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Hallo zusammen,
brauche umbeding euren rat, hier mal meine Geschichte in kurzform...
Ich habe 2 Kinder geb 96 und 98.
Trennung dann 2000 und seit 2001 keinen Kontakt mehr zu den Kindern.
Schicke aber seit 2000 immer regelmäßig meine Lohnbescheide zum JA und brauchte bis jetzt nichts zu bezahlen da ich immer unter dem Selbsbehalt lag oder wie die letzten Jahre grad mal 50 Euro darüber.
Gestern bekam ich dann mal wieder Post vom JA in dem mir Mitgeteilt wird das die gute Frau vom JA den Untaerhalt für die beiden Kinder berechnet hat und ich dieses doch urkundlich Anerkennen lassen muß.
Ich habe jetzt mal meine Lohnunterlagen der letzten 12 Monate durchgerechnet und bin zu einem Durchschnittseinkommen von 994€ gekommen(miteingerechnet sind Anwesenheitsprämie, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Leistungsprämie)
Nun steht da:
ab de 01.04.2010 mtl 100% des jeweiligen Minestunterhaltes der 3. Alterstufe
Danach ergibt sich folgender Zahlbetrag:
ab 01.04.2010 mtl 426 € abzgl 92€ Kindergeld = 334 €
Nach erfolgter Titulierung wird der Unterhalt auf die aktuelle Leistungsfähigkeit von 24 € monatlich beschränkt.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Dürfen die so einen hohen Unterhalt festsetzen auch wenn man nicht viel verdient? Bis jetzt hat sich die Dame vom JA nie gemeldet , (diesmal hat aber eine Kollegin den Fall bearbeitet weil meine Sachbearbeiterin im Urlaub ist) deshalb bin ich immer davon ausgegangen das ich zu wenig verdiene.
Mein Verdienst hat sich zum letzten Jahr auch nicht wirklich erhöht deshalb vertehe ich das jetzt nicht..
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, ich hoffe das es jetzt nicht zu konfus geschrieben ist!! :-)
Ein ziemlich ratloser
Couvi
(16-04-2010, 12:38)couvi schrieb: Nach erfolgter Titulierung wird der Unterhalt auf die aktuelle Leistungsfähigkeit von 24 € monatlich beschränkt. Die wollen also 24 Euro haben? Sei froh, dass die nicht mehr wollen.
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Naja ich habe heute bei meinem mir zuständigen JA angerufen und die wirklich nette Dame sagt mir das wenn ich das unterschreibe ich jeden Monat schulden in Höhe von 620€ für die beiden Kinder mache, weil ich ja aufgrund meiner aktuellen Lage nicht mehr als 24 € pro Kind zahlen kann.
Sie meinet auch das ich mit meiner Bearbeiterin sprechen soll und auf einen Zwangsvollstreckungsverzicht "drängen" soll.
Ansonsten häte ich aber wenige Chancen um die Anerkennung drumrum zu kommen.
Wie meinet sie "gezwungenermaßen Freiwillig"
Außerdem sagte sie noch was ich sehr positiv fand das ich mir den Titel befristen lassen kann so wie ich das möchte.
Sprich ich würde erst mal ein Jahr machen und dann mal weitersehen.
Haltet ihr das für sinnvoll?
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(16-04-2010, 12:38)couvi schrieb: seit 2001 keinen Kontakt mehr zu den Kindern
Schlecht. Warum nicht?
(16-04-2010, 12:38)couvi schrieb: Dürfen die so einen hohen Unterhalt festsetzen auch wenn man nicht viel verdient?
Die dürfen gar nichts. Unterhalt kann nur ein Gericht festsetzen. Das Jugendamt darf nur Vorschläge machen. Auf keinen Fall mehr wie die 24 EUR pro Kind titulieren. Ist dein Einkommen richtig berechnet und bereinigt (siehe faq)? Und lies das Kapitel über Titel.
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Nach unserer Trennung bin ich nach Berlin gezogen und konnte die Kinder daher nicht mehr so oft sehen , habe aber immer versucht den Kontakt auch per telefon zu halten.
Nachdem sie dann 2005 noch einmal bei mir sein durften bekam ich einen Anruf von meiner Ex das die Kinder unter dieser Situation leiden würden und meine damals 8 Jährige Tochter erklärte mir daraufhin am Telefon :
" Ich möchte Dich nicht mehr sehen, mir geht es danach immer nicht gut und ich möchte das selber entscheiden wenn ich 18 bin ob ich Dich sehen möchte"
das war der Wortlaut meiner Tochter. Ich dachte damals ich falle um am Telefon.
Seitdem herschte Funkstille, meine Ex ist mit dem neuen Partner umgezogen, neue Telefon Nr( die ich natürlich nicht habe),
versuche den Kindern geschenke zu Weihnachten und Geburstag zukommen zu lassen wurden abgeblockt.
Also habe ich aufgegeben.
Will mich nicht weiterärgern...
Das ich mir nur die 24 € pro Kind titulieren lassen kann das sagte mir die Dame vom JA auch.
Sie meinet aber dann das über den rest dann das Gericht entscheidet.
Die Berechnung möchte ich nächste Woche mit meiner zuständigen Bearbeiterin noch mal durchsprechen da sie bis Dinstag im Urlaub ist.
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(16-04-2010, 13:32)couvi schrieb: Sie meinet aber dann das über den rest dann das Gericht entscheidet.
Wenn sie klagt. Ich sehe da aber keine wirklichen Erfolgsaussichten für sie, wenn sich sonst nichts verändert hat. Offenbar ist beruflich bei dir nicht mehr drin und diese Tatsache haben sie bisher ja auch anstandslos akzeptiert. Klageankündigungen des Jugendamts sollte man übrigens immer mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die Vorgesetzten beantworten. Schliesslich handelt es sich um einen Erpressungsversuch, die Drohung mit einer mutwilligen Klage trotz glasklarer, seit Jahren unveränderter Sachlage. Frage nach, wie sie es rechtfertigen, dass ihre Sachbearbeiterin mit solchen kontraproduktiven Heissluftpumpereien ihre Zeit verplempern, die sie offenbar im Übermass haben.
Stich sie an, lass sie antworten, wühlen, arbeiten, schreiben, klagen - es kommt nur auf eines an: Dass diese Figuren niemals Geld sehen.
Beim Umgang war die Reaktion damals nicht gut. Das waren Worte von Erwachsenen, das Kind war manipuliert. Nicht nachgeben, sondern Umgangsregelungen durchsetzen und ggf. gerichtlich nachsetzen. In deinem Fall klagt sichs besonders gut, denn du dürftest Prozesskostenhilfe bekommen.
(16-04-2010, 13:20)couvi schrieb: Sie meinet auch das ich mit meiner Bearbeiterin sprechen soll und auf einen Zwangsvollstreckungsverzicht "drängen" soll. Brauchst Du nicht. Du kannst nicht auf einen Verzicht drängen, wofür keine Grundlagen existieren. Erst wenn ein Gericht ein Urteil erlassen hat, kann was zwangsvollstreckt werden.
Immer wieder interessant, was man so von diesen Damen zu hören bekommt. Merk Dir einfach für die Zukunft, dass die immer erst versuchen, jemanden einzuschüchtern und Furcht einflößen wollen. Reine Panikmache, auf die leider zu viele Leute reinfallen. Es gibt überhaupt keinen Grund, vor diesen Bürokratentussen den Bückling zu machen.
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(16-04-2010, 15:22)blue schrieb: Immer wieder interessant, was man so von diesen Damen zu hören bekommt.
Ist ein Standardsatz der Jugendamtsbeistände. Ein typisches Beispiel, dass eine rechtsbrecherische, betrügerische Praxis im Jugendamt herrscht. Und deswegen steht auch der Satz "keinesfalls einen Titel unterzeichnen, auch nicht wenn das Jugendamt "grosszügig" Stundung anbietet. Sonst laufen immer höhere Schulden auf, obwohl gar keine Unterhaltspflicht besteht." im Kapitel über Titel.
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Puh das macht mich jetzt alles ein bißchen wirr, die Frau vom JA hat mich heute schon wirr gemacht..
Auf jeden Fall am Dienstag erst einmal bei meiner Bearbeiterin anrufen und eine Erklärung über die Berechnung verlangen..?
Und als nächstes nur die 24 € titulieren lassen und es dann auf einen rechtsstreit ankommen lassen?
Mann mann is des alles komplizeirt.. hätte mir das einer vor 14 Jahren gesagt hätte ich mir lieber 10 Katzen angeschafft als 2 Kinder....
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Was ist wirr? Berechne erst einmal dein Einkommen. Zähl dein gesamtes letztes Jahresnettoeinkommen zusammen, teile es durch 12. Prüfe, was du davon abziehen kannst: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...ermittlung
Wenn 24 EUR Unterhalt pro Kind rauskommen, tituliere 24 EUR. Wenn weniger rauskommt, teile das dem JA mit und verlange eine nachvollziehbare Berechnung. Wenn mehr rauskommt, tituliere den rechnerisch korrekten Unterhaltsbetrag.
(16-04-2010, 16:53)couvi schrieb: Puh das macht mich jetzt alles ein bißchen wirr, die Frau vom JA hat mich heute schon wirr gemacht.. Mach das, was "p" in seinem letzten Beitrag geschrieben hat!
Ansonsten kannst Du eher hier den meisten vertrauen als einer JA-Dame
Und bevor Du den Wisch mit den 24 Euro unterschreibst, achte auf das Kleingedruckte und überhaupt alles. Besser noch stellst Du den genauen Wortlaut des Schreibens hier anonymisiert rein, damit wir drüber schauen können, bevor Du ins offene Messer rennst.
Ich persönlich halte es da eher nach dem Motto: "Bevor ich was beim JA unterschreibe, laß ich mich besser verurteilen".
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