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Für Rückkehrer nach Deutschland
#1
Hallo gleichgesinnter,

mit regem Interesse habe ich deine Beiträge gelesen - entschuldige wenn ich altbekannte Fragen frage.

Ich bin unterhaltspflichtig, es besteht kein Unterhaltstitel, arbeite zur Zeit in Spanien, meine Adresse ist dem JA und Ex unbekannt, jedoch wissen diese dass ich mich in Stadt/Land befinde.

Frage 1: ich habe eine e-mail vom JA bekommen, juristischer Weg wird angedroht. kann man hier von einer rechtswirksamen zustellung sprechen? ich habe natürlich nicht geantwortet. solange ich nichts im briefkasten bekommen habe, kann ich mich doch "dumm" stellen, oder?

Frage 2: da ich in ein paar jahren wieder nach deutschland zurückkehren werde und in dtl eine meldepflicht existiert, kann das JA mich ausfindig machen - besteht so etwas wie ein "permanenter Suchauftrag"? muss ich dann rückwirkend Zahlen / habe ich Schulden gesammelt?

danke

Antwort gleichgesinnter

Servus,

zur Beantwortung deiner Fragen ist es wichtig, das du folgendes beachten musst. Du wirst wieder zurück nach Deutschland gehen und das ist gravierend und kann sich später in Deutschland negativ für dich auswirken.

Den Briefen/E-Mails vom JA muss man, auch in Deutschland, keine Beachtung schenken, wenn man nicht will, sie haben keine juristische Wirkung in dem Sinne, das sie jetzt pfänden können. Dazu müssen sie klagen.
Sie haben dich aber somit in Verzug gesetzt wenn sie klagen. Es gilt also das Datum des Briefes (email)für die spätere Unterhaltsfestsetzung.

Es besteht KEIN permanenter Suchauftrag, sowas nennt man Vermisstensuche, das gibt es aber nur, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist und nicht auffindbar ist.

In Spanien hier braucht man, sofern man hier bleibt, im Moment absolut keine Angst zu haben wegen Unterhaltsschulden aus dem Ausland. Vollstreckungen aus dem Ausland werden in der momentanen Krise hier nicht durchgeführt und noch nicht mal bearbeitet.

Im Moment habe ich zu 18 vermeintlichen Unterhaltsschuldnern in Spanien Kontakt, die alle in Deutschland bei diesem Thema Schulden haben. Keiner wurde bisher behelligt.

Auch gibt es Deutsche, die hier eine zeitlang in Spanien gearbeitet haben und trotz Unterhaltsschulden in Deutschland wieder zurückgegangen sind, aber in eine andere Stadt. Durch die Meldepflicht sind sie aber bisher trotzdem meist noch nicht gefunden worden, das ist aber keine Sicherheit denn sie könnten trotzdem gefunden werden. Hier ist also Vorsicht geboten.

Bei mir ist es so, ich habe jetzt alles durch und die geben jetzt Ruhe. Dadurch, das sie wissen, das ich in diesem Forum hier jeden Schachzug von denen breitgetreten und kommentiert habe, haben sie natürlich ein besonderes Interesse gezeigt mich fertig zu machen. Ist ihenen jedoch nicht gelungen und sie sind kläglich gescheitert. Das ist aber nur deswegen so, weil ich hier bleibe und Deutschland für mich in der Weltkarte nicht mehr existiert.
Wer aber wieder zurückwill oder muss, der sollte vorsichtiger sein denn dort ist man wieder greifbar...

gleichgesinnter


----> Folgefragen messifressi

Folgendes Szenario...

Situation:
- im September 2010 wird in Dtl geklagt - ich werde nie ein Schreiben bekommen denn Sie haben keine Adresse von mir.
- ich bin ab 2013 wieder in Deutschland.
- in 2015 haben Sie mich in Deutschland gefunden.

Muss ich Prozesskosten/Anwaltskosten eines wohl noch laufenden Verfahrens fuer 5 Jahre zahlen (gibt es Verjaehrungsfristen)?

Schulde ich Unterhalt der letzten 5 Jahre seit Anfang der Klage 2010 oder faengt die Uhr der Unterhaltskosten erst mit der rechtswirksamen Zustellung der Klage in 2015 an? oder doch rueckwirkend auf 2013 da in diesem Zeitraum eine Vollstreckung nach deutschen Recht erfolgt haette koennen?
#2
Unterhaltsschulden, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten ... völlig egal. Man macht sich pfändungssicher und dann kann man sich zurück lehnen. Nach einigen erfolglosen Versuchen der Geldeintreibung und jede Menge Kosten schläft die Sache wieder ein. Ich weiss nicht genau, wie hoch meine Schulden exakt sind, aber so bei 80k wirds sein. Ich kanns nicht ändern, also lebe ich damit. Ich habe kein Konto, mein kärglicher Lohn wird bar ausgezahlt ... das muss der Standard sein.
#3
(03-09-2010, 15:12)Exilierter schrieb: Ich habe kein Konto, mein kärglicher Lohn wird bar ausgezahlt ... das muss der Standard sein.
Nur bares ist wahres. Smile
https://t.me/GenderFukc
#4
(03-09-2010, 23:28)Petrus schrieb:
(03-09-2010, 15:12)Exilierter schrieb: Ich habe kein Konto, mein kärglicher Lohn wird bar ausgezahlt ... das muss der Standard sein.
Nur bares ist wahres. Smile

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Ich bin stolz darauf nicht von HartzIV zu leben sondern zu arbeiten, trotz meiner Mangelfallsituation. Reine Gewöhnungssache Big Grin Ich bin meiner Ex und vielen AE weit voraus - die arbeiten nämlich nicht Big Grin Eigentlich bin ich ein Vorbild, aber das Jugendamt wird es sicherlich anders sehen.

#5
Leider denkt das Jugendamt nicht in Deinen Werten - die denken erstmal nur an Dein Geld; ein Wert den sie mit Deiner Ex-Afrikanerin teilen.
https://t.me/GenderFukc
#6
(04-09-2010, 09:53)Petrus schrieb: Leider denkt das Jugendamt nicht in Deinen Werten - die denken erstmal nur an Dein Geld; ein Wert den sie mit Deiner Ex-Afrikanerin teilen.

Hat Ihnen nichts gebracht! Nichts! Die deutsche Botschaft hat nichts gebracht! Null! Also ist mein Weg seit 4,5 Jahren richtig. Ist aber auch vieles Glück und Zufall. Ich hätte auch als Depressiver in Brandenburg enden können.

#7
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Deine Ex einen Neuen. Du könntest nach England umziehen, innerhalb eines Jahres Deine Schulden durch ein PI tilgen und dann einfach nur den Kindesunterhalt bezahlen.
https://t.me/GenderFukc
#8
(04-09-2010, 10:17)Petrus schrieb: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Deine Ex einen Neuen. Du könntest nach England umziehen, innerhalb eines Jahres Deine Schulden durch ein PI tilgen und dann einfach nur den Kindesunterhalt bezahlen.

Ob meine Ex einen Neuen hat, ist eine reine Vermutung. Aber was nützt die PI? Zuerst muss ich eine Abänderungsklage betreiben, dass der unbefristete BU befristet wird. Das dürfte schon schwer sein. Dann nach England die PI machen, um dann pünktlichen KU zu zahlen? Bei meinem Gehalt? Das macht nach genauer wirtschaftlicher Betrachtung keinen Sinn. Der KU für 2 Kinder ist auch recht beachtlich. Ich belasse es so wie es ist. Irgendwie macht das auch mehr Spass.

#9
(04-09-2010, 10:33)Exilierter schrieb: Der KU für 2 Kinder ist auch recht beachtlich. Ich belasse es so wie es ist. Irgendwie macht das auch mehr Spass.
Das ist auch eine Entscheidung. Immerhin hasst Du geschafft, was nur wenige ausser Dir erreicht haben, nämlich die gierige Afrikanerin trocken zu legen.
Ansonsten würde ich es in der Reihenfolge versuchen:
1. BU durch Abänderungsklage mit Prozesskostenzusschuss streichen lassen - die Kinder sind doch alt genug.
2. PI in England oder Frankreich innerhalb 12 Monaten durchziehen.
Aber im Kern hast Du schon recht - gehupft, wie gesprungen - verhungern tut hier keiner. Wink
https://t.me/GenderFukc
#10
Die PI ist sinnlos, da ich auch den KU nicht bezahlen kann. Also bleibt alles so wie es ist. Meine Ex wird auch in Zukunft von HartzIV leben und nie arbeiten gehen. Da macht auch eine Abänderungsklage wegen dem BU keinen Sinn. Das ist eben so, wenn man eine Afrikanerin aus der Unterschicht zweifach angestochen hat. Aber Du und ich wissen, dass der Preis durchaus fair ist, für das was wir bekommen haben Smile Die Afrikanerinnen sind wirkliche geborene N...
#11
(04-09-2010, 18:19)Exilierter schrieb: Die Afrikanerinnen sind wirkliche geborene N...
Ich denke, diese Aussage kann nicht für eine bestimmte Gruppe von Menschen oder einer Länderzugehörigkeit gelten. Es wird "nur" das genommen, was einem angeboten wird und rechtlich zusteht! Wink
#12
Zitat:----> Folgefragen messifressi

Folgendes Szenario...

Situation:
- im September 2010 wird in Dtl geklagt - ich werde nie ein Schreiben bekommen denn Sie haben keine Adresse von mir.
- ich bin ab 2013 wieder in Deutschland.
- in 2015 haben Sie mich in Deutschland gefunden.

Muss ich Prozesskosten/Anwaltskosten eines wohl noch laufenden Verfahrens fuer 5 Jahre zahlen (gibt es Verjaehrungsfristen)?

Schulde ich Unterhalt der letzten 5 Jahre seit Anfang der Klage 2010 oder faengt die Uhr der Unterhaltskosten erst mit der rechtswirksamen Zustellung der Klage in 2015 an? oder doch rueckwirkend auf 2013 da in diesem Zeitraum eine Vollstreckung nach deutschen Recht erfolgt haette koennen?

Vielleicht könnte mal jemand die Fragen beantworten?

Oder ich versuche es, aber später...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#13
(04-09-2010, 18:51)gleichgesinnter schrieb: Vielleicht könnte mal jemand die Fragen beantworten?
Ganz spontan fällt mir dazu ein:

Ein Versäumnisurteil kann auch im schriftlichen Vorverfahren erlassen werden, sofern der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig anzeigt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vers%C3%A4umnisurteil



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