05-08-2008, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-08-2008, 18:59 von gleichgesinnter.)
Ich versuche mal dann anzufangen:
Baumstrukturmodus | Brettstrukturmodus
BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
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BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
BGH vom 9.1.2008, Aktenzeichen XII ZR 170/05
Zwei Kinder (eins fast volljährig und verdient schon eigenes Geld), Vater (mit Sprachschwierigkeiten), Mutter. Kinder bei der Mutter, Vater ist Leiharbeiter mit dünnem Einkommen, wird gekündigt (wegen schlechter Auftragslage), arbeitslos, liegt im Bereich des Selbstbehalts. Ausserdem zahlt er noch Kredite ab und Geld an die Unterhaltsvorschusskasse. Vaters neue Lebensgefährtin hat auch zwei Kinder und sie verdient 1200 bis 1400 EUR netto, also auch kein Krösus.
Die Mutter klagt den Vater wie so oft in Grund und Boden, da muss doch noch Geld rauszuholen sein. Es kommt wie erwartet. Amtsgericht Bruchsal will vollen Unterhalt von ihm (247 EUR) plus über 3000 EUR rückständigen Unterhalt. Vater geht zum OLG, die verurteilen ihn zu 137.- und ab Juli 2005 110.- EUR - nach wie vor nach fiktivem Einkommen aus fiktiver Nebentätigkeit "trotz seiner schwierigen Vermittelbarkeit". Aber immerhin nicht durch weitere Selbstbehaltsherabsetzung, weil er mit einer Lebensgefährtin zusammenlebt. Die Begründung dazu steht im Urteil, sie ist lesenswert.
Der BGH ist natürlich ganz anderer Ansicht, denn er ist allein dem Unterhaltsmaximierungsprinzip verpflichtet. Er haut auf alle Knöpfe: Er kombiniert fiktive Erwerbstätigkeit mit dem niedrigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen. Absurd, aber was ist schon Logik für ein deutsches Gericht? Dann werden werden Urteile aufgeführt, die gegen eine Selbstbehaltsreduktion wegen Zusammenleben mit einem neuen Partner sind, und dann welche, die dafür sind. Was der BGH natürlich bevorzugt. Die Kosten des Pflichtigen seien einfach niedriger und deshalb unbedingt durch die Ex abzukassieren, der neue Partner würde ja gar nichts für den Pflichtigen-Lebensbedarf ausgeben müssen. Nach diesem Schema könnte man freilich auch den Unterhalt heraufsetzen, wenn es bei Aldi gerade billige Krautsköpfe im Sonderangebot gibt, schliesslich spart der Pflichtige was und er ist gehalten "sparsam zu wirtschaften", wie in den Urteilen steht.
Ein Zuckerle gibts auch, vermutlich weil die hohen Richter spüren, dass bei ihren vielfältigen Selbstbehaltsherabsetzungen und fiktiven Einkommensvorstellungen der sowieso immer schon am Hungertuch nagende Vater alles hinwerfen muss. Man könne überlegen, im auch eine "massvolle" Erhöhung des Selbstbehalt angedeihen zu lassen, weil die Umgangskosten hoch sind. Wie generös, Frau Hahne! Erst ausrauben, dann 'nen Zehner für das Fahrgeld nach Hause lassen, wie ungeheuer gnädig! In schlechten Filmen gibt es einen beschönigenden Ausdruck dafür: Gentleman-Ganoven. Hier natürlich Gentlewomen-Ganoven.
Fazit: Die Tendenz, Zusammenleben zweier liebender Menschen weniger empfindlich zu bestrafen, um einer Ex mehr Geld in die Kasse zu schaufeln, ist durch den BGH gestoppt worden. Jeder Pflichtige sollte neue Partnerschaften in Abrede stellen, nicht offiziell mit jemand zusammenwohnen, sonst kommt die Fünferbande Hahne, Sprick, Weber-Monecke, Wagenitz, Dose und kassiert ab.
21.2.2008 15:41
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lordsofmidnight
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RE: BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
Der BGH scheint das Bestreben zu haben das Verfassungsgericht in Sachen Väterfeindlichkeit noch toppen zu wollen...
22.2.2008 20:37
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gleichgesinnter
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Beitrag: #3
RE: BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
Und auch das kann vollständig hier nachgelesen werden:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=080541
Mein Kommentar: Wie grosszügig der BGH doch ist, also wirklich,die werden mir immer sympatischer.
Ich kann dem Pflichtigen nur raten, schmeiss alles hin und hol dir Hartz IV. Ist er besser dran.
gleichgesinnter
23.2.2008 5:15
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vorsichtiger
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Beitrag: #4
RE: BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
dem beklagten vater ist echt schlecht geraten worden. ein typischer armer teufel, vermutlich "mit ohne viel verstand" und einem profilierungsgeilen anwalt an der seite. der typ wurde zum exempel.
die sache mit der eheähnlichen gemeinschaft ist seit jahren regelmäßiger tenor von urteilen. den vorwurf hab ich auch schon bekommen und im kern damit gekontert: kein gemeinsames wirtschaften, nur gemeinsames vögeln. ob man wissen wolle wie oft im monat, wo, wie und mit wem ich das sonst noch mache? seither ist ruhe zu dem thema. Big Grin
das beste ist aber doch an dem urteil, dass er erst in den ar*** getreten bekommt und dann zum schluss ein kleines leckerli in sachen umgangskosten.
wie der esel mit der karotte vor der nase.
Ih – ah! Die Welt ist nicht so übel.
Wozu das närrische Gegrübel?
Ich bin Papa, und damit gut.
(Wilhelm Busch)
23.2.2008 9:53
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Beitrag: #5
RE: BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
vorsichtiger schrieb:
die sache mit der eheähnlichen gemeinschaft ist seit jahren regelmäßiger tenor von urteilen.
Gerade in den letzten zwei Jahren wurden diese Selbstbehaltskürzungen aber von immer mehr OLGs abgelehnt. Der BGH bringt selber einige davon in der Urteilsbegründung. Das ist ebenfalls BGH-Strategie. Auf diese Weise werden die Urteile regelrecht zerstört, man kann nicht mehr sagen, dass sie sich auf modifizierte Sachverhalte gründen und deshalb weiter Normierungscharakter haben.
Der BGH richtet nicht nur enormen Flurschaden an zugunsten eines sehr kurzsichtigen Unterhaltsmaximierungsprinzips, er schadet in seiner grenzenlosen Dummheit und Kurzsichtigkeit sogar vielen Unterhaltsberechtigten. Denn jeder Pflichtige, der mit einer neuen Freundin zusammenwohnt die nicht genug verdient, kann die Unterstützung an sie von der Steuer absetzen. Damit erhöht sich sein Nettoeinkommen, was auch wieder höheren Unterhalt zur Folge hat. Der Staat spart trotzdem, nämlich Sozialleistungen an die neue Freundin. Es müsste im Interesse eines jeden denkenden Menschen liegen, dass die Menschen zusammen wohnen, von Klimaschützern bis Unterhaltskassiererinnen. Leider gehört der BGH nicht zur Kategorie der "denkenden Menschen", sondern zu den "urteilenden Juristinnen".
Natürlich wird der Vater nach den drei Verfahren nun einfach sagen, dass er sich wieder getrennt hat. Das Zuckerle der angerechneten höheren Umgangskosten mitgenommen, den Nachteil der neuen Partnerschaft liegen gelassen. Ab zum Einwohnermeldeamt und wieder bei den Eltern/Freunden angemeldet oder so ähnlich. Die drei Urteile durch drei Instanzen, 20 beschäftigte hochbezahlte Richter samt Justizmaschinerie, endlos viel Papier werden zerblasen wie Fürze im Wind durch eine einzige Unterschrift im Einwohnermeldeamt. Prost, BGH.
Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
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lordsofmidnight
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Beitrag: #1
Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
In dieser Woche will der Zwölfte Zivilsenat des BGH anhand dieses Alt-Falls erstmals wichtige Maßstäbe zum Betreuungsunterhalt setzen, die sowohl für nichtverheiratete als auch geschiedene Paare bedeutsam werden dürften. Und es könnte sein, dass am Ende das familiäre Sein über den Trauschein geht.
Nach altem Recht galt, dass nicht verheiratete Mütter vom Ex im Normalfall nur Unterhalt verlangen können, bis das Kind drei Jahre alt ist. Geschiedene dagegen durften darauf bauen, dass sie überhaupt erst wieder Teilzeit arbeiten mussten, wenn ihr Kind acht Jahre alt war, bei zwei oder mehr Kindern sogar noch später.
Jetzt unterscheidet das Gesetz im Kern nicht mehr: Ob mit oder ohne Trauschein, wer ein gemeinsames Kind betreut, kann bis zu dessen dritten Geburtstag Unterhalt verlangen. Dieser Anspruch verlängert sich, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht". Das heißt nichts weiter, als
dass es ab dem dritten Lebensjahr des Kindes in beiden Konstellationen auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, und zwar vor allem darauf, ob das Kind etwa im Kindergarten oder einer Ganztagsschule untergebracht wird - in dieser Zeit kann Mama Geld verdienen gehen.
In dem Fall, der am Mittwoch in Karlsruhe verhandelt wird, lebte das Paar mehrere Jahre zusammen, die beiden Kinder sind zehn und acht Jahre alt. Die Frau, die noch einen weiteren Spross aus einer früheren Ehe hat und einst als Fernmeldetechnikerin arbeitete, macht wie Scholz geltend, dass sie wegen der Kinderbetreuung nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen kann.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte dieser Frau schon vor drei Jahren - eher mutig angesichts der damaligen Rechtslage - "infolge des langjährigen Zusammenlebens" und des Entschlusses, "gemeinsam mehrere Kinder in die Welt zu setzen", einen Unterhaltsanspruch zugebilligt, bis das jüngste Kind sieben Jahre alt wurde; danach aber sei der dreifachen Mutter "eine Vollzeiterwerbstätigkeit zuzumuten".
Das könnte jetzt der BGH nochmals zugunsten der Mütter korrigieren. So wollen die Richter entscheiden, ob von den Müttern wirklich immer eine Vollzeittätigkeit verlangt werden kann, sobald "durch öffentliche Einrichtungen eine Vollzeitbetreuung des Kindes sichergestellt ist". Der Gedanke, der hinter den richterlichen Zweifeln steckt: Nach der Arbeit muss das Kind ja noch abgeholt, verköstigt, vielleicht bespielt und schließlich ins Bett gebracht werden. Dies könne zu einer "überobligatorischen Belastung der Mutter führen". Jedenfalls bei einem kleineren Kind, so eine mögliche Lösung, müsste eine Mutter trotz Vollzeitunterbringung nicht ganztags arbeiten gehen.
Einen weiteren feinen Unterschied zwischen Ehe und Zusammenleben will der BGH auch gleich überprüfen. So können Mütter nach der Scheidung länger Unterhalt bekommen, wenn sie den Job zugunsten der Kinder aufgegeben hatten. Müsste dies nicht genauso für Mütter gelten, die nicht mit dem Kindsvater verheiratet waren?
Vor Gericht jedenfalls scheint die Ehe zurzeit ziemlich an Bedeutung zu verlieren. Gut so, findet Kerstin Scholz. Sie kann nur gewinnen.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,565727,00.html
Es werden noch Wetten über die Dauer der Kassiererei angenommen -)
15.7.2008 9:12
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Papa-Ralf
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Beitrag: #2
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
ich finde, Vaterschaft sollte noch stärker bestraft werden!
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15.7.2008 10:20
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borni
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Die OLG-Richter sind zerstritten:
...Prompt kommt Kritik aus einem anderen OLG-Bezirk. Die Kollegen aus Hamm berücksichtigten zwar die neue Drei-Jahres-Regel, diese sei aber zu starr, meint Gabriele Göhler-Schlicht, Richterin am OLG Köln. "Obwohl wir auch der Ansicht sind, dass es einen gleitenden Übergang in die Berufstätigkeit geben sollte." Also doch ein Altersphasenmodell? Man weiß es nicht so genau. Eigentlich ist nur noch eines wichtig: die persönliche Meinung der Richter.
Dabei herrscht an den OLGs keineswegs stilles Einvernehmen. Immer noch wird heftig diskutiert, geändert, gestritten. Selbst am gleichen Gericht kann man unterschiedliche Urteile erwarten - je nachdem, vor welchem Familiensenat der Fall verhandelt wird.
Auch OLG-Richter Soyka wird vorgeworfen, er unterstütze das Altersphasenmodell trotz der Reform. "Er ist der Meinung, dass die Mutter zum Kind gehört und nicht arbeiten sollte, bis es acht Jahre alt ist", sagen Anwälte, die bei Debatten dabei waren. Doch öffentlich verteidigen muss Soyka seine Meinung nicht. "Die Gerichte waren sich in diesen Dingen immer schon uneinig", erklärt der Richter. "Der Betreuungsunterhalt wird eben unterschiedlich gehandhabt." Damit hat er zwar Recht - die spannende Frage ist nun aber, wann die Freiheit der Richter aufhört und das Gesetz anfängt.
Anfang Mai etwa entschied das OLG Düsseldorf, für eine Alleinerziehende mit zwei Kindern im Grundschulalter sei nur ein Teilzeitjob zumutbar. Der Amtsrichter hatte noch geurteilt, sie müsse eine Vollzeitstelle annehmen. Wäre der Fall in Brandenburg ausgetragen worden, hätte das Urteil womöglich anders gelautet. Und genau das bereitet vielen Anwälten Bauchschmerzen. Einige beschweren sich sogar, die neue Regelung sei ein Rückschritt ins 19. Jahrhundert, wo die Richter noch machen konnten, was sie wollten. Smile
http://www.ftd.de/politik/deutschland/385738.html?p=2
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– Dieter Hildebrandt
15.7.2008 13:05
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gleichgesinnter
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Beitrag: #4
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Copy and Paste, borni!
Rueckfall in alte Zeiten. Schade!
gleichgesinnter
15.7.2008 13:11
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Papa-Ralf
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
borni schrieb:
die spannende Frage ist nun aber, wann die Freiheit der Richter aufhört und das Gesetz anfängt
Seit wann sind Richter/-innen an Gesetze gebunden? Und wenn ja, gilt das auch für Frau Familienrichterin Friederike Lehrke aus Samswegen?
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15.7.2008 13:32
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Beitrag: #6
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Vorsicht mit Vollzitaten, Urheberrecht....
Alles in allem recht schön.
- das Chaos im Unterhaltsrecht wurde kräftig vergrössert. Das erkennt jetzt auch auch der Letzte. Und kommt vielleicht verstärkt auf die Idee, dass wir uns auf einem unreformierbaren Irrweg befinden. Wenn ihr Artikel wie obigen in dem Medium kommentiert, in dem er erschienen ist, immer drauf hinweisen: In den meisten Ländern gibts gar keinen Partnerunterhalt ohne Trauschein. Der einzige Weg, um die wahnsinnigen Stolpereien der Richter gar nicht erst aufkommen zu lassen. In Deutschland gibts jetzt eine 30jährige Historie des "immer länger, immer höher".
- Mehr zahlen, länger zahlen, immer nur die Väter zahlen, bravo. Dreht nur weiter an der Schraube und bringt Artikel darüber. Um so mehr werden gar nicht erst Vater oder werfen hin, nachdem die Zahlungsbefehle eintrudeln. Die Deutschen wagen erst ein offenes Wort, wenn die Daumenschraube den Knochen zersplittert und das Blut herausläuft.
- Versorgungs- und Zugewinnausgleich fehlen noch. Sicher ein Thema in der nächsten "Gleichstellungs"runde im Familienrecht und auch problemlos zu begründen. Der Vater soll auch kräftig Rentenpunkte abgeben. Das wäre ein wichtiger Schritt in der Absurditätsleiter und bei der Daumenschraube.
- die wirklich interessanten Entscheidungen kommen erst noch. Sehr spannend wird es, wenn die Elternzeit-Väter immer mehr werden und wenn vor Gericht vom pflichtigen Vater eine väterliche Nachmittagsbetreuung angeboten wird. So ein (natürlich ablehnendes) Urteil hätte eine schöne, gut vermarktbare Signalwirkung und macht die Schizophrenie des Rechts sichtbarer.
15.7.2008 13:34
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Papa-Ralf
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Beitrag: #7
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
wenn ich es richtig verstanden habe, ist es - sofern Kinder da sind - künftig egal, ob Mann ledig bleibt oder verheiratet ist ...
einfach nur pervers!
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15.7.2008 13:39
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Beitrag: #8
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Papa-Ralf schrieb:
wenn ich es richtig verstanden habe, ist es - sofern Kinder da sind - künftig egal, ob Mann ledig bleibt oder verheiratet ist ...
Nein, egal ist es nicht. Nichteheliche Familien sind stark diskriminiert. Keine Familienkrankenversicherung, zweimal Steuerklasse 1, keine Witwenrente, kein gemeinsames Sorgerecht, dafür aber volle Unterhaltspflichten während und nach einer Beziehung.
Die Diskriminierungen im Unterhaltsrecht tauchen ebenfalls nie in der Presse auf, sie werden als "top secret" Geheimnisse behandelt. So ist der Unterhaltspflichtige steuerlich benachteiligt (kein Realsplitting!) und muss seit einem idiotischen BGH-Urteil oft sogar mehr Unterhalt bezahlen wie wenn er verheiratet gewesen wäre. Die Höhe ist nämlich eine Lohnfortzahlung des alten Gehalts und richtet sich nicht nach der Differenzmethode. Hundertmal so kommentiert, nie aufgegriffen.
15.7.2008 14:10
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Papa-Ralf
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Beitrag: #9
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Fazit also: Keine Kinder!
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15.7.2008 14:15
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lordsofmidnight
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Morgen soll die Urteilsverkündung sein. (stand in der WELT von letzter Woche)
12. Zivilsenat bedeutet: Frau Hahne ist wieder mit dabei. Sad
15.7.2008 14:31
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borni
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
In der WELT steht aber heute:
Jetzt befasst sich der Bundesgerichtshof mit den Folgen des neuen Unterhaltsrechts. Experten rechnen mit einem Urteil, dass eher zugunsten der Männer ausfällt.
...
Juristen erwarten, dass der BGH mit seinem Grundsatzurteil jetzt eher im Sinne des Gesetzgebers eine Bresche schlagen wird, also eher im Sinne der Unterhaltszahler entscheidet. „Jetzt geht es wieder in die andere Richtung“, prophezeit der auf Familienrecht spezialisierte Anwalt Wolfgang Schwackenberg.
http://www.welt.de/politik/article221715...n_Job.html
Was ihr immer habt? Smile
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– Dieter Hildebrandt
15.7.2008 22:09
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Papa-Ralf
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
die Lämmer werden im Herbst gezählt!
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16.7.2008 4:56
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staatsknecht
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Beitrag: #13
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
das urteil gibt`s erst morgen. Sad
Ihr werdet geknechtet werden, bis ...
16.7.2008 14:52
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Beitrag: #14
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Egal wie es ausgeht, nehmt es nicht zu ernst. Es wird sich zweifellos an einer ganz speziellen Situation festhaken. Das ist auch der Kern des neuen Rechts, dem im schematische Regelungen ausdrücklich vermieden werden.
16.7.2008 15:02
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borni
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Gedanken von Richter Dose gibt es schon:
Der Bundesgerichtshof (BGH) will getrennt lebende Mütter nicht überfordern, indem er ihnen zu früh neben der Erziehung zur Vollzeittätigkeit verpflichtet. Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Mittwoch zum neuen Unterhaltsrecht deutlich. Es müsse geprüft werden, ob von den Frauen nicht zu viel verlangt werde, wenn sie neben der Erziehung kleiner Kinder auch einer Vollzeitarbeit nachgehen müssten, sagte Richter Hans-Joachim Dose am Mittwoch in Karlsruhe.
...
In der Verhandlung wurde allgemein kritisiert, dass das neue Recht zu ungenau sei. Der Senat wolle daher allgemein gültige Regeln finden, um dem derzeitigen Unterhaltsrecht ein Korsett zugeben, sagte Dose. Die RichterInnen erteilten dem Wunsch des Anwalts der Mutter jedoch eine Absage, wieder Altersgrenzen für den Beginn der Arbeit einzuführen. "Der Gesetzgeber wollte solche starren Grenzen mit dem neuen Recht abschaffen", sagte Dose.
http://diestandard.at/?url=/?id=1216034877193
Vollzeit nach dem 3. Lebensjahr ist sicher vom Tisch.
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16.7.2008 15:10
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Beitrag: #16
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Ich lese immer von Pflicht zur Arbeit. Die gibts gar nicht bei Müttern. Kein Mensch verpflichtet die Damen zur Arbeit. Sie können tun und lassen was sie wollen, es geht nur um das Recht, Unterhalt von Dritten abzuzapfen. Arbeitspflicht gibts nur für Unterhaltspflichtige. Männer. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, da ist nur sprachlich eine Trennlinie zur Zwangsarbeit, aber nicht inhaltlich.
16.7.2008 15:16
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lordsofmidnight
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Beitrag: #17
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Wieso will die Mutter überhaupt für die Betreuung entlohnt werden, ich dachte immer diese Tätigkeit gehört zu ihrer Unterhaltspflicht? Wenn Mama für Nebenarbeiten wie "zu Bett bringen" auch noch Kohle sehen will, kann dann Papa auch für An- und Abfahrt zum Job Geld von ihr verlangen?
16.7.2008 17:27
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
lordsofmidnight schrieb:
Wieso will die Mutter überhaupt für die Betreuung entlohnt werden, ich dachte immer diese Tätigkeit gehört zu ihrer Unterhaltspflicht? Wenn Mama für Nebenarbeiten wie "zu Bett bringen" auch noch Kohle sehen will, kann dann Papa auch für An- und Abfahrt zum Job Geld von ihr verlangen?
Genau das ist doch der Hauptkritikpunkt, Mütter wollen auf der einen Seite sich um die Kinder kümmern, sind aber nicht bereit das umsonst, zum Wohle des Kindes zu machen, sondern verlangen vom Expartner Geld dafür.
Viele gehen sogar soweit den Exmann zu klagen, eindeutiger kann man doch nicht zeigen, dass man das eigene Kind nur für Geld betreuen möchte, das finde ich sehr beschämend Sad
Besonders schlimm ist aber, dass es sehr viele Männer gibt, die ihre Kinder auch gratis, also aus Liebe und Zuneigung zum Kind, betreuen würden, und nicht weil sie dafür bezahlt werden, umso unverständlicher ist es für mich, dass so wenig Männer das Recht auf die Erziehung der eigenen Kinder bekommen.
16.7.2008 19:03
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borni
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Beitrag: #19
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Papa-Ralf schrieb:
Fazit also: Keine Kinder!
Genauso denken die Frauen jetzt auch:
Eine kluge Frau wird ab sofort keine Kinder mehr kriegen. Nicht mal eins. Und schon gar nicht aus Liebe. Denn das neue Unterhaltsrecht achtet nicht auf Vereinbarungen, Kompromisse und Familienplanungen, sobald eine Liebesbeziehung auseinanderbricht.
…
Eine geschiedene oder getrennte Mutter hat also kaum Möglichkeiten, den Karriereeinbruch Kind auszugleichen. Vor Gericht muss sie sogar für die Errechnung des Unterhalts genau nachweisen, wie viel sie hätte verdienen können, hätte sie ihren Mann nie kennengelernt und keine Kinder bekommen. ...
Wer so denkt, macht Babys zu einem Risikofaktor für die Frau. Weil fast jede zweite Ehe geschieden wird, muss sie genau abwägen: Jede Minute mit dem Kind bedeutet einen Rückschritt in der eigenen Karriere. Nach einer Trennung ist unklar, wie die Frau sich weiterfinanzieren kann - während der Mann durch das Gesetz vor einer "lebenslangen Zahllast" befreit werden soll. Doch wer spricht von lebenslangen Karriereeinbußen, die sich bei vielen Müttern einstellen? Eine vorausschauende Frau wird deswegen einen detaillierten Ehevertrag mit Unterhaltsregelungen verlangen - oder einfach keine Kinder bekommen.
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel...ktor-kind/
Na, wenn Männer und Frauen jetzt genauso denken und keine Kinder mehr bekommen wollen, dann gibt es doch in Zukunft keine Streitereien mehr. Welche erfreuliche Zukunft! Bloß dass in Zukunft immer weniger (Deutsche) da sein werden, die miteinander streiten können. So lassen sich die Probleme dann auch lösen und die Richter werden arbeitslos. Smile
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– Dieter Hildebrandt
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Sehr guter Link, borni, der uns zeigt, dass es ja doch nicht nur wir Männer sind, die die Gesetzeslage als ungerecht empfinden.
Der einzige, aber nicht ganz unwesentliche, Unterschied liegt einfach daran, dass Frauen nach wie vor der Meinung sind, dass es wir Männer sind, die nach einer Trennung in die Verantwortung für ihren Lebensstandard genommen werden sollen.
Kein Ruf nach mehr Kinderbetreuungsplätzen, kein Ruf nach Verbesserungen in die Wiedereingliederung des Arbeitsplatzes(es wird nur überall geschrieben, dass es schwierig ist, aber wirklich nie nach Verbesserung gerufen), nein, "die vorausschauende Frau wird deswegen einen detaillierten Ehevertrag mit Unterhaltsregelungen verlangen - oder einfach keine Kinder bekommen."
Das lässt den Schluss zu, dass es Frauen durchaus als angenehm betrachten, dass es schwierig ist sich in das Arbeitsleben wieder einzugliedern, und das es einfach sehr bequem ist, dass es zu wenig Kinderbetreuungsplätze gibt und so niemand auf die Idee kommen könnte, dass sie ihren Lebensunterhalt gar mit Arbeit bestreiten sollen....
Der einzig gute Vorschlag ist tatsächlich keine Kinder zu bekommen und das auch durchzuziehen, nur dann wird der Staat etwas ändern (müssen), traurig ist eher, dass das nicht von Männern gemacht wird, somit kann man sich ja jetzt schon ausrechnen, was bei weiteren Gleichstellungsversuchen der Geschlechter passieren wird....
Urteile zu den Voraussetzungen für Unterhaltspflichtverletzung
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Urteile zu den Voraussetzungen für Unterhaltspflichtverletzung
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Urteile zu den Voraussetzungen für Unterhaltspflichtverletzung
Unterhaltspflichtverletzung ist kein so einfach zu beurteilender Straftatbestand. Erstaunlich ist die Demonstration von Unfähigkeit, den die unteren Instanzen bei diesem "Delikt" oft aufführen. Der/die Richter/in erfüllten nicht einmal die einfachsten Voraussetzungen, die für eine Verurteilung eigentlich nötig wären. Wenn der angeklagte Vater nicht klein bei gibt, landen die Fälle schliesslich beim jeweiligen OLG, wo die Strafurteile oft wieder einkassiert werden. Als "Nachhilfe" für faule Richter stehen in den Urteilen im Stile einer Vorlesung die rechtlichen Voraussetzungen, z.B. im Beschluss vom 4.4.2005 des OLG Koblenz, Az: 1 Ss 59/05, in dem das Urteil des Landgerichts Trier aufgehoben wird. Das hat einen Vater mit zwei Kindern zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der legte Berufung und schliesslich Revision ein. Er rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Einige Inhalte des Urteils:
Zivilrechtliche Urteile oder Vergleiche (=vertragliche Unterhaltspflicht) zum Unterhalt gegen den Vater sind irrelevant. Der Strafrichter hat selbst zu ermitteln, ob der Vater wirklich leistungsfähig gewesen ist. Es genügt nicht, sich darauf zu beschränken, eine Unterhaltspflicht mit einem vorigen Urteil zum Unterhalt zu begründen.
Rechtsfehlerhaft ist auch eine fehlende Feststellung zur Bedürftigkeit der Kinder. Hat der Richter zu machen, ist nicht Sache des Angeklagten. Die Bedürftigkeit könnte insbesondere bei Einkünften aus einem etwaigen Vermögen des Kindes entfallen (§ 1602 Abs. 2 BGB). Oder auch bei einem hohen Einkommen der Mutter.
Rechtsfehlerhaft ist es auch, bei wechselnden Einkommenshöhen einfach eine Unterhaltspflicht wegen einiger Monate mit höherem Einkommen festzustellen und dabei die Monate mit geringem Einkommen zu ignorieren. Auch bei Unterhaltspflichtverletzung darf nur das Durchschnittseinkommen relevant sein, egal ob Arbeitnehmer oder Freiberufler.
Bestehen bleibt jedoch ohne Einschränkung der bodenlose Schwachsinn des fiktiven Einkommens, mit dem jeglicher Selbstbehalt ausser Kraft gesetzt wird. Das OLG weist extra darauf hin, damit das unfähige Amtsgericht auch ja was herbeizaubern kann, um nach der Rückverweisung sein zu erwartendes Schandurteil begründen können.
Sich widersetzen, Urteile kritisch durchgehen, Berufung einlegen, nichts hinnehmen.
24.10.2007 13:11
Papa-Ralf
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Interessant
Nun gilt das in einem OLG-Bezirk. Inwieweit besteht die Chance, damit auch in einem anderen Bundesland zu argumentieren?
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24.10.2007 13:35
freedom
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Trotzdem ein sehr interessantes Urteil.
Es hilft zu verzögern und macht den Gerichten eine unmenge Arbeit.
Das fiktive Einkommen wird ja nur angesetzt, solange die Erwerbspflicht besteht.
Also in der Zeit, in der sich das Kind in der allgemeinen Schulausbildung befindet.
Dazu gehören weder ein Studium noch eine Berufsausbildung, weil diese Berufsvorbereitenden Charakter haben.
Laut BGH Urteil von 2005.
Richtig "p" ?
24.10.2007 13:38
Khun Dino
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ich verstehe das so, dass eine unterhaltspflichtverletzung erst dann vorliegt, wenn der ex NICHT leistungsfähig ist, also wie ich. ich habe ein so geringes einkommen, dass es zu einer unterhaltszahlung nicht reicht!
sehe ich das richtig?
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Khun Dino
24.10.2007 14:44
staatsknecht
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wenn es so wäre, wo liegt dann die grenze?
bei 600 oder 900 euronen ?
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bis ...
24.10.2007 14:51
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Fiktives Einkommen kann immer gegen einen in Stellung gebracht werden. Nur die Schwelle variiert; geht es um Unterhaltsberechtigte des ersten Ranges, ist sie sehr niedrig, in der Realität je nach Richter fast schrankenlos. Im Schnitt deutlich höher liegt sie bei Unterhalt für andere Berechtigte. Mir ist nur ein Fall eines Verfahrens bei Volljährigenunterhalt bekannt.
Khun Dino, für dich steht was im internen Bereich.
24.10.2007 15:03
freedom
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Zitat:
Original von Khun Dino
ich verstehe das so, dass eine unterhaltspflichtverletzung erst dann vorliegt, wenn der ex NICHT leistungsfähig ist, also wie ich. ich habe ein so geringes einkommen, dass es zu einer unterhaltszahlung nicht reicht!
sehe ich das richtig?
Das siehst du falsch dino,
deine Kids sind noch zu jung.
Du unterliegst der gesteigerten Erwerbspflicht, egal wo du dich auf dem Planeten aufhältst.
Maßstab ist immer das Land in dem sich der Unterhaltsberechtigte befindet.
Du hast halt kein Touristenvisum sondern sogar ein Work Permit, das würde immer gegen dich verwendet werden.
24.10.2007 15:08
staatsknecht
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so wie ich das verstehe wird einem vorgeschrieben wieder zurück nach deutschland zu kommen, um den mindestunterhalt zu zahlen.
macht man das nicht und geht seiner beschäftigung im ausland nach(wo das geld nicht ausreicht unterhalt zu zahlen), wird einem immer absicht vorgeworfen.
somit würde man sich nach dt. recht immer strafbar machen, da man in germania immer fiktiv genug geld verdienen könnte um alle mäuler zu stopfen.
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24.10.2007 15:14
freedom
König
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Planungssicherheit
Zitat:
Original von p
Fiktives Einkommen kann immer gegen einen in Stellung gebracht werden. Nur die Schwelle variiert; geht es um Unterhaltsberechtigte des ersten Ranges, ist sie sehr niedrig, in der Realität je nach Richter fast schrankenlos. Im Schnitt deutlich höher liegt sie bei Unterhalt für andere Berechtigte. Mir ist nur ein Fall eines Verfahrens bei Volljährigenunterhalt bekannt.
Khun Dino, für dich steht was im internen Bereich.
Naja,
ich hol mir sicherheitshalber noch ein Gutachten von einem Arzt dass mich Arbeiten krank macht.
Dann krieg ich beim Arbeitsamt auch keine Sperre, hab ich schon letztes Jahr mit denen so durchgesprochen.
Warum sollte ich auf 3 Monate ALG I verzichten ?
Die kriegt man auch als Auswanderer.
Der Restanspruch bleibt dann 4 Jahre bestehen, falls man es sich doch anders überlegen sollte.
24.10.2007 15:16
freedom
König
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Touristenvisum
Zitat:
Original von staatsknecht
so wie ich das verstehe wird einem vorgeschrieben wieder zurück nach deutschland zu kommen, um den mindestunterhalt zu zahlen.
macht man das nicht und geht seiner beschäftigung im ausland nach(wo das geld nicht ausreicht unterhalt zu zahlen), wird einem immer absicht vorgeworfen.
somit würde man sich nach dt. recht immer strafbar machen, da man in germania immer fiktiv genug geld verdienen könnte um alle mäuler zu stopfen.
Du hast nur eine Chance wenn du das mit dem Touristenvisum machst und der Unterhaltsberechtigte Unterhaltsvorschuß vom JA erhält.
Anders klappt das nicht.
Ich habs so gemacht und es hat 100%ig funktioniert.
Ehrenwort !!!!!!
24.10.2007 15:23
p
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RE: Planungssicherheit
Zitat:
Original von freedom
ich hol mir sicherheitshalber noch ein Gutachten von einem Arzt dass mich Arbeiten krank macht.
Krankengeld ist unterhaltsrelevant. Erwerbsunfähigenrente ebenso. So ein Gutachten muss der Richter nicht beachten. Wenn du zum Beispiel ein Rückenproblem hast, wird er dich fragen was du unternommen hast, eine sitzende Tätigkeit zu finden? Umzuschulen? Es gibt Urteile, die von schwerkranken Rentnern noch Nebenjobs fordern ("sie können doch auch mit Lungenkrebs noch Zeitungen austragen") oder andernfalls fiktives Einkommen festlegen.
Den Forderungen des Unterhaltsrechts zu entsprechen ist nicht möglich. Man sollte von vornherein nicht versuchen, unmögliches möglich zu machen. Nicht höflich-brav an der Tür klopfen, sondern an einem Rammbock schnitzen und damit Anlauf nehmen. Kracht man dagegen, fetzt die Tür weg oder ist wenigstens beschädigt. Selber wird man nie stärker verletzt wie wenn man vor der Tür langsam verhungert.
24.10.2007 15:30
staatsknecht
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wer das in kauf nimmt, muß halt damit rechnen verurteilt zu werden. daran läßt sich nunmal nicht viel ändern.
gut haben es diejenigen, die schon immer schlecht verdient haben, denen kann man fiktiv nichts anrechnen.
wer unter den besagten 1000 euro verdient hat und keine besseren aussichten hat, muß keinen cent bezahlen und der kann machen was er will.
die dummen sind die besserverdiener, denen man alles anhängen kann, sei es fiktives einkommen , man drückt sich um einen guten job, usw.
pfändungstechnisch sind diese leute auch ko , fiktive besserverdiener können bis auf 600 euronen gepfändet werden.
warum hab ich nur in der schule aufgepaßt ?
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24.10.2007 15:33
staatsknecht
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RE: Planungssicherheit
Zitat:
Original von p
Den Forderungen des Unterhaltsrechts zu entsprechen ist nicht möglich. Man sollte von vornherein nicht versuchen, unmögliches möglich zu machen. Nicht höflich-brav an der Tür klopfen, sondern an einem Rammbock schnitzen und damit Anlauf nehmen. Kracht man dagegen, fetzt die Tür weg oder ist wenigstens beschädigt. Selber wird man nie stärker verletzt wie wenn man vor der Tür langsam verhungert.
eine schöne metapher. sagt einfach alles.
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24.10.2007 15:51
Khun Dino
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dieses thema sitze ich aus, mehr kann man eh nicht tun. abwarten und die tage genießen und so lange wie es nur irgendwie geht.
man es kann es denen eh nicht recht machen und in der gesetzgebung ist eben alles drin. schwerstbehinderte, die nicht zahlen können, sollen auch in knast (pappa.com) und da sieht man, dass diese hirnlosen pudel vor nichts halt machen.
ich werde weiterhin am wochenende mich am pool aalen und mir die sonne auf dem bauch scheinen lassen.
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Khun Dino
24.10.2007 18:08
ichbins
Grünschnabel
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Nach längerem Lesen im Forum (BTW: Administrator p ist immer exzellent informiert) hat sich bei mir der Eindruck gefestigt, dass jeder Betroffene sich am besten selbst über die Rechtslage informiert und selbst "Anwalt spielt". Dafür hat man normalerweise eigentlich seine Leute, aber das scheint nicht zu funktionieren: Die Anwälte interessiert die Sache nicht wirklich und die Richter ziehen einen dann über den Tisch.
05.11.2007 23:04
KuddelDaddelDu
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Zitat:
Original von ichbins
Nach längerem Lesen im Forum (BTW: Administrator p ist immer exzellent informiert) hat sich bei mir der Eindruck gefestigt, dass jeder Betroffene sich am besten selbst über die Rechtslage informiert und selbst "Anwalt spielt". Dafür hat man normalerweise eigentlich seine Leute, aber das scheint nicht zu funktionieren: Die Anwälte interessiert die Sache nicht wirklich und die Richter ziehen einen dann über den Tisch.
Mein Anwalt hat keinen Bock und das hat er mir auch unverbluemt gesagt:
'Die Unterhaltspflichtverletzung in Ihrem Fall, da kann man nichts gegen sagen.'
Was soll man da machen?
Anderen Anwalt, der die gleiche Scheisse erzählt?
Das Einzige, was man machen kann, wenn man es kann: Abhauen.
Heute in Focus online:
in den letzten 7 Jahren 200 Gefängnisausbrueche.
29 sind immer noch nicht gefasst!!!
Also, worauf warten wir noch?
Karl
05.11.2007 23:41
staatsknecht
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ist doch klar, dass dein anwalt kein bock hat.
bist ja schließlich blank und es ist kein geld zu holen.
warum der neue name ?
muß mich erst wieder daran gewöhnen.
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06.11.2007 00:36
max
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Zitat:
Original von freedom
Du unterliegst der gesteigerten Erwerbspflicht, egal wo du dich auf dem Planeten aufhältst.
Nicht ganz richtig!
Sowie ich auch nur einen einzigen EURO Unterhalt zahle, verletze ich nicht meine Unterhaltspflicht!
Ich kann eben nur nicht mehr zahlen und zahle nur nach meinem beschränkten Möglichkeiten.
Zahle ich GARNIX, dann mache ich mich strafbar.
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Der Sinn des Lebens besteht darin, Stoffwechsel zu betreiben. Mehr nicht.
07.11.2007 15:40
staatsknecht
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habe ich das richtig verstanden ?
wenn du also im ausland nur 900 euronen verdienst, wärst du nicht zu unterhaltszahlungen verpflichtet und zahlst aus gutem willen einen euro damit §170 nicht greift ?
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07.11.2007 16:23
Khun Dino
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das stimmt alles so nicht. mir kann doch keiner erzählen, wenn ich 11,95 € nach D überweise, dass ich da sauber raus bin - siehe karl - da steht die bittere wahrheit, meine herren. voller unterhalt oder es kann ab gehen, je nach dem wie der richter gelaunt ist. bei würde noch erschwerend dazu kommen, dass der richter vielleicht noch ossi's hasst, wegen dem soli und so ... ich mache mir wenig hoffnungen
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BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
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BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
BGH vom 9.1.2008, Aktenzeichen XII ZR 170/05
Zwei Kinder (eins fast volljährig und verdient schon eigenes Geld), Vater (mit Sprachschwierigkeiten), Mutter. Kinder bei der Mutter, Vater ist Leiharbeiter mit dünnem Einkommen, wird gekündigt (wegen schlechter Auftragslage), arbeitslos, liegt im Bereich des Selbstbehalts. Ausserdem zahlt er noch Kredite ab und Geld an die Unterhaltsvorschusskasse. Vaters neue Lebensgefährtin hat auch zwei Kinder und sie verdient 1200 bis 1400 EUR netto, also auch kein Krösus.
Die Mutter klagt den Vater wie so oft in Grund und Boden, da muss doch noch Geld rauszuholen sein. Es kommt wie erwartet. Amtsgericht Bruchsal will vollen Unterhalt von ihm (247 EUR) plus über 3000 EUR rückständigen Unterhalt. Vater geht zum OLG, die verurteilen ihn zu 137.- und ab Juli 2005 110.- EUR - nach wie vor nach fiktivem Einkommen aus fiktiver Nebentätigkeit "trotz seiner schwierigen Vermittelbarkeit". Aber immerhin nicht durch weitere Selbstbehaltsherabsetzung, weil er mit einer Lebensgefährtin zusammenlebt. Die Begründung dazu steht im Urteil, sie ist lesenswert.
Der BGH ist natürlich ganz anderer Ansicht, denn er ist allein dem Unterhaltsmaximierungsprinzip verpflichtet. Er haut auf alle Knöpfe: Er kombiniert fiktive Erwerbstätigkeit mit dem niedrigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen. Absurd, aber was ist schon Logik für ein deutsches Gericht? Dann werden werden Urteile aufgeführt, die gegen eine Selbstbehaltsreduktion wegen Zusammenleben mit einem neuen Partner sind, und dann welche, die dafür sind. Was der BGH natürlich bevorzugt. Die Kosten des Pflichtigen seien einfach niedriger und deshalb unbedingt durch die Ex abzukassieren, der neue Partner würde ja gar nichts für den Pflichtigen-Lebensbedarf ausgeben müssen. Nach diesem Schema könnte man freilich auch den Unterhalt heraufsetzen, wenn es bei Aldi gerade billige Krautsköpfe im Sonderangebot gibt, schliesslich spart der Pflichtige was und er ist gehalten "sparsam zu wirtschaften", wie in den Urteilen steht.
Ein Zuckerle gibts auch, vermutlich weil die hohen Richter spüren, dass bei ihren vielfältigen Selbstbehaltsherabsetzungen und fiktiven Einkommensvorstellungen der sowieso immer schon am Hungertuch nagende Vater alles hinwerfen muss. Man könne überlegen, im auch eine "massvolle" Erhöhung des Selbstbehalt angedeihen zu lassen, weil die Umgangskosten hoch sind. Wie generös, Frau Hahne! Erst ausrauben, dann 'nen Zehner für das Fahrgeld nach Hause lassen, wie ungeheuer gnädig! In schlechten Filmen gibt es einen beschönigenden Ausdruck dafür: Gentleman-Ganoven. Hier natürlich Gentlewomen-Ganoven.
Fazit: Die Tendenz, Zusammenleben zweier liebender Menschen weniger empfindlich zu bestrafen, um einer Ex mehr Geld in die Kasse zu schaufeln, ist durch den BGH gestoppt worden. Jeder Pflichtige sollte neue Partnerschaften in Abrede stellen, nicht offiziell mit jemand zusammenwohnen, sonst kommt die Fünferbande Hahne, Sprick, Weber-Monecke, Wagenitz, Dose und kassiert ab.
21.2.2008 15:41
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lordsofmidnight
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Beitrag: #2
RE: BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
Der BGH scheint das Bestreben zu haben das Verfassungsgericht in Sachen Väterfeindlichkeit noch toppen zu wollen...
22.2.2008 20:37
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gleichgesinnter
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Beitrag: #3
RE: BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
Und auch das kann vollständig hier nachgelesen werden:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=080541
Mein Kommentar: Wie grosszügig der BGH doch ist, also wirklich,die werden mir immer sympatischer.
Ich kann dem Pflichtigen nur raten, schmeiss alles hin und hol dir Hartz IV. Ist er besser dran.
gleichgesinnter
23.2.2008 5:15
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vorsichtiger
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Beitrag: #4
RE: BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
dem beklagten vater ist echt schlecht geraten worden. ein typischer armer teufel, vermutlich "mit ohne viel verstand" und einem profilierungsgeilen anwalt an der seite. der typ wurde zum exempel.
die sache mit der eheähnlichen gemeinschaft ist seit jahren regelmäßiger tenor von urteilen. den vorwurf hab ich auch schon bekommen und im kern damit gekontert: kein gemeinsames wirtschaften, nur gemeinsames vögeln. ob man wissen wolle wie oft im monat, wo, wie und mit wem ich das sonst noch mache? seither ist ruhe zu dem thema. Big Grin
das beste ist aber doch an dem urteil, dass er erst in den ar*** getreten bekommt und dann zum schluss ein kleines leckerli in sachen umgangskosten.
wie der esel mit der karotte vor der nase.
Ih – ah! Die Welt ist nicht so übel.
Wozu das närrische Gegrübel?
Ich bin Papa, und damit gut.
(Wilhelm Busch)
23.2.2008 9:53
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Beitrag: #5
RE: BGH XII ZR 170/05: Selbstbehaltsherabsetzung bei neuer Partnerschaft
vorsichtiger schrieb:
die sache mit der eheähnlichen gemeinschaft ist seit jahren regelmäßiger tenor von urteilen.
Gerade in den letzten zwei Jahren wurden diese Selbstbehaltskürzungen aber von immer mehr OLGs abgelehnt. Der BGH bringt selber einige davon in der Urteilsbegründung. Das ist ebenfalls BGH-Strategie. Auf diese Weise werden die Urteile regelrecht zerstört, man kann nicht mehr sagen, dass sie sich auf modifizierte Sachverhalte gründen und deshalb weiter Normierungscharakter haben.
Der BGH richtet nicht nur enormen Flurschaden an zugunsten eines sehr kurzsichtigen Unterhaltsmaximierungsprinzips, er schadet in seiner grenzenlosen Dummheit und Kurzsichtigkeit sogar vielen Unterhaltsberechtigten. Denn jeder Pflichtige, der mit einer neuen Freundin zusammenwohnt die nicht genug verdient, kann die Unterstützung an sie von der Steuer absetzen. Damit erhöht sich sein Nettoeinkommen, was auch wieder höheren Unterhalt zur Folge hat. Der Staat spart trotzdem, nämlich Sozialleistungen an die neue Freundin. Es müsste im Interesse eines jeden denkenden Menschen liegen, dass die Menschen zusammen wohnen, von Klimaschützern bis Unterhaltskassiererinnen. Leider gehört der BGH nicht zur Kategorie der "denkenden Menschen", sondern zu den "urteilenden Juristinnen".
Natürlich wird der Vater nach den drei Verfahren nun einfach sagen, dass er sich wieder getrennt hat. Das Zuckerle der angerechneten höheren Umgangskosten mitgenommen, den Nachteil der neuen Partnerschaft liegen gelassen. Ab zum Einwohnermeldeamt und wieder bei den Eltern/Freunden angemeldet oder so ähnlich. Die drei Urteile durch drei Instanzen, 20 beschäftigte hochbezahlte Richter samt Justizmaschinerie, endlos viel Papier werden zerblasen wie Fürze im Wind durch eine einzige Unterschrift im Einwohnermeldeamt. Prost, BGH.
Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
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lordsofmidnight
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Beitrag: #1
Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
In dieser Woche will der Zwölfte Zivilsenat des BGH anhand dieses Alt-Falls erstmals wichtige Maßstäbe zum Betreuungsunterhalt setzen, die sowohl für nichtverheiratete als auch geschiedene Paare bedeutsam werden dürften. Und es könnte sein, dass am Ende das familiäre Sein über den Trauschein geht.
Nach altem Recht galt, dass nicht verheiratete Mütter vom Ex im Normalfall nur Unterhalt verlangen können, bis das Kind drei Jahre alt ist. Geschiedene dagegen durften darauf bauen, dass sie überhaupt erst wieder Teilzeit arbeiten mussten, wenn ihr Kind acht Jahre alt war, bei zwei oder mehr Kindern sogar noch später.
Jetzt unterscheidet das Gesetz im Kern nicht mehr: Ob mit oder ohne Trauschein, wer ein gemeinsames Kind betreut, kann bis zu dessen dritten Geburtstag Unterhalt verlangen. Dieser Anspruch verlängert sich, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht". Das heißt nichts weiter, als
dass es ab dem dritten Lebensjahr des Kindes in beiden Konstellationen auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, und zwar vor allem darauf, ob das Kind etwa im Kindergarten oder einer Ganztagsschule untergebracht wird - in dieser Zeit kann Mama Geld verdienen gehen.
In dem Fall, der am Mittwoch in Karlsruhe verhandelt wird, lebte das Paar mehrere Jahre zusammen, die beiden Kinder sind zehn und acht Jahre alt. Die Frau, die noch einen weiteren Spross aus einer früheren Ehe hat und einst als Fernmeldetechnikerin arbeitete, macht wie Scholz geltend, dass sie wegen der Kinderbetreuung nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen kann.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte dieser Frau schon vor drei Jahren - eher mutig angesichts der damaligen Rechtslage - "infolge des langjährigen Zusammenlebens" und des Entschlusses, "gemeinsam mehrere Kinder in die Welt zu setzen", einen Unterhaltsanspruch zugebilligt, bis das jüngste Kind sieben Jahre alt wurde; danach aber sei der dreifachen Mutter "eine Vollzeiterwerbstätigkeit zuzumuten".
Das könnte jetzt der BGH nochmals zugunsten der Mütter korrigieren. So wollen die Richter entscheiden, ob von den Müttern wirklich immer eine Vollzeittätigkeit verlangt werden kann, sobald "durch öffentliche Einrichtungen eine Vollzeitbetreuung des Kindes sichergestellt ist". Der Gedanke, der hinter den richterlichen Zweifeln steckt: Nach der Arbeit muss das Kind ja noch abgeholt, verköstigt, vielleicht bespielt und schließlich ins Bett gebracht werden. Dies könne zu einer "überobligatorischen Belastung der Mutter führen". Jedenfalls bei einem kleineren Kind, so eine mögliche Lösung, müsste eine Mutter trotz Vollzeitunterbringung nicht ganztags arbeiten gehen.
Einen weiteren feinen Unterschied zwischen Ehe und Zusammenleben will der BGH auch gleich überprüfen. So können Mütter nach der Scheidung länger Unterhalt bekommen, wenn sie den Job zugunsten der Kinder aufgegeben hatten. Müsste dies nicht genauso für Mütter gelten, die nicht mit dem Kindsvater verheiratet waren?
Vor Gericht jedenfalls scheint die Ehe zurzeit ziemlich an Bedeutung zu verlieren. Gut so, findet Kerstin Scholz. Sie kann nur gewinnen.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,565727,00.html
Es werden noch Wetten über die Dauer der Kassiererei angenommen -)
15.7.2008 9:12
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Papa-Ralf
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Beitrag: #2
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
ich finde, Vaterschaft sollte noch stärker bestraft werden!
Keinen Respekt, keine Minute, keinen Cent, keine Schrift mehr einem Un-Rechtsstaat!
seit Juni 2002 keine Besuche, seit Februar 2005 keinerlei Kontakt zur 11-j. Tochter
15.7.2008 10:20
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borni
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RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Die OLG-Richter sind zerstritten:
...Prompt kommt Kritik aus einem anderen OLG-Bezirk. Die Kollegen aus Hamm berücksichtigten zwar die neue Drei-Jahres-Regel, diese sei aber zu starr, meint Gabriele Göhler-Schlicht, Richterin am OLG Köln. "Obwohl wir auch der Ansicht sind, dass es einen gleitenden Übergang in die Berufstätigkeit geben sollte." Also doch ein Altersphasenmodell? Man weiß es nicht so genau. Eigentlich ist nur noch eines wichtig: die persönliche Meinung der Richter.
Dabei herrscht an den OLGs keineswegs stilles Einvernehmen. Immer noch wird heftig diskutiert, geändert, gestritten. Selbst am gleichen Gericht kann man unterschiedliche Urteile erwarten - je nachdem, vor welchem Familiensenat der Fall verhandelt wird.
Auch OLG-Richter Soyka wird vorgeworfen, er unterstütze das Altersphasenmodell trotz der Reform. "Er ist der Meinung, dass die Mutter zum Kind gehört und nicht arbeiten sollte, bis es acht Jahre alt ist", sagen Anwälte, die bei Debatten dabei waren. Doch öffentlich verteidigen muss Soyka seine Meinung nicht. "Die Gerichte waren sich in diesen Dingen immer schon uneinig", erklärt der Richter. "Der Betreuungsunterhalt wird eben unterschiedlich gehandhabt." Damit hat er zwar Recht - die spannende Frage ist nun aber, wann die Freiheit der Richter aufhört und das Gesetz anfängt.
Anfang Mai etwa entschied das OLG Düsseldorf, für eine Alleinerziehende mit zwei Kindern im Grundschulalter sei nur ein Teilzeitjob zumutbar. Der Amtsrichter hatte noch geurteilt, sie müsse eine Vollzeitstelle annehmen. Wäre der Fall in Brandenburg ausgetragen worden, hätte das Urteil womöglich anders gelautet. Und genau das bereitet vielen Anwälten Bauchschmerzen. Einige beschweren sich sogar, die neue Regelung sei ein Rückschritt ins 19. Jahrhundert, wo die Richter noch machen konnten, was sie wollten. Smile
http://www.ftd.de/politik/deutschland/385738.html?p=2
« Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. »
– Dieter Hildebrandt
15.7.2008 13:05
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gleichgesinnter
Tripel-As
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Beitrag: #4
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Copy and Paste, borni!
Rueckfall in alte Zeiten. Schade!
gleichgesinnter
15.7.2008 13:11
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Papa-Ralf
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Beitrag: #5
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
borni schrieb:
die spannende Frage ist nun aber, wann die Freiheit der Richter aufhört und das Gesetz anfängt
Seit wann sind Richter/-innen an Gesetze gebunden? Und wenn ja, gilt das auch für Frau Familienrichterin Friederike Lehrke aus Samswegen?
Keinen Respekt, keine Minute, keinen Cent, keine Schrift mehr einem Un-Rechtsstaat!
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15.7.2008 13:32
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Beitrag: #6
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Vorsicht mit Vollzitaten, Urheberrecht....
Alles in allem recht schön.
- das Chaos im Unterhaltsrecht wurde kräftig vergrössert. Das erkennt jetzt auch auch der Letzte. Und kommt vielleicht verstärkt auf die Idee, dass wir uns auf einem unreformierbaren Irrweg befinden. Wenn ihr Artikel wie obigen in dem Medium kommentiert, in dem er erschienen ist, immer drauf hinweisen: In den meisten Ländern gibts gar keinen Partnerunterhalt ohne Trauschein. Der einzige Weg, um die wahnsinnigen Stolpereien der Richter gar nicht erst aufkommen zu lassen. In Deutschland gibts jetzt eine 30jährige Historie des "immer länger, immer höher".
- Mehr zahlen, länger zahlen, immer nur die Väter zahlen, bravo. Dreht nur weiter an der Schraube und bringt Artikel darüber. Um so mehr werden gar nicht erst Vater oder werfen hin, nachdem die Zahlungsbefehle eintrudeln. Die Deutschen wagen erst ein offenes Wort, wenn die Daumenschraube den Knochen zersplittert und das Blut herausläuft.
- Versorgungs- und Zugewinnausgleich fehlen noch. Sicher ein Thema in der nächsten "Gleichstellungs"runde im Familienrecht und auch problemlos zu begründen. Der Vater soll auch kräftig Rentenpunkte abgeben. Das wäre ein wichtiger Schritt in der Absurditätsleiter und bei der Daumenschraube.
- die wirklich interessanten Entscheidungen kommen erst noch. Sehr spannend wird es, wenn die Elternzeit-Väter immer mehr werden und wenn vor Gericht vom pflichtigen Vater eine väterliche Nachmittagsbetreuung angeboten wird. So ein (natürlich ablehnendes) Urteil hätte eine schöne, gut vermarktbare Signalwirkung und macht die Schizophrenie des Rechts sichtbarer.
15.7.2008 13:34
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Papa-Ralf
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Beitrag: #7
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
wenn ich es richtig verstanden habe, ist es - sofern Kinder da sind - künftig egal, ob Mann ledig bleibt oder verheiratet ist ...
einfach nur pervers!
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15.7.2008 13:39
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Beitrag: #8
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Papa-Ralf schrieb:
wenn ich es richtig verstanden habe, ist es - sofern Kinder da sind - künftig egal, ob Mann ledig bleibt oder verheiratet ist ...
Nein, egal ist es nicht. Nichteheliche Familien sind stark diskriminiert. Keine Familienkrankenversicherung, zweimal Steuerklasse 1, keine Witwenrente, kein gemeinsames Sorgerecht, dafür aber volle Unterhaltspflichten während und nach einer Beziehung.
Die Diskriminierungen im Unterhaltsrecht tauchen ebenfalls nie in der Presse auf, sie werden als "top secret" Geheimnisse behandelt. So ist der Unterhaltspflichtige steuerlich benachteiligt (kein Realsplitting!) und muss seit einem idiotischen BGH-Urteil oft sogar mehr Unterhalt bezahlen wie wenn er verheiratet gewesen wäre. Die Höhe ist nämlich eine Lohnfortzahlung des alten Gehalts und richtet sich nicht nach der Differenzmethode. Hundertmal so kommentiert, nie aufgegriffen.
15.7.2008 14:10
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Papa-Ralf
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Beitrag: #9
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Fazit also: Keine Kinder!
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15.7.2008 14:15
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lordsofmidnight
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Beitrag: #10
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Morgen soll die Urteilsverkündung sein. (stand in der WELT von letzter Woche)
12. Zivilsenat bedeutet: Frau Hahne ist wieder mit dabei. Sad
15.7.2008 14:31
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borni
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Beitrag: #11
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
In der WELT steht aber heute:
Jetzt befasst sich der Bundesgerichtshof mit den Folgen des neuen Unterhaltsrechts. Experten rechnen mit einem Urteil, dass eher zugunsten der Männer ausfällt.
...
Juristen erwarten, dass der BGH mit seinem Grundsatzurteil jetzt eher im Sinne des Gesetzgebers eine Bresche schlagen wird, also eher im Sinne der Unterhaltszahler entscheidet. „Jetzt geht es wieder in die andere Richtung“, prophezeit der auf Familienrecht spezialisierte Anwalt Wolfgang Schwackenberg.
http://www.welt.de/politik/article221715...n_Job.html
Was ihr immer habt? Smile
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– Dieter Hildebrandt
15.7.2008 22:09
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Papa-Ralf
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Beitrag: #12
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
die Lämmer werden im Herbst gezählt!
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16.7.2008 4:56
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staatsknecht
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Beitrag: #13
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
das urteil gibt`s erst morgen. Sad
Ihr werdet geknechtet werden, bis ...
16.7.2008 14:52
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Beitrag: #14
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Egal wie es ausgeht, nehmt es nicht zu ernst. Es wird sich zweifellos an einer ganz speziellen Situation festhaken. Das ist auch der Kern des neuen Rechts, dem im schematische Regelungen ausdrücklich vermieden werden.
16.7.2008 15:02
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borni
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Beitrag: #15
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Gedanken von Richter Dose gibt es schon:
Der Bundesgerichtshof (BGH) will getrennt lebende Mütter nicht überfordern, indem er ihnen zu früh neben der Erziehung zur Vollzeittätigkeit verpflichtet. Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Mittwoch zum neuen Unterhaltsrecht deutlich. Es müsse geprüft werden, ob von den Frauen nicht zu viel verlangt werde, wenn sie neben der Erziehung kleiner Kinder auch einer Vollzeitarbeit nachgehen müssten, sagte Richter Hans-Joachim Dose am Mittwoch in Karlsruhe.
...
In der Verhandlung wurde allgemein kritisiert, dass das neue Recht zu ungenau sei. Der Senat wolle daher allgemein gültige Regeln finden, um dem derzeitigen Unterhaltsrecht ein Korsett zugeben, sagte Dose. Die RichterInnen erteilten dem Wunsch des Anwalts der Mutter jedoch eine Absage, wieder Altersgrenzen für den Beginn der Arbeit einzuführen. "Der Gesetzgeber wollte solche starren Grenzen mit dem neuen Recht abschaffen", sagte Dose.
http://diestandard.at/?url=/?id=1216034877193
Vollzeit nach dem 3. Lebensjahr ist sicher vom Tisch.
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– Dieter Hildebrandt
16.7.2008 15:10
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Beitrag: #16
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Ich lese immer von Pflicht zur Arbeit. Die gibts gar nicht bei Müttern. Kein Mensch verpflichtet die Damen zur Arbeit. Sie können tun und lassen was sie wollen, es geht nur um das Recht, Unterhalt von Dritten abzuzapfen. Arbeitspflicht gibts nur für Unterhaltspflichtige. Männer. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, da ist nur sprachlich eine Trennlinie zur Zwangsarbeit, aber nicht inhaltlich.
16.7.2008 15:16
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lordsofmidnight
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Beitrag: #17
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Wieso will die Mutter überhaupt für die Betreuung entlohnt werden, ich dachte immer diese Tätigkeit gehört zu ihrer Unterhaltspflicht? Wenn Mama für Nebenarbeiten wie "zu Bett bringen" auch noch Kohle sehen will, kann dann Papa auch für An- und Abfahrt zum Job Geld von ihr verlangen?
16.7.2008 17:27
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Beitrag: #18
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
lordsofmidnight schrieb:
Wieso will die Mutter überhaupt für die Betreuung entlohnt werden, ich dachte immer diese Tätigkeit gehört zu ihrer Unterhaltspflicht? Wenn Mama für Nebenarbeiten wie "zu Bett bringen" auch noch Kohle sehen will, kann dann Papa auch für An- und Abfahrt zum Job Geld von ihr verlangen?
Genau das ist doch der Hauptkritikpunkt, Mütter wollen auf der einen Seite sich um die Kinder kümmern, sind aber nicht bereit das umsonst, zum Wohle des Kindes zu machen, sondern verlangen vom Expartner Geld dafür.
Viele gehen sogar soweit den Exmann zu klagen, eindeutiger kann man doch nicht zeigen, dass man das eigene Kind nur für Geld betreuen möchte, das finde ich sehr beschämend Sad
Besonders schlimm ist aber, dass es sehr viele Männer gibt, die ihre Kinder auch gratis, also aus Liebe und Zuneigung zum Kind, betreuen würden, und nicht weil sie dafür bezahlt werden, umso unverständlicher ist es für mich, dass so wenig Männer das Recht auf die Erziehung der eigenen Kinder bekommen.
16.7.2008 19:03
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borni
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Beitrag: #19
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Papa-Ralf schrieb:
Fazit also: Keine Kinder!
Genauso denken die Frauen jetzt auch:
Eine kluge Frau wird ab sofort keine Kinder mehr kriegen. Nicht mal eins. Und schon gar nicht aus Liebe. Denn das neue Unterhaltsrecht achtet nicht auf Vereinbarungen, Kompromisse und Familienplanungen, sobald eine Liebesbeziehung auseinanderbricht.
…
Eine geschiedene oder getrennte Mutter hat also kaum Möglichkeiten, den Karriereeinbruch Kind auszugleichen. Vor Gericht muss sie sogar für die Errechnung des Unterhalts genau nachweisen, wie viel sie hätte verdienen können, hätte sie ihren Mann nie kennengelernt und keine Kinder bekommen. ...
Wer so denkt, macht Babys zu einem Risikofaktor für die Frau. Weil fast jede zweite Ehe geschieden wird, muss sie genau abwägen: Jede Minute mit dem Kind bedeutet einen Rückschritt in der eigenen Karriere. Nach einer Trennung ist unklar, wie die Frau sich weiterfinanzieren kann - während der Mann durch das Gesetz vor einer "lebenslangen Zahllast" befreit werden soll. Doch wer spricht von lebenslangen Karriereeinbußen, die sich bei vielen Müttern einstellen? Eine vorausschauende Frau wird deswegen einen detaillierten Ehevertrag mit Unterhaltsregelungen verlangen - oder einfach keine Kinder bekommen.
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel...ktor-kind/
Na, wenn Männer und Frauen jetzt genauso denken und keine Kinder mehr bekommen wollen, dann gibt es doch in Zukunft keine Streitereien mehr. Welche erfreuliche Zukunft! Bloß dass in Zukunft immer weniger (Deutsche) da sein werden, die miteinander streiten können. So lassen sich die Probleme dann auch lösen und die Richter werden arbeitslos. Smile
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– Dieter Hildebrandt
16.7.2008 19:32
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Beitrag: #20
RE: Exen-Unterhalt - BGH entscheidet diese Woche
Sehr guter Link, borni, der uns zeigt, dass es ja doch nicht nur wir Männer sind, die die Gesetzeslage als ungerecht empfinden.
Der einzige, aber nicht ganz unwesentliche, Unterschied liegt einfach daran, dass Frauen nach wie vor der Meinung sind, dass es wir Männer sind, die nach einer Trennung in die Verantwortung für ihren Lebensstandard genommen werden sollen.
Kein Ruf nach mehr Kinderbetreuungsplätzen, kein Ruf nach Verbesserungen in die Wiedereingliederung des Arbeitsplatzes(es wird nur überall geschrieben, dass es schwierig ist, aber wirklich nie nach Verbesserung gerufen), nein, "die vorausschauende Frau wird deswegen einen detaillierten Ehevertrag mit Unterhaltsregelungen verlangen - oder einfach keine Kinder bekommen."
Das lässt den Schluss zu, dass es Frauen durchaus als angenehm betrachten, dass es schwierig ist sich in das Arbeitsleben wieder einzugliedern, und das es einfach sehr bequem ist, dass es zu wenig Kinderbetreuungsplätze gibt und so niemand auf die Idee kommen könnte, dass sie ihren Lebensunterhalt gar mit Arbeit bestreiten sollen....
Der einzig gute Vorschlag ist tatsächlich keine Kinder zu bekommen und das auch durchzuziehen, nur dann wird der Staat etwas ändern (müssen), traurig ist eher, dass das nicht von Männern gemacht wird, somit kann man sich ja jetzt schon ausrechnen, was bei weiteren Gleichstellungsversuchen der Geschlechter passieren wird....
Urteile zu den Voraussetzungen für Unterhaltspflichtverletzung
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Beitrag: #1
Urteile zu den Voraussetzungen für Unterhaltspflichtverletzung
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Urteile zu den Voraussetzungen für Unterhaltspflichtverletzung
Unterhaltspflichtverletzung ist kein so einfach zu beurteilender Straftatbestand. Erstaunlich ist die Demonstration von Unfähigkeit, den die unteren Instanzen bei diesem "Delikt" oft aufführen. Der/die Richter/in erfüllten nicht einmal die einfachsten Voraussetzungen, die für eine Verurteilung eigentlich nötig wären. Wenn der angeklagte Vater nicht klein bei gibt, landen die Fälle schliesslich beim jeweiligen OLG, wo die Strafurteile oft wieder einkassiert werden. Als "Nachhilfe" für faule Richter stehen in den Urteilen im Stile einer Vorlesung die rechtlichen Voraussetzungen, z.B. im Beschluss vom 4.4.2005 des OLG Koblenz, Az: 1 Ss 59/05, in dem das Urteil des Landgerichts Trier aufgehoben wird. Das hat einen Vater mit zwei Kindern zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der legte Berufung und schliesslich Revision ein. Er rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Einige Inhalte des Urteils:
Zivilrechtliche Urteile oder Vergleiche (=vertragliche Unterhaltspflicht) zum Unterhalt gegen den Vater sind irrelevant. Der Strafrichter hat selbst zu ermitteln, ob der Vater wirklich leistungsfähig gewesen ist. Es genügt nicht, sich darauf zu beschränken, eine Unterhaltspflicht mit einem vorigen Urteil zum Unterhalt zu begründen.
Rechtsfehlerhaft ist auch eine fehlende Feststellung zur Bedürftigkeit der Kinder. Hat der Richter zu machen, ist nicht Sache des Angeklagten. Die Bedürftigkeit könnte insbesondere bei Einkünften aus einem etwaigen Vermögen des Kindes entfallen (§ 1602 Abs. 2 BGB). Oder auch bei einem hohen Einkommen der Mutter.
Rechtsfehlerhaft ist es auch, bei wechselnden Einkommenshöhen einfach eine Unterhaltspflicht wegen einiger Monate mit höherem Einkommen festzustellen und dabei die Monate mit geringem Einkommen zu ignorieren. Auch bei Unterhaltspflichtverletzung darf nur das Durchschnittseinkommen relevant sein, egal ob Arbeitnehmer oder Freiberufler.
Bestehen bleibt jedoch ohne Einschränkung der bodenlose Schwachsinn des fiktiven Einkommens, mit dem jeglicher Selbstbehalt ausser Kraft gesetzt wird. Das OLG weist extra darauf hin, damit das unfähige Amtsgericht auch ja was herbeizaubern kann, um nach der Rückverweisung sein zu erwartendes Schandurteil begründen können.
Sich widersetzen, Urteile kritisch durchgehen, Berufung einlegen, nichts hinnehmen.
24.10.2007 13:11
Papa-Ralf
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Interessant
Nun gilt das in einem OLG-Bezirk. Inwieweit besteht die Chance, damit auch in einem anderen Bundesland zu argumentieren?
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Soll meiner Tochter (10 J.) kein erlebbarer Vater mehr sein. Mutter boykottiert total - Staat schaut zu.
> 5 Jahre ohne Besuche, seit 26.02.2005 ohne jeden Kontakt! Sad((
Für ein besseres Familienrecht laufe ich den http://www.Papa-Lauf.de
24.10.2007 13:35
freedom
König
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Trotzdem ein sehr interessantes Urteil.
Es hilft zu verzögern und macht den Gerichten eine unmenge Arbeit.
Das fiktive Einkommen wird ja nur angesetzt, solange die Erwerbspflicht besteht.
Also in der Zeit, in der sich das Kind in der allgemeinen Schulausbildung befindet.
Dazu gehören weder ein Studium noch eine Berufsausbildung, weil diese Berufsvorbereitenden Charakter haben.
Laut BGH Urteil von 2005.
Richtig "p" ?
24.10.2007 13:38
Khun Dino
Inner Circle
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ich verstehe das so, dass eine unterhaltspflichtverletzung erst dann vorliegt, wenn der ex NICHT leistungsfähig ist, also wie ich. ich habe ein so geringes einkommen, dass es zu einer unterhaltszahlung nicht reicht!
sehe ich das richtig?
__________________
Der deutsche Unterhaltspflichtige im Ausland - http://www.bestattungen-thailand.com
Das Buch: Die geordnete Unterhaltsflucht - http://www.ice-detlef.com
Beste Grüße vom Jomtien Beach aus Thailand!
Khun Dino
24.10.2007 14:44
staatsknecht
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wenn es so wäre, wo liegt dann die grenze?
bei 600 oder 900 euronen ?
__________________
Ihr werdet geknechtet werden,
bis ...
24.10.2007 14:51
p
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Fiktives Einkommen kann immer gegen einen in Stellung gebracht werden. Nur die Schwelle variiert; geht es um Unterhaltsberechtigte des ersten Ranges, ist sie sehr niedrig, in der Realität je nach Richter fast schrankenlos. Im Schnitt deutlich höher liegt sie bei Unterhalt für andere Berechtigte. Mir ist nur ein Fall eines Verfahrens bei Volljährigenunterhalt bekannt.
Khun Dino, für dich steht was im internen Bereich.
24.10.2007 15:03
freedom
König
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Beiträge: 782
Zitat:
Original von Khun Dino
ich verstehe das so, dass eine unterhaltspflichtverletzung erst dann vorliegt, wenn der ex NICHT leistungsfähig ist, also wie ich. ich habe ein so geringes einkommen, dass es zu einer unterhaltszahlung nicht reicht!
sehe ich das richtig?
Das siehst du falsch dino,
deine Kids sind noch zu jung.
Du unterliegst der gesteigerten Erwerbspflicht, egal wo du dich auf dem Planeten aufhältst.
Maßstab ist immer das Land in dem sich der Unterhaltsberechtigte befindet.
Du hast halt kein Touristenvisum sondern sogar ein Work Permit, das würde immer gegen dich verwendet werden.
24.10.2007 15:08
staatsknecht
Routinier
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so wie ich das verstehe wird einem vorgeschrieben wieder zurück nach deutschland zu kommen, um den mindestunterhalt zu zahlen.
macht man das nicht und geht seiner beschäftigung im ausland nach(wo das geld nicht ausreicht unterhalt zu zahlen), wird einem immer absicht vorgeworfen.
somit würde man sich nach dt. recht immer strafbar machen, da man in germania immer fiktiv genug geld verdienen könnte um alle mäuler zu stopfen.
__________________
Ihr werdet geknechtet werden,
bis ...
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von staatsknecht am 24.10.2007 15:18.
24.10.2007 15:14
freedom
König
Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 782
Planungssicherheit
Zitat:
Original von p
Fiktives Einkommen kann immer gegen einen in Stellung gebracht werden. Nur die Schwelle variiert; geht es um Unterhaltsberechtigte des ersten Ranges, ist sie sehr niedrig, in der Realität je nach Richter fast schrankenlos. Im Schnitt deutlich höher liegt sie bei Unterhalt für andere Berechtigte. Mir ist nur ein Fall eines Verfahrens bei Volljährigenunterhalt bekannt.
Khun Dino, für dich steht was im internen Bereich.
Naja,
ich hol mir sicherheitshalber noch ein Gutachten von einem Arzt dass mich Arbeiten krank macht.
Dann krieg ich beim Arbeitsamt auch keine Sperre, hab ich schon letztes Jahr mit denen so durchgesprochen.
Warum sollte ich auf 3 Monate ALG I verzichten ?
Die kriegt man auch als Auswanderer.
Der Restanspruch bleibt dann 4 Jahre bestehen, falls man es sich doch anders überlegen sollte.
24.10.2007 15:16
freedom
König
Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 782
Touristenvisum
Zitat:
Original von staatsknecht
so wie ich das verstehe wird einem vorgeschrieben wieder zurück nach deutschland zu kommen, um den mindestunterhalt zu zahlen.
macht man das nicht und geht seiner beschäftigung im ausland nach(wo das geld nicht ausreicht unterhalt zu zahlen), wird einem immer absicht vorgeworfen.
somit würde man sich nach dt. recht immer strafbar machen, da man in germania immer fiktiv genug geld verdienen könnte um alle mäuler zu stopfen.
Du hast nur eine Chance wenn du das mit dem Touristenvisum machst und der Unterhaltsberechtigte Unterhaltsvorschuß vom JA erhält.
Anders klappt das nicht.
Ich habs so gemacht und es hat 100%ig funktioniert.
Ehrenwort !!!!!!
24.10.2007 15:23
p
Administrator
Dabei seit: 24.02.2005
Beiträge: 1005
RE: Planungssicherheit
Zitat:
Original von freedom
ich hol mir sicherheitshalber noch ein Gutachten von einem Arzt dass mich Arbeiten krank macht.
Krankengeld ist unterhaltsrelevant. Erwerbsunfähigenrente ebenso. So ein Gutachten muss der Richter nicht beachten. Wenn du zum Beispiel ein Rückenproblem hast, wird er dich fragen was du unternommen hast, eine sitzende Tätigkeit zu finden? Umzuschulen? Es gibt Urteile, die von schwerkranken Rentnern noch Nebenjobs fordern ("sie können doch auch mit Lungenkrebs noch Zeitungen austragen") oder andernfalls fiktives Einkommen festlegen.
Den Forderungen des Unterhaltsrechts zu entsprechen ist nicht möglich. Man sollte von vornherein nicht versuchen, unmögliches möglich zu machen. Nicht höflich-brav an der Tür klopfen, sondern an einem Rammbock schnitzen und damit Anlauf nehmen. Kracht man dagegen, fetzt die Tür weg oder ist wenigstens beschädigt. Selber wird man nie stärker verletzt wie wenn man vor der Tür langsam verhungert.
24.10.2007 15:30
staatsknecht
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Dabei seit: 10.08.2007
Beiträge: 416
wer das in kauf nimmt, muß halt damit rechnen verurteilt zu werden. daran läßt sich nunmal nicht viel ändern.
gut haben es diejenigen, die schon immer schlecht verdient haben, denen kann man fiktiv nichts anrechnen.
wer unter den besagten 1000 euro verdient hat und keine besseren aussichten hat, muß keinen cent bezahlen und der kann machen was er will.
die dummen sind die besserverdiener, denen man alles anhängen kann, sei es fiktives einkommen , man drückt sich um einen guten job, usw.
pfändungstechnisch sind diese leute auch ko , fiktive besserverdiener können bis auf 600 euronen gepfändet werden.
warum hab ich nur in der schule aufgepaßt ?
__________________
Ihr werdet geknechtet werden,
bis ...
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von staatsknecht am 24.10.2007 15:38.
24.10.2007 15:33
staatsknecht
Routinier
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Beiträge: 416
RE: Planungssicherheit
Zitat:
Original von p
Den Forderungen des Unterhaltsrechts zu entsprechen ist nicht möglich. Man sollte von vornherein nicht versuchen, unmögliches möglich zu machen. Nicht höflich-brav an der Tür klopfen, sondern an einem Rammbock schnitzen und damit Anlauf nehmen. Kracht man dagegen, fetzt die Tür weg oder ist wenigstens beschädigt. Selber wird man nie stärker verletzt wie wenn man vor der Tür langsam verhungert.
eine schöne metapher. sagt einfach alles.
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Ihr werdet geknechtet werden,
bis ...
24.10.2007 15:51
Khun Dino
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Beiträge: 1384
dieses thema sitze ich aus, mehr kann man eh nicht tun. abwarten und die tage genießen und so lange wie es nur irgendwie geht.
man es kann es denen eh nicht recht machen und in der gesetzgebung ist eben alles drin. schwerstbehinderte, die nicht zahlen können, sollen auch in knast (pappa.com) und da sieht man, dass diese hirnlosen pudel vor nichts halt machen.
ich werde weiterhin am wochenende mich am pool aalen und mir die sonne auf dem bauch scheinen lassen.
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Das Buch: Die geordnete Unterhaltsflucht - http://www.ice-detlef.com
Beste Grüße vom Jomtien Beach aus Thailand!
Khun Dino
24.10.2007 18:08
ichbins
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Beiträge: 1
Nach längerem Lesen im Forum (BTW: Administrator p ist immer exzellent informiert) hat sich bei mir der Eindruck gefestigt, dass jeder Betroffene sich am besten selbst über die Rechtslage informiert und selbst "Anwalt spielt". Dafür hat man normalerweise eigentlich seine Leute, aber das scheint nicht zu funktionieren: Die Anwälte interessiert die Sache nicht wirklich und die Richter ziehen einen dann über den Tisch.
05.11.2007 23:04
KuddelDaddelDu
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Zitat:
Original von ichbins
Nach längerem Lesen im Forum (BTW: Administrator p ist immer exzellent informiert) hat sich bei mir der Eindruck gefestigt, dass jeder Betroffene sich am besten selbst über die Rechtslage informiert und selbst "Anwalt spielt". Dafür hat man normalerweise eigentlich seine Leute, aber das scheint nicht zu funktionieren: Die Anwälte interessiert die Sache nicht wirklich und die Richter ziehen einen dann über den Tisch.
Mein Anwalt hat keinen Bock und das hat er mir auch unverbluemt gesagt:
'Die Unterhaltspflichtverletzung in Ihrem Fall, da kann man nichts gegen sagen.'
Was soll man da machen?
Anderen Anwalt, der die gleiche Scheisse erzählt?
Das Einzige, was man machen kann, wenn man es kann: Abhauen.
Heute in Focus online:
in den letzten 7 Jahren 200 Gefängnisausbrueche.
29 sind immer noch nicht gefasst!!!
Also, worauf warten wir noch?
Karl
05.11.2007 23:41
staatsknecht
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ist doch klar, dass dein anwalt kein bock hat.
bist ja schließlich blank und es ist kein geld zu holen.
warum der neue name ?
muß mich erst wieder daran gewöhnen.
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bis ...
06.11.2007 00:36
max
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Zitat:
Original von freedom
Du unterliegst der gesteigerten Erwerbspflicht, egal wo du dich auf dem Planeten aufhältst.
Nicht ganz richtig!
Sowie ich auch nur einen einzigen EURO Unterhalt zahle, verletze ich nicht meine Unterhaltspflicht!
Ich kann eben nur nicht mehr zahlen und zahle nur nach meinem beschränkten Möglichkeiten.
Zahle ich GARNIX, dann mache ich mich strafbar.
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Der Sinn des Lebens besteht darin, Stoffwechsel zu betreiben. Mehr nicht.
07.11.2007 15:40
staatsknecht
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habe ich das richtig verstanden ?
wenn du also im ausland nur 900 euronen verdienst, wärst du nicht zu unterhaltszahlungen verpflichtet und zahlst aus gutem willen einen euro damit §170 nicht greift ?
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Ihr werdet geknechtet werden,
bis ...
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von staatsknecht am 07.11.2007 16:25.
07.11.2007 16:23
Khun Dino
Inner Circle
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 1384
das stimmt alles so nicht. mir kann doch keiner erzählen, wenn ich 11,95 € nach D überweise, dass ich da sauber raus bin - siehe karl - da steht die bittere wahrheit, meine herren. voller unterhalt oder es kann ab gehen, je nach dem wie der richter gelaunt ist. bei würde noch erschwerend dazu kommen, dass der richter vielleicht noch ossi's hasst, wegen dem soli und so ... ich mache mir wenig hoffnungen
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum