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OLG Koblenz - 11 UF 762/08 - Ehegattenunterhalt über den Tod hinaus
#1
Auf seiner Reise durch das Universum Unterhalt (UU), macht das OLG Koblenz mit dem §1586b, was es für richtig hält.
Ist der Paragraph schon ein Skandal an sich, verblödet sich die Torfnasenbande in Koblenz nicht, noch eins drauf zu satteln.
Der EUGH ist ja weit Undecided

Zitat:Der Ex-Mann verpflichtete sich jedoch, ihr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von rund 2500 Euro zu zahlen. Nach dessen Tod weigerte sich der Sohn der beiden geschiedenen Eheleute, einer der beiden Erben des Verstorbenen, diese Pflicht zu erfüllen.

Das OLG sah die Unterhaltsvereinbarung jedoch als ausreichende rechtliche Grundlage für die Weiterzahlung der Summe in der vereinbarten Höhe an. Als unerheblich werteten die Richter, dass der Klägerin nach dem Gesetz ein deutlich geringerer Unterhalt zustünde. Der Erbe habe nichts vorgetragen, was gegen die Gültigkeit der Vereinbarung spreche.

http://anonym.to/?http://newsticker.sued.../id/887501

Eigentlich soll der §1586b das Unterhaltsunwesen beschränken, in dem es z.B. den Unterhaltsanspruch auf den Erbpflichtteil beschränkt.
Hier hauen die Koblenzer Analritter aber voll über die Stränge und prüfen noch nicht einmal die Bedürftigkeit der Ex bzw. erklären diese als unerheblich.

Sowas gehört auf den Scheiterhaufen der Geschichte...

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#2
Und obwohl er noch nicht mal Alleinerbe ist, soll für den gesamten Unterhalt aufkommen.

Ich meine irgendwo gesehen zu haben, dass er 50% des Erbes erhält und sie selbst 25%

Warum zahlt sie sich den Unterhalt nicht selbst von ihrem Erbe?
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#3
(08-12-2009, 12:36)beppo schrieb: Ich meine irgendwo gesehen zu haben, dass er 50% des Erbes erhält und sie selbst 25%

Volltext habe ich bisher noch nicht gefunden.

Ist prinzipiell die Ex als Ex nicht von der Erbfolge ausgeschlossen?

Wenn sie trotz dieser Regel (?) noch 25% freiwillig bekommt, dann ist das Urteil hoch drei für den [Unterschreitung des Mindestniveaus].

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#4
Ich habe das auch nochmal gesucht und nicht wiedergefunden.
Habe das vermutlich mit irgendwas verwechselt.
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