte sich der Sohn der beiden geschiedenen Eheleute, einer der beiden Erben des Verstorbenen, diese Pflicht zu erfüllen.
Das OLG sah die Unterhaltsvereinbarung jedoch als ausreichende rechtliche Grundlage für die Weiterzahlung der Summe in der vereinbarten Höhe an. Als unerheblich werteten die Richter, dass der Klägerin nach dem Gesetz ein deutlich geringerer Unterhalt zustünde. Der Erbe habe nichts vorgetragen, was gegen die Gültigkeit der Vereinbarung spreche.
http://anonym.to/?http://newsticker.sued.../id/887501
Eigentlich soll der §1586b das Unterhaltsunwesen beschränken, in dem es z.B. den Unterhaltsanspruch auf den Erbpflichtteil beschränkt.
Hier hauen die Koblenzer Analritter aber voll über die Stränge und prüfen noch nicht einmal die Bedürftigkeit der Ex bzw. erklären diese als unerheblich.
Sowas gehört auf den Scheiterhaufen der Geschichte...
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borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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