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Väter sind zu nichts berechtigt
#1
http://blog.beck.de/2011/10/07/der-netzw...-sein-kind

Zitat:sondern hat ein Studium aufgenommen.

Zitat:...Hierzu war er (...) nicht berechtigt

Zitat:Soweit der Antragsgegner vorträgt, dass er im Raum M./F. keine Anstellung als Netzwerktechniker gefunden hätte, kann er damit nicht gehört werden. Da er ledig ist, hätte er seine Erwerbsbemühungen nicht auf den genannten Raum begrenzen dürfen. Er hätte seine Bewerbungen auf den Raum München, Hamburg oder Berlin ausdehnen müssen;

Nein, es reicht nicht, nur ein paar hundert Kilometer vom Kind wegzuziehen, es müssen zur Not 1000de sein. Das dient natürlich dem Kindswohl: Eine neue Playstation und ein grösseres Zimmer- dafür keinen Vater um die Ecke. Fragt so ein Richter eigentlich nie die Kinder, was denen lieber ist?
..und hätte er in München, Berlin, und Hamburg keine Arbeit gefunden, dann kann er damit beim nächsten Mal ebenfalls nicht gehört werden. Dann hätte er seine Bemühungen auf das Ausland, das Weltall und den Mond ausdehnen müssen....

So kann man ihm unterstellen, fiktiv hätte er 1500 Euro brutto verdient.

Da dies jedoch ebenfalls nicht ausreicht...

Zitat:den Fehlbetrag von € 60,75/Monat hätte der Antragsgegner jedoch jederzeit durch eine Nebentätigkeit ausgleichen können,

Nochmal zum mitmeißeln: Jemand studiert, damit er viel verdienen kann. Dies wird ihm vom Staat nicht zugestanden. Er ist dazu nicht berechtigt. Deshalb wird im fiktives Einkommen unterstellt. Da dieses fiktive Einkommen ebenfalls nicht ausreicht, wird noch eine fiktive Zweitarbeit zum 40-Stunden Hauptjob unterstellt...

Treffene Kommentare dazu sind schon gefolgt:

Zitat:Das Kind als Ursache für Vertreibung und Studiumsverbot, so kommt es bei den Menschen an.

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#2
Ist doch egal zu was man berechtigt ist oder nicht. Sobald Schulden durch wirklich nicht vorhandenes Einkommen auflaufen, dann stapeln sich eh Schulden bis unter die Decke, ergo lässt man unnötigen Anfangsballast hinter sich und startet als Informatiker irgendwo anders in der Welt neu.
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#3
Jetzt hat der Student noch etwas Zeit darüber nachzudenken, wie er mit der ersten Schockwelle umgehen soll, bis das er dann in rund einem Jahr dazu in der Lage sein wird, offen über seine Burn-Out Symptome zu sprechen.

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