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OLG Karlsruhe 16 WF 183/09: Referenzzeitraum für Kindesunterhalt, Arbeitsplatzverlust
#1
OLG Karlsruhe vom 12.10.2009, Az.: 16 WF 183/09
Nur in BeckRS 2010,19962 = FamRZ 2010, 1342 - Volltext nicht verfügbar, die schlechte Veröffentlichungspraxis der faulen Karlsruher ist notorisch. München ist ähnlich. Andere OLGs wie die in Nordrhein-Westfalen schaffen das wesentlich besser.


Ein Fernfahrer verliert unverschuldet seinen Job und wird anschliessend auf Kindesunterhalt verklagt. Und zwar so berechnet, wie wenn er den Job noch hätte, schliesslich gehört dieser Verdient noch zu den zwölf Monaten der letzten Jahres, aufgrund dessen der Kindesunterhalt berechnet wird. Ausserdem ist bewiesen, dass er als Fernfahrer in Zukunft nicht mehr viel verdienen kann.

Das OLG Karlsruhe hat gerade seinen grosszügigen Tag und geruht, die Realität in Betracht zu ziehen, vielleicht ist ihnen auch in einem lichten Moment eingefallen, dass die Unterhaltsleitlinien keine Gesetzeskraft haben. Unterhalt fällt gemäss dem tatsächlichen Einkommen aus Arbeitslosengeld an, nicht gemäss dem früheren höheren Arbeitseinkommen, das gar nicht mehr zur Verfügung steht.

Ausserdem wird ihm (äusserst großzügig!) genehmigt, eine dreimonatige Umschulung zum Busfahrer zu machen, die täglich 7-18 Uhr geht. Diese Grosszügigkeit könne ihm "eingeräumt werden". Weil: Die Umschulung garantiert ihm einen "besseren Verdienst, weil sie auch der Sicherstellung des Kindesunterhalts dient."

Für diese enormen Grosszügigkeiten musste er bis vor das OLG ziehen. Vermutlich wird er so oder so auf den Selbstbehalt gedrückt, da könnte er genausogut ruhigere Kugeln schieben.

http://fokus-familienrecht.blogspot.com/...g-des.html
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