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HKÜ ersetzt MSA
#1
Am 1.1.2011 wird das Minderjährigenschutzabkommen (MSA) durch das Haager Kinderschutzabkommen (KSÜ). Andere Staaten haben das KSÜ schon früher ratifiziert - Deutschland hinkt hier ein wenig hinterher.

Gründe für eine Neufassung des Abkommens gab es viele: Das Minderjährigenschutzabkommen (MSA) erwies sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich. Die Zuständigkeit der Behörden am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes (Art. 1 MSA) konkurriert mit der vorrangigen, aber oft wenig sachdienlichen Zuständigkeit des Heimatstaates (Art. 4 MSA), es besteht keine Verpflichtung zur Vollstreckung ausländischer Kindesschutzmassnahmen und die internationale Zusammenarbeit funktioniert nur beschränkt.

Interessant ist, daß die Schweiz wieder eine Sonderregelung braucht, wenn es ums Geld geht:
Zitat:Sodann hat die Schweiz vom Vorbehalt gemäss Art. 55 Abs. 1 Buchst. b HKsÜ Gebrauch gemacht und anerkennt ausländische Schutzmassnahmen oder Entscheidungen über die elterliche Verantwortung insoweit nicht, als diese in der Schweiz belegenes Kindesvermögen betreffen und zugleich mit in der Schweiz getroffenen Massnahmen unvereinbar sind.
https://t.me/GenderFukc
#2
"Das Kind müssen wir leider gehen lassen, aber das Geld bleibt hier"


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