18-12-2011, 18:39
Hallo erstmal, habe nun einige Beiträge hier im Forum gelesen, ich zahle seid 13 Jahre pünklich meinen Unterhalt für meinen Sohn, nun habe ich mich selbständig gemacht, anfangs lief es natürlich nicht so doll undc ich zahlte weniger, aber heute bin ich eigentlich zufrieden.Im März 2010 wurde wurde meine BWA zwecks Überprüfung (damals von der ARGE ) meines Gewinns geprüft und zahlte dann weniger, nun hat das JA meine Aktuellen BWA von mir bekommen und ich soll mehr zahlen was auch ok ist, allerdings stand dann ganz mal eben das sie den in der Zeit zu wenig gezahlten Unterhalt in monatlichen Raten an meine EX mit übweisen soll,
mal eben 2800€ , meine Ex hat einen Titel das ich 100% des Regelsatzes der 3 Altersstufe zahlen muß, in dem Brief der Berechnung der ARGE stand nicht drinn daß ich in "Verzug" bin, muß ich nun den Betrag nachzahlen ?? Bin über jede Hilfe dankbar.
Gruß Mike
mal eben 2800€ , meine Ex hat einen Titel das ich 100% des Regelsatzes der 3 Altersstufe zahlen muß, in dem Brief der Berechnung der ARGE stand nicht drinn daß ich in "Verzug" bin, muß ich nun den Betrag nachzahlen ?? Bin über jede Hilfe dankbar.
Gruß Mike