03-09-2010, 02:19
Hallo gleichgesinnter,
mit regem Interesse habe ich deine Beiträge gelesen - entschuldige wenn ich altbekannte Fragen frage.
Ich bin unterhaltspflichtig, es besteht kein Unterhaltstitel, arbeite zur Zeit in Spanien, meine Adresse ist dem JA und Ex unbekannt, jedoch wissen diese dass ich mich in Stadt/Land befinde.
Frage 1: ich habe eine e-mail vom JA bekommen, juristischer Weg wird angedroht. kann man hier von einer rechtswirksamen zustellung sprechen? ich habe natürlich nicht geantwortet. solange ich nichts im briefkasten bekommen habe, kann ich mich doch "dumm" stellen, oder?
Frage 2: da ich in ein paar jahren wieder nach deutschland zurückkehren werde und in dtl eine meldepflicht existiert, kann das JA mich ausfindig machen - besteht so etwas wie ein "permanenter Suchauftrag"? muss ich dann rückwirkend Zahlen / habe ich Schulden gesammelt?
danke
Antwort gleichgesinnter
Servus,
zur Beantwortung deiner Fragen ist es wichtig, das du folgendes beachten musst. Du wirst wieder zurück nach Deutschland gehen und das ist gravierend und kann sich später in Deutschland negativ für dich auswirken.
Den Briefen/E-Mails vom JA muss man, auch in Deutschland, keine Beachtung schenken, wenn man nicht will, sie haben keine juristische Wirkung in dem Sinne, das sie jetzt pfänden können. Dazu müssen sie klagen.
Sie haben dich aber somit in Verzug gesetzt wenn sie klagen. Es gilt also das Datum des Briefes (email)für die spätere Unterhaltsfestsetzung.
Es besteht KEIN permanenter Suchauftrag, sowas nennt man Vermisstensuche, das gibt es aber nur, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist und nicht auffindbar ist.
In Spanien hier braucht man, sofern man hier bleibt, im Moment absolut keine Angst zu haben wegen Unterhaltsschulden aus dem Ausland. Vollstreckungen aus dem Ausland werden in der momentanen Krise hier nicht durchgeführt und noch nicht mal bearbeitet.
Im Moment habe ich zu 18 vermeintlichen Unterhaltsschuldnern in Spanien Kontakt, die alle in Deutschland bei diesem Thema Schulden haben. Keiner wurde bisher behelligt.
Auch gibt es Deutsche, die hier eine zeitlang in Spanien gearbeitet haben und trotz Unterhaltsschulden in Deutschland wieder zurückgegangen sind, aber in eine andere Stadt. Durch die Meldepflicht sind sie aber bisher trotzdem meist noch nicht gefunden worden, das ist aber keine Sicherheit denn sie könnten trotzdem gefunden werden. Hier ist also Vorsicht geboten.
Bei mir ist es so, ich habe jetzt alles durch und die geben jetzt Ruhe. Dadurch, das sie wissen, das ich in diesem Forum hier jeden Schachzug von denen breitgetreten und kommentiert habe, haben sie natürlich ein besonderes Interesse gezeigt mich fertig zu machen. Ist ihenen jedoch nicht gelungen und sie sind kläglich gescheitert. Das ist aber nur deswegen so, weil ich hier bleibe und Deutschland für mich in der Weltkarte nicht mehr existiert.
Wer aber wieder zurückwill oder muss, der sollte vorsichtiger sein denn dort ist man wieder greifbar...
gleichgesinnter
----> Folgefragen messifressi
Folgendes Szenario...
Situation:
- im September 2010 wird in Dtl geklagt - ich werde nie ein Schreiben bekommen denn Sie haben keine Adresse von mir.
- ich bin ab 2013 wieder in Deutschland.
- in 2015 haben Sie mich in Deutschland gefunden.
Muss ich Prozesskosten/Anwaltskosten eines wohl noch laufenden Verfahrens fuer 5 Jahre zahlen (gibt es Verjaehrungsfristen)?
Schulde ich Unterhalt der letzten 5 Jahre seit Anfang der Klage 2010 oder faengt die Uhr der Unterhaltskosten erst mit der rechtswirksamen Zustellung der Klage in 2015 an? oder doch rueckwirkend auf 2013 da in diesem Zeitraum eine Vollstreckung nach deutschen Recht erfolgt haette koennen?
mit regem Interesse habe ich deine Beiträge gelesen - entschuldige wenn ich altbekannte Fragen frage.
Ich bin unterhaltspflichtig, es besteht kein Unterhaltstitel, arbeite zur Zeit in Spanien, meine Adresse ist dem JA und Ex unbekannt, jedoch wissen diese dass ich mich in Stadt/Land befinde.
Frage 1: ich habe eine e-mail vom JA bekommen, juristischer Weg wird angedroht. kann man hier von einer rechtswirksamen zustellung sprechen? ich habe natürlich nicht geantwortet. solange ich nichts im briefkasten bekommen habe, kann ich mich doch "dumm" stellen, oder?
Frage 2: da ich in ein paar jahren wieder nach deutschland zurückkehren werde und in dtl eine meldepflicht existiert, kann das JA mich ausfindig machen - besteht so etwas wie ein "permanenter Suchauftrag"? muss ich dann rückwirkend Zahlen / habe ich Schulden gesammelt?
danke
Antwort gleichgesinnter
Servus,
zur Beantwortung deiner Fragen ist es wichtig, das du folgendes beachten musst. Du wirst wieder zurück nach Deutschland gehen und das ist gravierend und kann sich später in Deutschland negativ für dich auswirken.
Den Briefen/E-Mails vom JA muss man, auch in Deutschland, keine Beachtung schenken, wenn man nicht will, sie haben keine juristische Wirkung in dem Sinne, das sie jetzt pfänden können. Dazu müssen sie klagen.
Sie haben dich aber somit in Verzug gesetzt wenn sie klagen. Es gilt also das Datum des Briefes (email)für die spätere Unterhaltsfestsetzung.
Es besteht KEIN permanenter Suchauftrag, sowas nennt man Vermisstensuche, das gibt es aber nur, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist und nicht auffindbar ist.
In Spanien hier braucht man, sofern man hier bleibt, im Moment absolut keine Angst zu haben wegen Unterhaltsschulden aus dem Ausland. Vollstreckungen aus dem Ausland werden in der momentanen Krise hier nicht durchgeführt und noch nicht mal bearbeitet.
Im Moment habe ich zu 18 vermeintlichen Unterhaltsschuldnern in Spanien Kontakt, die alle in Deutschland bei diesem Thema Schulden haben. Keiner wurde bisher behelligt.
Auch gibt es Deutsche, die hier eine zeitlang in Spanien gearbeitet haben und trotz Unterhaltsschulden in Deutschland wieder zurückgegangen sind, aber in eine andere Stadt. Durch die Meldepflicht sind sie aber bisher trotzdem meist noch nicht gefunden worden, das ist aber keine Sicherheit denn sie könnten trotzdem gefunden werden. Hier ist also Vorsicht geboten.
Bei mir ist es so, ich habe jetzt alles durch und die geben jetzt Ruhe. Dadurch, das sie wissen, das ich in diesem Forum hier jeden Schachzug von denen breitgetreten und kommentiert habe, haben sie natürlich ein besonderes Interesse gezeigt mich fertig zu machen. Ist ihenen jedoch nicht gelungen und sie sind kläglich gescheitert. Das ist aber nur deswegen so, weil ich hier bleibe und Deutschland für mich in der Weltkarte nicht mehr existiert.
Wer aber wieder zurückwill oder muss, der sollte vorsichtiger sein denn dort ist man wieder greifbar...
gleichgesinnter
----> Folgefragen messifressi
Folgendes Szenario...
Situation:
- im September 2010 wird in Dtl geklagt - ich werde nie ein Schreiben bekommen denn Sie haben keine Adresse von mir.
- ich bin ab 2013 wieder in Deutschland.
- in 2015 haben Sie mich in Deutschland gefunden.
Muss ich Prozesskosten/Anwaltskosten eines wohl noch laufenden Verfahrens fuer 5 Jahre zahlen (gibt es Verjaehrungsfristen)?
Schulde ich Unterhalt der letzten 5 Jahre seit Anfang der Klage 2010 oder faengt die Uhr der Unterhaltskosten erst mit der rechtswirksamen Zustellung der Klage in 2015 an? oder doch rueckwirkend auf 2013 da in diesem Zeitraum eine Vollstreckung nach deutschen Recht erfolgt haette koennen?