28-07-2011, 07:58
Um dieses Thema dem Ende entgegen zu bringen und in der Hoffnung anderen in der gleichen Situation weiterhelfen zu können, stelle ich nun die voraussichtlich endgültige Formulierung ein. Was dabei raus kommt und ob die KM es akzeptiert, bleibt abzuwarten..
... Eine Änderung der vorstehenden Unterhaltsverpflichtung soll im gesetzlichen Rahmen jederzeit möglich sein.
Dies gilt insbesondere dann, wenn wesentliche Änderungen der Einkommensverhältnisse, zum Beispiel eine Einkommensminderung von mehr als 10 %, eintreten. Die gegenwärtige vom Jugendamt vorgegebene Berechnungsgrundlage geht von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Höhe von XXX Euro aus.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes, XXX, dies ist am XXX 2012 erreicht.
(in meinem Fall also in ca. 2,5 Jahren)
... Eine Änderung der vorstehenden Unterhaltsverpflichtung soll im gesetzlichen Rahmen jederzeit möglich sein.
Dies gilt insbesondere dann, wenn wesentliche Änderungen der Einkommensverhältnisse, zum Beispiel eine Einkommensminderung von mehr als 10 %, eintreten. Die gegenwärtige vom Jugendamt vorgegebene Berechnungsgrundlage geht von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Höhe von XXX Euro aus.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes, XXX, dies ist am XXX 2012 erreicht.
(in meinem Fall also in ca. 2,5 Jahren)