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(21-06-2011, 12:43)gleichgesinnter schrieb: Nee, Moment, es klagt ja das Kind, beppo, nicht die Mutter.
Ja eben. Wodurch war denn das Kind an der Klage gehindert?
Andere Kinder können das doch auch.
Ich denke, der wollte dich einfach über den Tisch ziehen und du hast eben nur darauf verzichtet, ihn mit Hilfe des OLG auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, weil du ne bessere Lösung gefunden hast.
Nur weil ein Richter etwas sagt, muss es ja noch lange nicht rechtens sein.
Und ein Fall macht eben noch keine Regel.
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Dass ein Amtsrichter so urteilt, glaube ich sofort. Die Frage bleibt, ob das Urteil in der nächsten Instanz Bestand gehabt hätte.
Freaky schrieb:Aber wenn das so kaputt läuft in diesem Land, müsste dann nicht auch das Kind die Mutter verklagen können, weil es von ihr daran gehindert wurde, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen oder sie es eben nicht frühzeitig in seinem Namen getan hat?
Die Mutter vertritt das Kind. Als dessen Vertreterin würde sie sich sich selbst anklagen müssen. Das ist etwa so, wie wenn ein Anwalt vom Mandanten beauftragt wird, gegen die eigene Anwaltsrechnung zu klagen.