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Die Ermittler sind sicher: die verheiratete Nicole S. präpariert den Amaretto-Kakao für ihren Liebhaber mit einem Schlafmittel.
Als er eingenickt ist, spritzt die gelernte Krankenschwester ihm Morphium. Dann sticht sie zu. Mehr als zehn Mal rammt sie die Klinge eines Käsemessers in die Brust ihres Geliebten.
http://www.bild.de/news/inland/mord/arzt....bild.html
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Sollte die "Alte" mit weniger als 15 Jahren davonkommen müssen die Strafgerichte zum Mond geschossen werden.
Die Feststellung der "Besonderen Schwere der Schuld" kann auch möglich sein. Die stufenweise Vorbereitung auf den dann folgenden Mord setzt eine extreme kriminelle Energie voraus.
So eine Frau darf nie wieder die Möglichkeit bekommen den nächsten Mann xbzumurksen. = Sicherungsverwahrung
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10-01-2012, 11:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-01-2012, 11:58 von pudding.)
Sie wußte daß eine Überdosis reicht.
Ohne das Messer hätte sie dann aber keine Chancen auf Anerkennung einer Tat im Affekt haben können
also hat sie sich überwunden und noch ein bischen herumgestochert...
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(10-01-2012, 11:36)earlBir1591 schrieb: Sollte die "Alte" mit weniger als 15 Jahren davonkommen müssen die Strafgerichte zum Mond geschossen werden.
Die Feststellung der "Besonderen Schwere der Schuld" kann auch möglich sein. Die stufenweise Vorbereitung auf den dann folgenden Mord setzt eine extreme kriminelle Energie voraus.
So eine Frau darf nie wieder die Möglichkeit bekommen den nächsten Mann xbzumurksen. = Sicherungsverwahrung
Wird nicht passieren. Frauen sind immer die Opfer, auch wenn sie ihren lästig gewordenen Liebhaber liquidieren.
Was hätte die arme Frau denn sonst tun sollen? Ihrem Ehemann beichten, das sie ihm das Kind des Liebhabers unterschieben wollte? So was geht doch nicht, da ist ein Mord nicht mehr heimtückisch, sondern so eine Art Notwehr.....
Austriake
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Ich tippe auch auf Notwehr. Vielleicht hat er sie auch damit bedroht, dass er sich um das gemeinsame Kind kümmern will....diese Bestie!
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Vielleicht wars auch Sterbehilfe als dem Ärmsren klar wurde was auf ihn zu kommt hat er sie drum gebeten
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Ich wette drauf dass die Richterin sagt, dass sie schon genug geschadet ist mit der Gewissheit ein Menschen getötet zu haben und aufgrund guter Sozialprognose und Mutterschaft kommt sie auf Bewährung raus. Lasst einfach die arme Frau in Ruhe.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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ich halte es da ganz mit dem armen tropf. die gute frau war einfach ein bisschen überfordert mit der situation, wenn sich das ganze wieder beruhigt hat, kann sie wieder unter leute. 50 sozialstunden wären da maximal angemessen.
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...und der Ehemann läßt jetzt umbauen: Getrennte Schlafzimmer! Das Leben kann so gemein zu Frauen sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
"Ich wette drauf dass die Richterin sagt, dass sie schon genug geschadet ist mit der Gewissheit ein Menschen...."
sind wir männer menschen? wer bauptet denn sowas.... wir sind für weitere existenz der menschheit zuständig.... statt seinem geld hat er ihr sein leben geschenkt - is doch nett...
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immerhin hat sie ihm einen kakao gemacht! das ist nicht selbstverständlich bei den emanzen heutzutage, dass muß man der frau auch mal zugute halten
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ging glatt über die Bühne...
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unglaublich..wobei "lebenslang" leider nicht lebenslang bedeutet. Wieviel war das nochmal? 20 Jahre? oder weniger bei guter Führung?
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ein gerechtes Urteil, kein Frauenbonus erkennbar. Wäre auch schwierig zu begründen gewesen ;-)
Die Frau ist 32. Lebenslang ist eigentlich bist zum Tode.
Aber mal angenommen, sie muss 20 Jahre Frauenknast absitzen, dann ist sie 52.
Das ausschweifende Leben als Arztgattin ist jedenfalls nachhaltig beendet..
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Normalerweise wird man nach 15J auf Bewährung entlassen.
Und die Bewährung kommt bestimmt, weil man nach ein paar Jahren im Knast die Regeln soweit einhält, dass man die Bewährung auch bekommt.
Sie kommt mit 47J raus, das "Leben" ist dann an ihr vorbei gegangen.
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(01-06-2012, 10:46)MitGlied schrieb: Sie kommt mit 47J raus, das "Leben" ist dann an ihr vorbei gegangen.
Wieso das denn? Sie kann sogar das Kind im Gefängnis betreuen. Frauen im Gefängnis haben es ausgesprochen komfortabel:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid15093
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid14887
Das ist weit besser es 90% der übrigen Menschheit in Freiheit hat.
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In Anbetracht der Ausicht auf eine so lange Haftstrafe, wäre meiner Meinung nach eine Betreuung des Kindes, durch die "ansonsten fürsorgliche und dem Kind eine immer liebevolle" Mutter eher weniger dem Kindeswohl dienlich.
Zitat:„In keinem anderen Fall haben wir erlebt, dass nur Verlierer auf der Strecke geblieben sind.“
Er nannte das Opfer, den Börsenmakler aus Bochum-Ehrenfeld. Der Richter nannte dessen Familie und Freunde. Er nannte ferner den Ehemann (41) der Täterin, einen niedergelassenen Arzt, der jetzt beim Umgang mit dem Baby (es wird von ihm und seiner Familie großgezogen) tagtäglich an die Tat erinnert werde. Verlierer seien auch die Mutter und die Schwester der Angeklagten und auch diese selbst, die nun für lange Zeit eingesperrt sei, die sich „in der so wichtigen Zeit des Aufwachsens“ nicht mit der Fürsorge um ihr Kind befassen könne und sein Wohlergehen in die Hände Dritter legen müsse.
derwesten
Immerhin ist der rechtliche Vater nun auch der sozialisierende...
...bleibt die Sache mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Die Arzthelferin, die ihren Ehemann und Vater ihres Kindes umgebracht hat, bekommt mehr Umgangsrecht als so mancher Vater. Immerhin 3 x 45 min pro Monat sieht sie ihr Kind für das sie sogar noch das Sorgerecht besitzt.
Dank des "weltbesten Familienrechts" liegt das Sorgerecht überwiegend bei ihrem Next, der praktischerweise auch gleich Umgangsboykott gegenüber den Großeltern väterlicherseits betreibt.
Fazit: Selbst die Mörderin des Kindsvaters hat mehr Rechte als so mancher leibliche Vater.
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/a...20286.html