Zitat:Eine überaus interessante Entscheidung hat das Oberlandesgericht Koblenz getroffen: unterbricht ein Jugendlicher für vier Jahre seine Ausbildung, muss das nicht in jedem Fall zum Ende der Unterhaltsansprüche gegen die Eltern führen.
Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz aktuell. Es gab damit der Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen unterhaltspflichtigen Vater statt (Aktenzeichen: 13 UF 88/11). Das Land hatte der Tochter des unterhaltspflichtigen Mannes über 3000Euro Bafög gezahlt. Diesen Betrag forderte das Land vom Vater zurück.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fa...3-uf-88-11
Das "Kind" dürfte bereits seit Jahren volljährig sein, allerdings ist von einer barunterhaltspflichtigen Mutter keine Spur.
Hier das Urteil:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayU...4D9FD2A423}
Hm..etwas olle Kamelle - bitte löschen
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...