Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Saarbrücken 3.12.2009: Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170 StGB
#1
Saarländisches OLG Az. Ss 140/2009 vom 3.12.2009

Strafrecht ist nicht gleich Zivilrecht.

Der Tatbestand des § 170 StGB setzt eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts voraus, die der Strafrichter selbstständig und ohne Bindung an zivilrechtliche Entscheidungen zu prüfen hat. Die Entscheidung ist nach materiellem Unterhaltsrecht zu treffen. Der Umstand, dass insoweit zivilrechtliche Erkenntnisse existieren und der Angeklagte diese nicht erfüllt hat, erlaubt dem Strafrichter nicht den Schluss auf eine Unterhaltspflichtverletzung im Sinne des § 170 StGB. Vielmehr hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten einerseits wie auch der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits im Einzelnen zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Unterhaltsverpflichtung des Täters bestand.

http://openjur.de/u/32357.html

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cg...=0&Blank=1
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
#2
Auch wenn es schön ist zu sehen, dass sich die Gerichte auch untereinander nicht Grün sind unterschiedlichsten Regeln und Standards hinterher laufen, ist es doch immer noch bitter zu sehen, welch idiotischem System wir unterworfen sind.
Zitieren
#3
Das OLG Saarbrücken verwendet nur Standardsätze aus irgendeinem BGB-Kommentar. Keine neuen Inhalte in der Entscheidung. Oder hab ich was übersehen?
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=21
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1572
Zitieren
#4
Die einzige sinnvolle Massnahme bei einer Anzeige wegen Paragraph 170 StGB ist die, dass man wirklich nichts hat. Dann sollte einem dieses Verfahren schlussendlich wurscht sein. In der Gerichtsverhandlung hinsetzen und sich vom Gelalle der Staatsdiener berieseln lassen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung p__ 311 453.128 08-01-2015, 07:54
Letzter Beitrag: Camper1955
  OLG Saarbrücken vom 10.12.2009 Az. 6 UF 110/08: Vater darf doch betreuen borni 2 5.002 22-06-2011, 06:39
Letzter Beitrag: 'c'
  Urteile zu den Voraussetzungen für Unterhaltspflichtverletzung p__ 0 5.137 06-08-2008, 12:01
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste