14-12-2010, 23:13
Der für mich wichtigste Punkt:
Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder
Psychologen) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen
an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des
Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben
werden.
Dädäräää läßt grüßen!
Der Rest:
http://www.bmfsfj.de/
Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder
Psychologen) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen
an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des
Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben
werden.
Dädäräää läßt grüßen!

Der Rest:
http://www.bmfsfj.de/