28-01-2010, 20:50
Obwohl das Kind bei der Mutter beitragfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden könnte, darf es in der privaten bleiben. Der Vater muss den monatlichen Beitrag von 180 EUR als Mehrbedarf zusätzlich zum Unterhalt übernehmen.
OLG Koblenz Az.: 11 UF 620/09
http://www.focus.de/finanzen/recht/priva...74969.html
Ich glaube nicht, dass in einem vergleichbaren Fall dies die ARGE bei Hartz-IV-Empfängern geduldet hätte.
OLG Koblenz Az.: 11 UF 620/09
http://www.focus.de/finanzen/recht/priva...74969.html
Ich glaube nicht, dass in einem vergleichbaren Fall dies die ARGE bei Hartz-IV-Empfängern geduldet hätte.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.