29-01-2010, 12:36
Saarländisches OLG Az. Ss 140/2009 vom 3.12.2009
Strafrecht ist nicht gleich Zivilrecht.
Der Tatbestand des § 170 StGB setzt eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts voraus, die der Strafrichter selbstständig und ohne Bindung an zivilrechtliche Entscheidungen zu prüfen hat. Die Entscheidung ist nach materiellem Unterhaltsrecht zu treffen. Der Umstand, dass insoweit zivilrechtliche Erkenntnisse existieren und der Angeklagte diese nicht erfüllt hat, erlaubt dem Strafrichter nicht den Schluss auf eine Unterhaltspflichtverletzung im Sinne des § 170 StGB. Vielmehr hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten einerseits wie auch der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits im Einzelnen zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Unterhaltsverpflichtung des Täters bestand.
http://openjur.de/u/32357.html
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cg...=0&Blank=1
Strafrecht ist nicht gleich Zivilrecht.
Der Tatbestand des § 170 StGB setzt eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts voraus, die der Strafrichter selbstständig und ohne Bindung an zivilrechtliche Entscheidungen zu prüfen hat. Die Entscheidung ist nach materiellem Unterhaltsrecht zu treffen. Der Umstand, dass insoweit zivilrechtliche Erkenntnisse existieren und der Angeklagte diese nicht erfüllt hat, erlaubt dem Strafrichter nicht den Schluss auf eine Unterhaltspflichtverletzung im Sinne des § 170 StGB. Vielmehr hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten einerseits wie auch der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits im Einzelnen zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Unterhaltsverpflichtung des Täters bestand.
http://openjur.de/u/32357.html
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cg...=0&Blank=1
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.